Heute ist der 24.04.2026. In Schleswig-Holstein sorgt ein Rechtsstreit zwischen dem Onlineportal „Nius“ und dem Ministerpräsidenten Daniel Günther für Aufsehen. Der CDU-Politiker äußerte sich in der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ am 7. Januar 2026 kritisch über das Portal und seine Berichterstattung. Günther, der sowohl Ministerpräsident von Schleswig-Holstein als auch Landesvorsitzender der CDU ist, sagte: „Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale … Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind.“ Zudem bemerkte er: „Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.“ Diese Äußerungen führten zu einem Eilantrag von „Nius“, der jedoch vom Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht abgelehnt wurde.
Das Gericht stellte fest, dass Günther die umstrittenen Äußerungen nicht in seiner Funktion als Ministerpräsident, sondern als Parteipolitiker gemacht habe. Dies wurde durch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigt, das in einem Eilverfahren eine Beschwerde von „Nius“ zurückwies (Beschluss vom 23.04.2026, Az. 6 MB 9/26). Laut den Richtern ist es üblich, dass Amtsträger in Talkshows als Parteipolitiker auftreten, solange sie sich nicht ausdrücklich auf ihr Amt berufen. Günther hatte zwar in der Sendung erklärt: „Ich bin nicht als Bürger hier, ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein“, jedoch führte dies nicht zu einer anderen Bewertung seiner Aussagen.
Rechtslage und Neutralitätspflicht
Die Entscheidung des OVG stützt sich auf die bestehende Neutralitätspflicht für Regierungsmitglieder, die im Grundsatz besagt, dass diese ihr Amt nicht nutzen dürfen, um andere Parteien zu diskreditieren. Allerdings sind sie nicht von Wahlkampfaktivitäten ausgeschlossen, was die Abgrenzung zwischen ihrer Rolle als Regierungsmitglieder und als Parteipolitiker oft kompliziert macht. In diesem Fall war die Unterscheidung entscheidend: Das Verwaltungsgericht wies darauf hin, dass die Äußerungen von Günther nicht inhaltlich bewertet wurden, da er nicht als Regierungsmitglied sprach.
Nius-Anwalt Joachim Steinhöfel kündigte an, Verfassungsbeschwerde zu erheben, und kritisierte, dass für Äußerungen des Ministerpräsidenten eine private Schutzzone konstruiert werde, in der Grundrechtsverletzungen folgenlos bleiben könnten. Günther hingegen äußerte sich erfreut über den Beschluss und bezeichnete ihn als Sieg für die Meinungsfreiheit. Die Klage im Hauptsacheverfahren läuft weiterhin, und es ist möglich, dass der Fall letztlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden wird.
Ausblick
Der Streit zwischen „Nius“ und Günther wirft grundlegende Fragen zur Rolle von Politikern in den Medien auf und zur Verantwortung, die sie gegenüber der Öffentlichkeit haben. In einer Zeit, in der die Medienlandschaft ständig im Wandel ist, bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Äußerungen von Amtsträgern weiter entwickeln werden. Die Entwicklungen in Schleswig-Holstein könnten weitreichende Implikationen für die Pressefreiheit und die politische Kommunikation in Deutschland haben.