In der Weltorganisation wird über den nächsten Generalsekretär gerungen – und plötzlich taucht Viktor Orbán als möglicher Kandidat auf. US-Präsident Donald Trump soll Medienberichten zufolge planen, den im April abgewählten ungarischen Premier als gemeinsamen Kandidaten der USA, Russlands und Chinas für die Nachfolge von António Guterres vorzuschlagen.

Guterres bleibt noch bis Ende Dezember im Amt. Eine Entscheidung über seine Nachfolge ist allerdings weiterhin nicht gefallen. Im UN-Hauptquartier gab es bereits mehrere vertrauliche Abstimmungsrunden, bei denen die Delegationen zu den Optionen „ermutigen“, „abraten“ oder Enthaltung Stellung nehmen konnten. Durchsetzen konnte sich bislang keine Kandidatin und kein Kandidat.

Orbán soll Interesse zeigen

Laut „Wall Street Journal“ wurde die Idee von US-Seite an Orbán herangetragen. Er sei zu einer Kandidatur ermutigt worden und soll Interesse zeigen. Offiziell geäußert hat sich der ungarische Politiker dazu bisher nicht. Antreten wolle er dem Bericht zufolge aber nur, wenn seine Siegchancen klar seien.

Ungarische Medien verweisen auf Orbáns gute Beziehungen zu den drei genannten Staaten – besonders zu Russland. Politisch ist der ehemalige Ministerpräsident allerdings angeschlagen: Seine Partei Fidesz verlor bei der Parlamentswahl im April deutlich gegen Péter Magyar und dessen TISZA-Partei.

Frankreich und Großbritannien könnten gegen eine solche Personalentscheidung Widerstand leisten und eine Nominierung blockieren. Genau hier liegt der Knackpunkt: Die fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats verfügen über Vetomöglichkeiten. Das macht die Suche nach einem Nachfolger ohnehin zäh.

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Der russische Vizeaußenminister Alexander Alimow wies die Darstellung unterdessen zurück. Laut dem ungarischen Portal „telex.hu“, das sich auf Interfax berief, würden weder Russland noch die USA noch China Orbán nominieren. Russland habe von einer angeblichen Nominierung lediglich aus den Medien erfahren, sagte Alimow. Als Grund wurde genannt, dass die drei Staaten als ständige Mitglieder des Sicherheitsrats traditionell keine eigenen Kandidaten für das Amt nominieren.

Orbán hatte sich 2018, kurz nach einem Wahlsieg, abwertend über UNO-Strukturen und deren Politiker geäußert. Das macht die Personalie nicht gerade gewöhnlicher. Ob aus dem Namen am Ende mehr wird als ein politischer Testballon, ist offen.

Ein Amt im Schatten des Vetos

Die festgefahrene Nachfolgesuche hängt eng mit der Machtverteilung im Sicherheitsrat zusammen. Seit Dezember 2023 laufen im Rahmen der 78. UN-Generalversammlung wieder zwischenstaatliche Verhandlungen über eine Reform des Gremiums. Koordiniert werden sie von Kuwait und Österreich; dokumentiert werden sie schriftlich auf einer Online-Plattform.

Auf dem Tisch liegen fünf Themencluster: die Zahl der nichtständigen Mitglieder, das Vetorecht, die regionale Repräsentation, Größe und Arbeitsmethoden sowie das Verhältnis zwischen Sicherheitsrat und Generalversammlung. Ziel war zunächst ein deutlicher Verhandlungsfortschritt bis Anfang Juni 2024. Bei der ersten Sitzung sprachen sechs Ländergruppen und 44 Staaten. Breite Zustimmung gab es für eine stärkere Vertretung Afrikas, Asiens sowie kleiner und mittlerer Staaten.

Eine Erweiterung sowohl der ständigen als auch der nichtständigen Sitze wurde erwogen. Das Veto lehnten die meisten Staaten ab; diskutiert wurden seine Beibehaltung, Einschränkung, zeitweise Suspendierung oder Abschaffung. Mexiko und Liechtenstein schlugen am 22. Januar 2024 eine repräsentativere Zusammensetzung und eine langfristige Eindämmung des Vetos vor. Im Mittelpunkt standen flexiblere Mandatszeiten, regionale Gruppen und eine jährliche Überprüfung durch die Generalversammlung. 30 Staaten und fünf Ländergruppen beteiligten sich an der Aussprache.

