Im Bezirk Neusiedl am See sorgt ein Polizeischreiben für ordentlich Zündstoff. Auf der Plattform „Gemeinsam.Sicher“ informierte die Polizei die Bevölkerung über eine Gruppe Angehöriger des „Fahrenden-Volkes“, die sich in der Gegend aufhält. Das klingt erst einmal harmlos, doch die begleitenden Empfehlungen, keine „Haustürgeschäfte“ abzuschließen oder fremde Personen in die eigenen vier Wände zu lassen, haben für Aufregung gesorgt. Sofort kam die Kritik ins Rollen.

Die Grünen Burgenland haben die Formulierungen der Polizei als pauschale Verdächtigung der gesamten Volksgruppe kritisiert. Philip Juranich, der grüne Volksgruppensprecher, warnt davor, dass Kriminalprävention nicht zur Generalverdächtigung führen dürfe. Das respektvolle Zusammenleben im Burgenland müsse an oberster Stelle stehen, so Juranich. Er fordert eine sorgfältige Kommunikation öffentlicher Institutionen, um Vorurteile abzubauen und ein Miteinander zu fördern.

Kritik und Konsequenzen

Die Kritik nimmt nicht ab. Auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft äußert sich und bezeichnet das Polizeischreiben als „inadäquat“. Die Behörde hebt hervor, dass der Diskriminierungsschutz gilt und historische Verantwortung für die Sprache und Kommunikation öffentlicher Stellen besteht. Dies ist besonders wichtig, denn die Aufforderung, keine Dienstleistungen von Rom:nja in Anspruch zu nehmen, wird als unseriös angesehen. Sandra Konstatzky, die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, verweist auf die EU-Antirassismusrichtlinie und das österreichische Gleichbehandlungsgesetz, die vor rassistischer Diskriminierung schützen.

Besonders brisant ist die Tatsache, dass der Sinti-Verein Newo Ziro von stornierten Aufträgen berichtet, die auf das Polizeischreiben zurückzuführen sind. Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Volksgruppe sehen sich durch solche Empfehlungen in ihrer Existenz gefährdet. Die pauschale Warnung wurde auch als problematisch angesehen, da sie die Geschichte von Verfolgung und Ausgrenzung der Roma und Sinti verschleiert.

Institutioneller Antiziganismus?

Diese Vorfälle sind kein Einzelfall. Ein Bericht von MIA, veröffentlicht im Dezember 2025, zeigt, dass antiziganistische Diskriminierung in der Polizei ein ernstzunehmendes Problem ist. Ganze 215 gemeldete Fälle belegen, dass Sinti und Roma häufig mit Vorurteilen und Diskriminierung konfrontiert sind. Beschwerden gegen Polizeikräfte werden oft nicht ernst genommen, und Betroffene geraten selbst ins Visier von Ermittlungen, wenn sie Anzeige erstatten. Das sind ernsthafte Vorwürfe, die nicht ignoriert werden können.

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Die Dokumentation zeigt, dass antiziganistische Benachteiligungen im Polizeikontakt kein Randphänomen sind, sondern tief verwurzelte Muster aufweisen. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft und MIA fordern Reformen: von der Überarbeitung der Abläufe bis hin zu Schulungen über Antiziganismus in der Polizei. Ein Ende der Sondererfassung und die Abschaffung stigmatisierender Kategorien sind dringend notwendig.

In diesem Kontext wird klar, dass es nicht nur um ein einzelnes Polizeischreiben geht, sondern um eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Es ist an der Zeit, die Kommunikation zu überdenken und für ein respektvolles Miteinander zu sorgen. Die Stimmen, die für eine diskriminierungsfreie Kriminalprävention eintreten, werden lauter – und das ist gut so.

Die Diskussion um Diskriminierung und Vorurteile bleibt also aktuell und betrifft nicht nur den Bezirk Neusiedl am See, sondern die gesamte Gesellschaft. Der Weg zu einem respektvollen Miteinander ist lang, aber notwendig. Wer weiß, vielleicht wird die nächste Aussendung der Polizei ja schon etwas differenzierter formuliert.