Heute ist der 7.05.2026, und während die Sonne über Schleswig-Holstein aufgeht, brodelt es im politischen Hintergrund. Die Landesregierung plant eine umfassende Aufrüstung der Polizei, die die Gemüter erhitzt. Ein Gesetzentwurf, der nahezu alle technisch möglichen Grundrechtseingriffe erlaubt, wird derzeit im Landtag diskutiert und hat bereits den Innenausschuss erreicht. Geplante Technologien wie Verhaltensscanner, Echtzeit-Gesichtserkennung und eine Internet-Gesichtersuchmaschine stehen auf der Liste. Es ist schon fast dystopisch, wenn man darüber nachdenkt – wie aus einem Science-Fiction-Film, so beschreiben es Kritiker. Sie äußern verfassungsrechtliche Bedenken, während die CDU-Innenministerin Magdalena Finke betont, dass jede Maßnahme sorgfältig abgewogen wurde.
Der Hintergrund dieser Pläne ist der Anstieg von Messerangriffen, der laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) im Jahr 2024 auf 29.014 Straftaten bundesweit angestiegen ist. Im Bereich gefährlicher und schwerer Körperverletzungen hat die Zahl der Vorfälle zugenommen. Die Landesregierung begründet ihre Novelle mit dem Ziel, die polizeirechtlichen Befugnisse im Landesrecht zeitgemäß weiterzuentwickeln. Allerdings bleibt die Frage, wie genau diese Maßnahmen helfen sollen, bestehen.
Technologischer Fortschritt oder Überwachungsstaat?
Die geplanten rechtlichen Befugnisse sind weitreichend: Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und Gesichtserkennungssoftware wird angestrebt. Zudem soll die Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten ausgebaut werden, und das sogar bei „erwarteten“ Ordnungswidrigkeiten. Es gibt Stimmen, wie die von Sybilla Witsch (SSW), die einen tiefen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sehen. Während Grüne und CDU die Überwachungspläne unterstützen – die Grünen haben sogar ein Open-Source-Überwachungstool vorgeschlagen – gibt es auch kritische Stimmen aus den Reihen der SPD. Niclas Dürbrook bezeichnet den Gesetzentwurf als dystopisch und warnt vor den Folgen.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) warnt ebenfalls vor den weitreichenden Grundrechtseingriffen, und Dirk Heckmann von der TU München hebt die Risiken der biometrischen Fernidentifizierung und der Verhaltensanalyse hervor. Die Bedenken sind groß, vor allem wenn man bedenkt, dass externe Dienstleister Alarme aus automatisierten Systemen prüfen könnten. Es wird auch angestrebt, Datenanalysen durchzuführen, die Daten von Zeuginnen und Anzeigenden einbeziehen – ein weiterer Schritt, der die Frage nach dem Datenschutz aufwirft.
Widerstand regt sich
Die kritischen Stimmen und der zivilgesellschaftliche Widerstand formieren sich immer mehr. Geplante Demonstrationen sind bereits in der Pipeline, um gegen die Überwachungspläne zu protestieren. Der Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein (LFSH) hat sich ebenfalls zu Wort gemeldet und kritisiert den Zusammenhang zwischen den Maßnahmen und der Bekämpfung von Messerkriminalität. Es ist ein heißes Eisen, an dem die Landesregierung hier rührt, und die Diskussionen darüber werden sicherlich noch lange andauern.
Was bleibt, ist ein Gefühl der Unsicherheit – sowohl auf Seiten der Sicherheitsbehörden, die mit neuen Technologien hantieren wollen, als auch bei den Bürgerinnen, die sich fragen, wo die Grenze zwischen Sicherheit und Überwachung verläuft. In Schleswig-Holstein stehen wir an einem Wendepunkt, an dem das Streben nach Sicherheit und der Schutz der Grundrechte in einem fragilen Gleichgewicht stehen.