Im Februar 2024 wurde außerdem das Modell der L69-Gruppe erörtert. China verlangte regionale Ausgewogenheit, Fairness, demokratischen Fortschritt und Effektivität. Feste Sitzzahlen könnten Entwicklungsländer sowie kleine und mittlere Staaten benachteiligen, hieß es aus Peking. Auch der Begriff „Schwellenländer“ im L69-Modell sei unklar. China fragte zudem, ob frühere Kolonialmächte oder Staaten, die Angriffskriege geführt hätten, künftig von ständigen Sitzen ausgeschlossen werden sollten.

Russland unterstützte eine ausgewogene geografische Vertretung, warnte aber vor einer Ausweitung auf 30 bis 40 Mitglieder, weil darunter die Effektivität leiden könne. Moskau lehnte eine Überrepräsentation westlicher Staaten und eine mögliche „Blockdisziplin“ ab. Die Konsensgruppe schlug zunächst sechs Sitze für Afrika ohne Vetositze, sechs Sitze für den Asien-Pazifik-Raum einschließlich Chinas Vetositz, vier für Lateinamerika und die Karibik, drei für Westeuropa und andere einschließlich Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der USA, zwei für Osteuropa einschließlich Russlands Vetositz sowie einen Sitz für kleine Inselentwicklungsländer vor.

Der G4-Vorschlag, den Indien im Namen Brasiliens, Deutschlands, Indiens und Japans vorstellte, sah sechs neue ständige und vier bis fünf neue nichtständige Sitze vor. Afrika und der asiatisch-pazifische Raum sollten jeweils zwei neue ständige Sitze erhalten, Lateinamerika und die Karibik sowie Westeuropa und andere jeweils einen. Die neuen ständigen Mitglieder sollten zunächst kein Veto haben; nach 15 Jahren sollte das System überprüft werden. Auch wichtige Beitragszahler und UN-Gremien sollten regelmäßig an Beratungen beteiligt werden, Regionalgruppen könnten als nichtständige Mitglieder gewählt werden.

Italien bezweifelte, dass die Wahl ständiger Mitglieder durch die Generalversammlung mit der UN-Charta vereinbar wäre. Offen blieb außerdem, wie gewählte ständige Mitglieder nach 15 Jahren wieder abberufen werden könnten. Äthiopien befürwortete eine weitere Prüfung von Rotationsmechanismen. Deutschland verwies auf Beiträge zu UN-Friedensmissionen und eine ausgewogene geografische Verteilung als Kriterien für Kandidaten. China wollte keinen erweiterten Sicherheitsrat als „Club der Großmächte“ und erklärte, die Vetofrage müsse zwischen den fünf bisherigen Vetomächten geklärt werden.

Viele Modelle, wenig Einigkeit

Bei einer nichtöffentlichen Aussprache am 7. März 2024 ging es erneut um das Vetosystem. Frankreich hielt die Feststellung von Übereinstimmungen statt eines vollständigen Konsenses für ausreichend, um weiterzukommen. Das Vereinigte Königreich verwies auf seinen Verhaltenskodex und darauf, seit 1989 kein Veto eingelegt zu haben. Die Mehrheit unterstützte den französisch-mexikanischen Vorschlag und den Verhaltenskodex für Vetomächte. Japan forderte alle Vetomächte zum Beitritt auf.

Australien schlug einen freiwilligen Verzicht auf das Veto oder die praktische Anwendung von Artikel 27 Absatz 3 der UN-Charta vor. Costa Rica verwies auf Resolution 76/262, nach der bei einer Blockade durch Vetos die Generalversammlung eingeschaltet werden kann. Brasilien bezeichnete das Veto als Symptom der Blockade und die fehlende regionale Repräsentation als Hauptproblem. Pakistan wollte bei einer neuerlichen Blockade den Internationalen Gerichtshof konsultieren. Die Ukraine befürwortete eine Begrenzung des Vetos durch eine Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung, Mexiko wollte es auf Grundlage von Artikel 108 der UN-Charta abschaffen.

Eine aktualisierte Vorlage der Konsensgruppe vom 18. März 2024 nannte als gemeinsame Punkte eine bessere Vertretung unterrepräsentierter Regionen, längerfristige Mitgliedschaften für besonders beitragsfähige Staaten, neue Rotationsmechanismen für nichtgeografische Gruppen, Entscheidungen mit Dreifünftelmehrheit, die Abschaffung oder zumindest Eindämmung des Vetos, jährliche Rechenschaft gegenüber der Generalversammlung sowie mehr Transparenz und Kommunikation mit Nichtmitgliedern.

