In Hamburg gibt es Neuigkeiten, die nicht nur die Hamburger selbst betreffen, sondern auch für viele Touristen und Vermieter von Interesse sein dürften. Die Hansestadt hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die die touristische Wohnungsvermietung erheblich einschränken wird. Ziel dieser Maßnahmen ist es, mehr Wohnraum für reguläre Mietverhältnisse zu schaffen und die kurzfristigen Vermietungen an Touristen zu reduzieren. Senatorin Karen Pein (SPD) hat klar gemacht, dass Wohnraum in Hamburg ein knappes Gut ist und vorrangig für dauerhafte Wohnnutzung zur Verfügung stehen sollte. Die Änderung des Wohnraumschutzgesetzes wird es ermöglichen, dass Wohnungen, die länger als acht Wochen pro Jahr kurzfristig vermietet werden, wieder dem regulären Wohnungsmarkt zugeführt werden.

Die Hamburgische Bürgerschaft hat diese Maßnahme bereits beschlossen. Ein entscheidender Punkt ist, dass Online-Plattformen zukünftig umfassende Daten zu vermittelten Übernachtungen an die Behörden übermitteln müssen. Dadurch sollen Vermietungen aufgedeckt werden, die die erlaubten acht Wochen pro Jahr überschreiten. Ein weiterer Aspekt ist die Anpassung der Rechtslage an die EU-Verordnung zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen, die ab dem 20. Mai 2026 gelten wird. Die sogenannte Bagatellgrenze, die es bisher erlaubte, bis zu 50% der Wohnfläche zeitlich unbegrenzt kurzfristig zu vermieten, wird abgeschafft. Künftig wird diese Nutzung nur noch für maximal acht Wochen pro Kalenderjahr genehmigungsfrei zulässig sein. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, Wohnraum für den regulären Mietmarkt zu sichern und die touristische Nutzung auf Hotels oder Boardinghäuser zu verlagern.

Details zum Wohnraumschutzgesetz

Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz enthält zudem Vorschriften zur Nutzung von Wohnungen, die ohne erhebliche Beeinträchtigungen, Gefahren und Belästigungen erfolgen sollen. Es werden Mindestanforderungen an die Instandsetzung und die Überbelegung definiert, und sogar die Lagerung von Gegenständen oder die Haltung von Tieren wird reglementiert. Spannend ist, dass seit 1971 in Hamburg ein ununterbrochenes Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum gilt. Zweckentfremdung bedeutet, dass eine Wohnung nicht zum Wohnen genutzt wird. Dabei wird zwischen legaler und nicht legaler Zweckentfremdung unterschieden. Legale Fälle sind zum Beispiel Arztpraxen oder Kindertagesstätten, die Bestandsschutz genießen. Hingegen ist die Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung ohne Genehmigung des zuständigen Bezirksamts nicht erlaubt.

Die Prüfung von zweckentfremdeten Wohnungen erfolgt im Einzelfall durch das zuständige Bezirksamt, und für die Umsetzung der Vorschriften sind die Wohnraumschutzdienststellen der bezirklichen Fachämter verantwortlich. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen, die von Bußgeldern bis hin zu Nutzungsuntersagungen reichen können.

Der Trend zur Einschränkung der Zweckentfremdung

Es ist nicht nur Hamburg, das hier neue Wege beschreitet. Immer mehr Städte in Deutschland setzen sich mit dem Thema der Zweckentfremdung von Wohnraum auseinander. Zweckentfremdung wird definiert als die dauerhafte Zuweisung von Wohnraum zu einem anderen Zweck als dem Wohnen. Beispiele dafür sind die Nutzung von Wohnungen als Büro, die Vermietung als Ferienwohnung oder auch Leerstände, die über mehrere Monate bestehen. In vielen Kommunen wurde ein Zweckentfremdungsverbot erlassen, um Wohnraum für Mieter und Eigentümer zu erhalten. Über 60 deutsche Städte haben inzwischen eine aktive Zweckentfremdungssatzung, darunter auch metropolitane Zentren wie Berlin, München und Köln. Besonders die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb ist häufig der Auslöser für diese Verfahren.

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Für Vermieter ist es wichtig zu wissen, dass sie in vielen Städten eine Registrierungspflicht für solche Vermietungen haben. Strafen für mögliche Regelverstöße können auch Ausgleichszahlungen und Rückführungspflichten umfassen. Die Städte setzen zunehmend auf automatisierte Kontrollen, um illegale Vermietungen aufzudecken. Wer also plant, seine Wohnung als Ferienwohnung anzubieten, sollte sich gut informieren und alle notwendigen Genehmigungen einholen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.