Aktuell prüft die deutsche Regierung, wie das Hautkrebs-Screening verbessert werden kann. Derzeit haben Versicherte in Deutschland ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine anlasslose Hautinspektion, was in anderen Ländern nicht üblich ist. Besonders in den USA wird der Nutzen solcher Screenings als nicht belegt angesehen, und wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Früherkennung nicht zu einer höheren Überlebensrate führt. Vor diesem Hintergrund fordern deutsche Dermatologenverbände eine Reform des aktuellen Systems. Es wird vorgeschlagen, dass Menschen ohne Risiko seltener untersucht werden, während Risikopatienten häufiger in den Fokus rücken sollten. Hierbei könnte die Dermatoskopie, eine Vergrößerung der Hautareale, anstelle der bloßen Augenuntersuchung eingesetzt werden.

Ein weiterer Aspekt der geplanten Gesundheitsreform ist die Entscheidung, die Homöopathie nicht mehr von gesetzlichen Krankenkassen erstatten zu lassen. Dies könnte Einsparungen von etwa 40 Millionen Euro pro Jahr mit sich bringen, da die Finanzkommission Gesundheit empfiehlt, nur nachweislich wirksame Behandlungen zu bezahlen. Auch die kieferorthopädischen Behandlungen stehen auf dem Prüfstand. Hier strebt die Regierung an, Über- und Fehlversorgungen zu reduzieren und die Behandlungsqualität zu sichern, was Einsparungen von 110 Millionen Euro im kommenden Jahr erwarten lässt. Während Kinder mit erheblichen Fehlstellungen weiterhin auf Kassenkosten behandelt werden, erhalten derzeit zwei Drittel der Kinder in Deutschland Zahnspangen, was im internationalen Vergleich hoch ist.

Änderungen im Gesundheitssystem

Eine bedeutende Einsparmaßnahme betrifft die Erstattung von Cannabisblüten, die entfallen soll. Die Begründung hierfür liegt in der geringen Evidenz für den medizinischen Nutzen und den Schwierigkeiten bei der Standardisierung, was eine Einsparung von 130 Millionen Euro im kommenden Jahr erwarten lässt. Darüber hinaus wird eine Teil-Krankschreibung eingeführt, die es Menschen ermöglicht, anteilig Krankengeld zu beziehen, wenn sie voraussichtlich mindestens vier Wochen lang nicht voll einsatzfähig sind. Die positiven Effekte einer solchen Regelung wurden bereits in skandinavischen Ländern dokumentiert und könnten ein Einsparpotenzial von etwa 290 Millionen Euro jährlich darstellen.

Ein weiterer Vorschlag sieht vor, dass Patienten vor bestimmten Operationen eine Zweitmeinung einholen müssen. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, überflüssige Operationen zu vermeiden und Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro zu erzielen. Die Zweitmeinungspflicht ist ein neuartiges Konzept, das noch nicht großflächig erprobt wurde.

Hautkrebs-Screening: Ein umstrittenes Thema

Das Hautkrebsscreening, das seit 2008 besteht und alle zwei Jahre für gesetzlich Versicherte angeboten wird, steht ebenfalls unter kritischer Beobachtung. Nur etwa 25% der Berechtigten nehmen das Screening in Anspruch. Der Fokus liegt auf der Erkennung von malignen Melanomen (schwarzer Hautkrebs) und weißem Hautkrebs, doch der Nutzen des Screenings ist seit Jahren umstritten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant sogar, das Screening auf die Streichliste zu setzen, und das Kabinett soll am 29. April 2026 darüber abstimmen.

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Seit der Einführung des Screenings sind die Diagnosen und Behandlungen von Hautkrebs gestiegen. So stiegen die Behandlungen von schwarzem Hautkrebs um 20% zwischen 2005 und 2023, während sich die Behandlungen von weißem Hautkrebs sogar verdoppelt haben. Kritiker argumentieren, dass die Sterblichkeit durch Hautkrebs nicht gesenkt wurde, sondern um 60% gestiegen ist. Es wird vermutet, dass viele Diagnosen auf falsch-positive Befunde zurückzuführen sind. Gesundheitsexperten fordern daher, das Screening für Risikogruppen zu ersetzen, ähnlich dem Lungenkrebsscreening für starke Raucher.

Für weitere Informationen und Details zu den Veränderungen im Gesundheitswesen in Deutschland und dem Hautkrebs-Screening können Sie die ausführliche Quelle auf Süddeutsche.de sowie Krebsinformationsdienst.de und Tagesschau.de einsehen.