Neben den fünf bisherigen ständigen Sitzen waren sechs kurzfristige und drei langfristige Sitze für die Afrikanische Union vorgesehen. Für Asien-Pazifik sollten es ebenfalls sechs kurzfristige und drei langfristige Sitze sein, für Lateinamerika und die Karibik vier kurzfristige und zwei langfristige, für Westeuropa und andere drei kurzfristige und ein langfristiger sowie für Osteuropa zwei kurzfristige und ein langfristiger Sitz. Kleine Staaten und Inselstaaten sollten einen Sitz erhalten. Kein Staat sollte gleichzeitig oder unmittelbar nacheinander beiden Sitzkategorien angehören.

Liechtenstein legte am 22. März 2024 ein eigenes Modell vor: langfristige, wiederwählbare Sitze mit einer Amtszeit von etwa acht Jahren, unter Einbeziehung aller Weltregionen und mit dem Ziel, den bisherigen Eurozentrismus zu verringern. Das Veto der bisherigen ständigen Mitglieder sollte abgeschafft oder weitgehend eingeschränkt werden. Bei Wiederwahlen langfristiger Mitglieder sollte das Modell überprüft werden; Arbeitsmethoden und Vetoregeln müssten an den erweiterten Sicherheitsrat angepasst werden. Mehr langfristige Sitze könnten die Rotation kleinerer Staaten auf kurzfristigen Sitzen erleichtern.

Der Sachstandsbericht vom 5. April 2024 führte 17 Konvergenzen und eine zentrale Divergenz an. Unterstützt wurden öffentliche Vorschläge, nichtöffentliche strukturierte Aussprachen, die Online-Dokumentation, ein inklusiver, transparenter, demokratischer und effizienter Sicherheitsrat, regelmäßige Überprüfungen durch die Generalversammlung, ein enger Austausch zwischen beiden Organen, zeitnahe Informationen für Nichtmitglieder sowie rotierende kurzfristige Sitze für kleine Staaten, Entwicklungsländer und Inselstaaten.

Umstritten blieb der sofortige Übergang zu textbasierten Verhandlungen. Dafür waren unter anderem L69, Benelux, G4 und die nordischen Staaten, dagegen die Konsensgruppe, die Afrikanische Gruppe und die Arabische Gruppe. Größter Klärungsbedarf bestand bei der Mitgliedschaft überregionaler Gruppen. Der revidierte Bericht vom 29. April 2024 enthielt 18 Konvergenzen; offen blieben vor allem die Zusammenhänge zwischen regionaler Repräsentation, Mitgliedschaftskategorien und Vetogebrauch.

Ein Vorschlag vom 14. Mai 2024 sah einen Sicherheitsrat mit 21 bis 27 Sitzen vor. Afrika, Entwicklungsländer, kleine und mittlere Staaten sowie SIDS sollten stärker berücksichtigt werden. Die nichtständigen Sitze mit zweijähriger Amtszeit sollten wachsen. Das Veto wurde als Kernelement der Reform bezeichnet, Einschränkungen sollten geprüft werden. Vorgesehen waren eine Überprüfungsklausel, eine Beschleunigung der zwischenstaatlichen Verhandlungen und Unterstützung des UN-Generalsekretärs durch rechtliche und organisatorische Expertise.

Der Maßnahmenkatalog vom 14. Juni 2024 verlangte unter anderem die vorrangige Beseitigung der historischen Benachteiligung Afrikas, eine stärkere Vertretung von Entwicklungsländern, kleinen und mittleren Staaten, SIDS und arabischen Staaten, weitere Beratungen über Mitgliedschaftskategorien, einen Ausgleich zwischen Repräsentativität und Effektivität, mehr Transparenz sowie eine regelmäßige Überprüfung des Sicherheitsrats. Bei der Aussprache am 20. Juni bestand weitgehend Einigkeit über die Ziele des Reformkapitels im Zukunftspakt. Besonders häufig genannt wurden Afrika und SIDS; gefordert wurden auch ständige afrikanische Sitze und eine Begrenzung des Vetos bei Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und eigener Konfliktbeteiligung einer Vetomacht.

Von 2024 bis 2026: der Streit geht weiter

Das Abschlusspapier der 78. Generalversammlung vom 21. August 2024 bestätigte die Beseitigung der historischen Ungerechtigkeit gegenüber Afrika, eine bessere Vertretung des asiatisch-pazifischen Raums sowie Lateinamerikas und der Karibik, eine quantitative Stärkung von Entwicklungsländern sowie kleinen und mittleren Staaten und weitere Beratungen über überregionale Gruppen wie SIDS, arabische Staaten und OIC. Auch Mitgliedschaftskategorien, Größe und Effektivität, Arbeitsmethoden, die Zukunft des Vetos und eine mögliche Überprüfungsklausel blieben auf der Tagesordnung. Die Arbeitsmethoden des Sicherheitsrats und sein Verhältnis zur Generalversammlung sollten demokratischer und transparenter werden; die vollständige Anwendung von Artikel 27 Absatz 3 wurde bekräftigt.

