In der Welt des Fernsehens gibt es immer wieder spannende Entwicklungen, die uns in ihren Bann ziehen. Am 27. Mai wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen über die bedeutende Rolle von Teleshoppingsendern im Fernsehen entscheiden. Im Fokus stehen die Anbieter QVC und HSE, die sich mit der NRW-Landesmedienanstalt um die Aufnahme in die Liste der sogenannten «Public Value»-Angebote streiten. Diese Liste wird alle drei Jahre verabschiedet und sorgt dafür, dass solche Sender im Kabelfernsehen und auf Smart-TVs leichter gefunden werden können. Doch die Medienanstalt sieht keinen besonderen Beitrag von Teleshopping-Anbietern zur Meinungs- und Angebotsvielfalt. Ein heißes Thema, das nicht nur die Branche, sondern auch die Zuschauer interessiert!

In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf zugunsten der Medienanstalt entschieden. QVC hat nun die obersten Verwaltungsrichter angerufen, während HSE von einer Berufung abgesehen hat. Der Anwalt von QVC, Raimund Schütz, betont, dass es hier um eine grundsätzliche Frage geht: Ist Teleshopping tatsächlich ein wertvoller Bestandteil des Fernsehens? In den letzten Jahren wurde kein einziger Teleshopping-Anbieter in die «Public Value»-Liste aufgenommen, und das hat durchaus seine Gründe. Laut Medienstaatsvertrag müssen Anbieter verschiedene Kriterien erfüllen – darunter ein gewisser Anteil an nachrichtlicher Berichterstattung, regionale Informationen und eine angemessene Beschäftigungsquote.

Der gesellschaftliche Mehrwert im Blick

Der Kern des Streits liegt also nicht nur darin, ob Teleshopping ein unterhaltsames Format ist, sondern ob es auch einen gesellschaftlichen Mehrwert bietet. Ein Teleshopping-Sender, der gegen die Verweigerung seiner Einstufung klagte, sieht sich als wichtigen Teil der Meinungs- und Angebotsvielfalt in Deutschland. Sender mit dieser «Public Value»-Einstufung sind für Zuschauer leichter zu finden, was die Debatte um die Sichtbarkeit und Relevanz dieser Angebote angeheizt hat. Für die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen war die Entscheidung gegen die Aufnahme des Senders ein klarer Fall. Doch wie sich nun herausstellt, könnte diese Entscheidung nicht genügend fundiert gewesen sein.

Die Düsseldorfer Richter wiesen darauf hin, dass die Behörde ihr eigenes Bewertungssystem nicht konsequent angewandt hat. Das ist ein interessanter Punkt, denn es zeigt, dass die Beurteilung von Medienangeboten manchmal eine ziemliche Herausforderung darstellen kann. Der Fall hat auch Auswirkungen über Nordrhein-Westfalen hinaus, da er die Diskussion über die Relevanz von Teleshopping im gesamten deutschen Fernsehen anheizt. Immerhin haben die Teleshopping-Kanäle im Jahr 2020 einen Umsatz von 2,3 Milliarden Euro erzielt, auch wenn dieser bis 2024 auf 2,1 Milliarden Euro zurückgehen soll. Und für 2025 wird ein stabiler Umsatz prognostiziert.

Die Zukunft des Teleshoppings

Dennoch gibt es Hoffnung für die Teleshopping-Anbieter. Der Bundesverband e-Commerce und Versandhandel Deutschland (Bevh) berichtet von einem Revival des Teleshoppings, das sich inzwischen als Liveshopping in sozialen Medien präsentiert. Das könnte die Wahrnehmung und den Umsatz dieser Kanäle in Zukunft wieder ankurbeln. QVC zum Beispiel erzielte im Jahr 2025 einen Nettoumsatz von 694 Millionen Euro, was etwa einem Drittel des Gesamtumsatzes der Teleshopping-Anbieter entspricht. Zusammen mit HSE halten sie einen beeindruckenden Marktanteil von rund 65 Prozent im Teleshopping-Sektor.

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Mit all diesen Entwicklungen bleibt abzuwarten, wie das OVG am 27. Mai entscheiden wird. Wird Teleshopping als wertvoller Teil der Medienlandschaft anerkannt oder bleibt es ein Nischenangebot? Die Zuschauer, die auf der Suche nach Angeboten sind, beobachten die Situation sicher gespannt – vielleicht mit einem Hauch von Popcorn und der Fernbedienung in der Hand. Bei all dem bleibt die Frage, wie sich die Medienlandschaft weiter entwickeln wird und welche Rolle Teleshopping tatsächlich spielt. Die nächsten Wochen versprechen, aufregend zu werden.

Für weitere Informationen und Hintergründe zu diesem Thema, können Sie die Quelle auf Radio Hochstift nachlesen.