Bischofsernennungen in Österreich: Ein Schatten der Vergangenheit und ein Ruf nach Transparenz
In der letzten Zeit hat sich in Österreich eine spannende Diskussion entfaltet, die sich um die zukünftigen Bischofsernennungen dreht. Die letzten Jahre waren geprägt von einigen bedeutenden Ernennungen: Benno Elbs in Feldkirch und Franz Lackner in Salzburg, beide 2013, gefolgt von Wilhelm Krautwaschl in Graz-Seckau 2015, Hermann Glettler in Innsbruck 2017 und Josef Marketz in Gurk 2020. Zuletzt wurde Josef Grünwidl in Wien für 2025 benannt. Trotz dieser erfolgreichen Ernennungen bleibt jedoch ein großer Mangel an Transparenz bestehen, was die Nachfolgefragen in der katholischen Kirche betrifft.
Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass auch in der Vergangenheit nicht immer die geeigneten Nachfolger gewählt wurden. So übernahm nach Kardinal Theodor Innitzer (1932–1955) nicht der Koadjutor Franz Jachym, und Kardinal Franz König (1956–1985) entschied sich nicht für Weihbischof Helmut Krätzl, sondern wählte Hans Hermann Groër als seinen Nachfolger. In Hubert Feichtlbauers Biografie über König wird erwähnt, dass Erhard Busek den Papst Johannes Paul II. traf, um über die Nachfolge in Wien zu sprechen. Interessanterweise äußerte König keinen konkreten Wunsch nach einem Nachfolger, und die Liste mit über 160 Kandidaten, auf der Groër stand, wurde vom Nuntius als „pro forma“ betrachtet. Weder König noch Abt Clemens Lashofer wurden im Vorfeld vom Vatikan informiert – das wirft Fragen auf.
Die Groër-Affäre und ihre Folgen
Die Geschichte von Hans Hermann Groër ist besonders brisant, da sie mit gravierenden Vorwürfen in Verbindung steht. Am 27. März 1995 erhob Josef Hartmann im Nachrichtenmagazin profil schwere Anklagen wegen sexuellen Missbrauchs gegen Groër. Exschüler des Knabenseminars Hollabrunn berichteten von sexueller Belästigung und Missbrauch. Diese Vorwürfe führten dazu, dass Groër am 6. April 1995 als Vorsitzender der Bischofskonferenz zurücktrat. In seinen Erklärungen wies er die Vorwürfe zurück, doch das Vertrauen war bereits erschüttert.
Der Vatikan reagierte schnell und setzte Christoph Schönborn am 13. April 1995 als Koadjutor-Erzbischof mit Nachfolgerecht ein, während Groër die Kritik weiterhin zurückwies. Im selben Jahr führte das alles zu einem Kirchenvolks-Begehren in Österreich, bei dem über 500.000 Unterschriften für Reformmaßnahmen gesammelt wurden. Groërs Rücktritt wurde schließlich am 14. September 1995 wirksam, nachdem er am 13. Oktober 1994 bereits um Rücktritt aus Altersgründen gebeten hatte.
Ein Schatten über der Kirche
Die Groër-Affäre hatte weitreichende Folgen für die katholische Kirche in Österreich. Die Vorwürfe waren nicht nur schockierend, sie offenbarten auch eine tiefergehende Problematik. Im Jahr 1998 tauchten im Stammkloster Stift Göttweig neue Vorwürfe über homosexuelle Übergriffe auf volljährige Mönche auf. Eine außerordentliche Visitation wurde angekündigt, deren Ergebnisse jedoch nie veröffentlicht wurden. Am 14. April 1998 bat Groër um Vergebung und zog sich in ein Nonnenkloster der Nazarethschwestern zurück. Rückblickend wird dieser Fall als Vorreiter der Missbrauchsskandale in der katholischen Kirche angesehen.
Kardinal Schönborn warf dem damaligen Nuntius Angelo Sodano vor, die Bildung einer Untersuchungskommission zur Groër-Affäre verhindert zu haben. Später sah sich Benedikt XVI. gezwungen, Schönborn nach Rom zu zitieren, wo er sich öffentlich entschuldigen musste. 2003 zahlte die katholische Kirche annähernd 40.000 Euro an Josef Hartmann, der die Affäre ins Rollen gebracht hatte, unter der Bedingung, dass er nicht mehr an die Öffentlichkeit geht – eine Vereinbarung, die Hartmann als „Teufelspakt“ bezeichnete. Diese dunkle Episode hat bis heute Spuren hinterlassen und wirft Fragen auf, wie es um die Transparenz und Rechenschaftspflicht in der Kirche steht.
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