Im Oktober 2024 wurden Kuwait und Österreich erneut zu Ko-Vorsitzenden bestimmt. Liechtenstein schlug am 30. Oktober einen Sicherheitsrat mit etwa 20 Mitgliedern vor: fünf bisherige ständige Mitglieder, sechs Sitze mit acht bis zehn Jahren Amtszeit, zwei Sitze für Afrika, zwei für Asien-Pazifik, je einen Sitz für Lateinamerika und die Karibik sowie Europa, besondere Berücksichtigung der Arabischen Gruppe und SIDS, mindestens einen zweijährigen Sitz für Osteuropa, eine Überprüfung nach 16 bis 20 Jahren und Entscheidungen mit Dreifünftelmehrheit.

In den Sitzungen im November 2024 zeichnete sich Unterstützung für eine Erweiterung auf 25 bis 27 Mitglieder ab. Rotierende Sitze, vor allem für SIDS, fanden oft Zuspruch. Umstritten blieben neue ständige Sitze, das Veto, unterschiedliche Mandatsdauern und Sitze für überregionale Gruppen wie EU, AU, Arabische Liga, OIC, SIDS und die Organisation Amerikanischer Staaten. Brasilien befürwortete neue ständige Sitze mit Veto; die Frage, ob neue ständige Mitglieder dieses Recht tatsächlich bekommen sollten, blieb offen.

CARICOM schlug am 18. Dezember 2024 eine Erweiterung beider Sitzkategorien vor. Neue Mitglieder sollten mit Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung gewählt werden. Für nichtständige Mitglieder waren zwei Jahre ohne unmittelbare Wiederwahl vorgesehen, dazu ein rotierender nichtständiger Sitz für SIDS, zusätzliche Sitze für Afrika, Asien und CARICOM sowie mehr nichtständige Sitze für Osteuropa. CARICOM verlangte außerdem eine stärkere Formalisierung der vorläufigen Geschäftsordnung, die Abschaffung oder Begrenzung des Vetos und den Verzicht darauf bei Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggression.

Guyana stellte dieses Modell im Mai 2025 vor und lehnte langfristige Sitze wegen einer möglichen Hierarchisierung ab. SIDS sollten ihre Kandidaten intern nach einem Rotationsverfahren bestimmen. Die Aussprache bestätigte breite Unterstützung für bessere geografische Repräsentation, eine stärkere Rolle Afrikas und der SIDS, ein komplementäres Verhältnis von Sicherheitsrat und Generalversammlung, eine Begrenzung des Vetos und textbasierte Verhandlungen. Umstritten blieb die Wahl neuer ständiger Mitglieder durch die Generalversammlung.

Bei der Vetodebatte im Januar 2025 wollten G4 und Benelux ein Veto für neue ständige Mitglieder erst nach einer Überprüfung nach zehn bis 15 Jahren zulassen. L69, die Afrikanische Union, Indien, Frankreich und weitere Staaten befürworteten eine unmittelbare Übertragung. Die Türkei lehnte eine Ausweitung des Vetos ab, Russland bezeichnete es als Instrument zur Kompromissbildung und als „ultima ratio“.

Im April 2025 diskutierten 48 Staaten und Ländergruppen Größe, Repräsentation und Effektivität. Frankreich, das Vereinigte Königreich und die G4 unterstützten eine Erweiterung beider Kategorien. Frankreich schlug 25 Mitglieder vor, darunter ständige Sitze für die G4 und zwei afrikanische Sitze. Russland wollte mehr Sitze für Entwicklungsländer, aber keine starke Ausweitung und keine stärkere westliche Repräsentation. China verlangte eine multipolare Zusammensetzung mit mehr Gewicht für den Globalen Süden, Afrika, SIDS, Lateinamerika und islamische Staaten.

Die Konsensgruppe schlug neben den fünf bisherigen ständigen Mitgliedern 22 gewählte Mitglieder vor – mit langfristigen und zweijährigen Sitzen für Afrika, Asien-Pazifik, Lateinamerika und die Karibik, Westeuropa und Osteuropa sowie einem rotierenden Sitz für SIDS. Die G4 nannte einen Rat mit 25 oder 26 Mitgliedern, darunter elf ständige und 14 beziehungsweise 15 nichtständige Mitglieder. Die Afrikanische Union forderte zwei ständige Sitze mit Veto und fünf nichtständige Sitze. Mexiko befürwortete 25 bis 27 Sitze ausschließlich durch Zuwahlen und feste Rotationsregeln für überregionale Gruppen. Ägypten verlangte zwei ständige und zwei nichtständige afrikanische Sitze sowie eine ständige Vertretung der Arabischen Gruppe; Ecuador lehnte neue ständige Mitglieder ab.

