Im Oberbergischen Kreis stehen die Betreibern einer Auffangstation für Hunde vor einer ungewissen Zukunft. Thomas Kirschnick, der die Einrichtung 2021 bei Denklingen eröffnete, hat sich große Mühe gegeben, einen sicheren Ort für bis zu 35 Hunde zu schaffen. Unterstützt wird er von etwa 60 engagierten Mitgliedern seines gemeinnützigen Vereins. Diese Auffangstation wird durch eine Hundepension finanziert, was eine wichtige Einnahmequelle darstellt. Doch nun droht der Einrichtung das Aus, denn das Kreisbauamt hat Auflagen erlassen, die die Bauten auf dem Grundstück in Frage stellen.
Die Situation ist komplex. Laut Kirschnick wurden auf einem Hektar genehmigungsfreie Bauten für die Hunde errichtet. Das Grundstück liegt außerhalb geschlossener Ortschaften und gilt somit als „Außenfläche“ im baurechtlichen Sinne. Genehmigungsfreie Bauten sind jedoch nur erlaubt, wenn die Fläche im Flächennutzungsplan als „landwirtschaftliche Fläche“ ausgewiesen ist. Und genau hier liegt das Problem: Der Flächennutzungsplan sieht die Nutzung des Grundstücks als Wald vor, und der Bereich liegt im Landschaftsschutz. Kirschnick hat vom Kreisbauamt zwei Optionen vorgeschlagen bekommen: Entweder eine Änderung des Flächennutzungsplans oder die Erweiterung eines Bestandsgebäudes. Letzteres würde allerdings die Auslaufzonen und den Platz für die Hunde einschränken.
Die finanzielle Herausforderung
Wenn man bedenkt, dass Kirschnick bereits sein gesamtes Erspartes und Kreditrahmen in das Grundstück investiert hat, wird einem die Dringlichkeit der Situation bewusst. Um die geforderten Änderungen zu finanzieren, kalkuliert er mit Kosten von bis zu 50.000 Euro. Eine Online-Spendenaktion wurde ins Leben gerufen, um diese Summe aufzubringen. Zudem hat eine Onlinepetition zum Erhalt der Einrichtung bereits viele Unterschriften erhalten, was zeigt, dass die lokale Gemeinschaft hinter Kirschnick und seiner Arbeit steht.
Doch nicht nur das Kreisbauamt ist in dieser Angelegenheit aktiv. Kirschnick sieht sich auch mit einer Anzeige konfrontiert, die wegen der Bauten und angeblicher Ruhestörung eingereicht wurde. Er bestreitet die Ruhestörung und vermutet sogar, dass böswillige Absichten hinter der Anzeige stecken. Interessanterweise könnte die rechtliche Situation für Kirschnick durch ähnliche Entscheidungen in der Vergangenheit beeinflusst werden. Ein Beschluss des VGH München vom 9. Februar 2022, der sich mit der Genehmigung eines Hundezentrums befasst, könnte hier von Bedeutung sein. In diesem Fall wurde entschieden, dass die Einzäunung eines Trainings- und Auslaufplatzes für Hunde nicht das Recht auf Betreten der freien Natur verletzt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Hundehaltung und entsprechende Einrichtungen sind in Deutschland recht komplex. Die Aufsicht über Tierhaltungen, einschließlich der in Kirschnicks Auffangstation, unterliegt den zuständigen Behörden. Diese führen regelmäßige Kontrollen durch, basierend auf einer Risikoanalyse, um sicherzustellen, dass die Einrichtungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies beinhaltet nicht nur die Überprüfung der baulichen Gegebenheiten, sondern auch die Einhaltung des Tierschutzgesetzes. Laut § 11 des Tierschutzgesetzes müssen Betreiber von Einrichtungen, in denen Tiere gehalten werden, bestimmte Auflagen erfüllen.
Insofern wird die Situation von Kirschnick nicht nur durch lokale Bauvorschriften, sondern auch durch übergeordnete tierschutzrechtliche Vorgaben beeinflusst. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Dinge entwickeln und ob es eine Lösung für die Herausforderungen geben wird, die der Erhalt der Auffangstation für Hunde mit sich bringt.
Eine spannende und zugleich besorgniserregende Situation, die nicht nur die Hunde, sondern auch die Menschen, die sich für ihr Wohl einsetzen, betrifft. Hier wird deutlich, wie wichtig es ist, dass die lokalen Behörden und die Gemeinschaft zusammenarbeiten, um Lösungen zu finden und die wertvolle Arbeit von Tierschutzorganisationen zu unterstützen.
Für weitere Informationen zu den Hintergründen und der aktuellen Situation besuchen Sie bitte die Quelle: Oberberg Aktuell.