In Erfurt gibt es gerade ordentlich Wirbel um die Theaterlandschaft. Der Generalintendant Guy Montavon sieht sich massiven Vorwürfen gegenüber, die nicht nur die Kulturpolitik, sondern auch die gesamte Stadtgesellschaft betreffen. Ein zweites Gutachten, das im April 2024 erstellt wurde, hat ergeben, dass Montavon bei der Vergabe von Aufträgen den Werkausschuss des Stadtrats nicht einbezogen hat. Das wirft Fragen auf, denn es wird ihm vorgeworfen, wiederholt seine Informationspflicht in Bezug auf Missbrauchsvorwürfe verletzt und Stadtrat sowie Personalrat ignoriert zu haben.

Das Philharmonische Orchester Erfurt ist inzwischen so enttäuscht, dass es in einem Schreiben an den ehemaligen Oberbürgermeister Andreas Bausewein und die Stadtratsfraktionen klare Kritik äußerte. In diesem Brief wurde der Vertrauensverlust thematisiert und die Forderung nach der Veröffentlichung des Berichts der Berliner Kanzlei laut. Montavons Verbleib im Amt bis zum Ende der Spielzeit 2024, allerdings ohne Personalverantwortung, wurde unter dem Vorwand begründet, dass keine verfolgbaren Straftaten festgestellt wurden. Doch das scheint nun nicht mehr haltbar.

Der Weg zur Kündigung

Im Sommer 2024 bereitete der Stadtrat den Weg für Montavons Kündigung vor, ein genaues Datum für die Abberufung wurde allerdings nicht bekannt gegeben. Ein Sprecher des Erfurter Arbeitsgerichts bestätigte, dass Montavon gegen drei Kündigungen durch die Stadt vorgegangen ist. Es wird vermutet, dass das besagte Gutachten vom April 2024 ausschlaggebend für diese Entscheidung war, insbesondere in Bezug auf private Inanspruchnahme von Leistungen der Theaterwerkstätten. In der Lokalpolitik gab es zudem massive Kritik an der mangelhaften Aufarbeitung des Theaterskandals.

Schließlich, im Mai 2026, kam es zu einem Vergleich zwischen Montavon und der Stadt Erfurt, der den Rechtsstreit um seine Kündigung beendete. Montavon erhält nun eine Summe von 526.000 Euro, die größtenteils aus entgangenem Gehalt seit seiner Kündigung im Sommer 2024 sowie einer Abfindung von 150.000 Euro besteht. Dieser Vergleich wurde unter der Leitung einer Richterin des Bundesarbeitsgerichts ausgehandelt. Interessanterweise scheiterten zuvor mehrere Versuche einer gütlichen Einigung, da Montavon ursprünglich 800.000 Euro gefordert hatte, während die Stadt nur 380.000 Euro bot.

Die Reaktion der Kulturpolitik

Die Stadt Erfurt hatte für den Fall einer Niederlage im Rechtsstreit 1,5 Millionen Euro zur Seite gelegt. Montavons Anwälte hatten Klage gegen seine außerordentliche Kündigung beim Arbeitsgericht Erfurt eingereicht, das schließlich entschied, dass es zuständig sei, da Montavon als Generalintendant ein Arbeitnehmer der Stadt Erfurt ist. Die Stadt legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, was die Komplexität des Falls noch weiter erhöht.

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Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass der Deutsche Kulturrat am 30. Juni 2023 einen Dialogprozess zu „Respektvoll Arbeiten in Kunst, Kultur und Medien“ gestartet hat. Hierbei wurde das Thema Machtmissbrauch im Kulturbereich angesprochen, das in Erfurt erschreckende Realität geworden ist. Die Auftaktveranstaltung brachte 51 Vertreter aus verschiedenen Organisationen zusammen, um die aktuelle Situation zu analysieren und mögliche Lösungen zu erarbeiten. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, betont die Notwendigkeit eines respektvollen Miteinanders. Ziel ist es, einen gemeinsamen Verhaltenskodex für den Kulturbereich zu entwickeln, um solchen Vorfällen in Zukunft besser vorzubeugen.