Im Juni 2025 wurden 19 allgemeine Konvergenzen und eine allgemeine Divergenz benannt. Offen waren das Verhältnis zwischen der Zahl der nichtständigen Sitze und der Größe der Regionalgruppen, die Frage, ob ein Mitglied den eigenen Staat, die Regionalgruppe oder alle UN-Mitglieder vertritt, Sitze für Staaten oder Regionen, das Verhältnis von Resolution 62/557 zu Artikel 23 Absatz 1, langfristige und rotierende Sitze, Umfang und Kontrolle des Vetos, Zeitpunkt und Voraussetzungen textbasierter Verhandlungen sowie eine Überprüfungsklausel durch die Generalversammlung.

Ende 2025 wurden Kuwait und die Niederlande zu Vorsitzenden der zwischenstaatlichen Verhandlungen bestimmt. Für 2026 wurden Sitzungen zu Repräsentation, Größe, Veto, Arbeitsmethoden und einem Positionspapier angesetzt. Im Jänner bestand weitgehender Konsens über eine stärkere Repräsentation Afrikas, der SIDS, Lateinamerikas und der Karibik sowie des Asien-Pazifik-Raums. Gegenüber standen zwei Grundmodelle: eine Erweiterung nur um nichtständige Sitze oder eine Erweiterung beider Kategorien. Die USA und Russland lehnten eine Begrenzung des Vetos auch bei eigener Kriegsbeteiligung ab.

Im Februar 2026 wurde ein Sicherheitsrat mit langfristigen, wiederwählbaren Sitzen als mögliches Kompromissmodell diskutiert. Einigkeit gab es über zusätzliche kurzfristig gewählte Sitze, afrikanische Repräsentation und einen rotierenden SIDS-Sitz. Die Ausweitung ständiger Sitze blieb umstritten, besonders bei G4 und Japan. Mehrere Staaten verlangten textbasierte Verhandlungen mit Zeitplan.

Liechtenstein und 14 weitere Staaten legten am 27. März 2026 einen Resolutionsentwurf zur Auslegung von Artikel 27 Absatz 3 vor. Er sollte keine Strukturreform des Sicherheitsrats sein, sondern die Anwendung einer bestehenden Charta-Regel klären. Als Mindestfälle einer „Partei in einem Streit“ wurden die Androhung oder der Einsatz verbotener Gewalt sowie ein konkurrierender Gebietsanspruch genannt. Vetomächte sollten ihre Position darlegen; bei Anwendung der Klausel sollte der Sicherheitsrat einen Sonderbericht erstellen.

Mindestens 56 weitere Staaten unterstützten den Vorschlag während der Aussprache. Kenia forderte ein „konstruktives Veto“ mit anschließendem Alternativvorschlag. Russland und China lehnten das ab und wollten höchstens eine vorherige Begründung des Vetos. Mexiko befürwortete eine breite Auslegung von „Partei in einem Streit“, etwa auch bei anhängigen Gerichtsverfahren oder substantieller Unterstützung einer Konfliktpartei. Guyana verlangte eine Überprüfung jedes Vetos durch die Generalversammlung. Die USA nahmen an der Aussprache nicht teil.

Im April 2026 schlug die Afrikanische Union einen Sicherheitsrat mit elf ständigen und 15 zeitlich begrenzten Sitzen vor. Zwei ständige und fünf nichtständige Sitze sollten auf Afrika entfallen. Die AU wollte ihre eigenen Kandidaten bestimmen, truppenstellende Staaten stärker einbeziehen und verhindern, dass Sanktionen den Interessen einzelner Staaten dienen. Gefordert wurden mehr Transparenz, eine engere Zusammenarbeit mit der Generalversammlung und Berichte nach Artikel 24 Absatz 3. Russland unterstützte zwei ständige afrikanische Sitze, wollte aber insgesamt nur eine niedrige Zwanzigerzahl an Mitgliedern. China befürwortete permanente Sitze mit Rotationsmechanismen und einen Übergang zu textbasierten Verhandlungen.

Im Mai und Juni 2026 ging es um feste Regionalsitze. Liechtenstein schlug langfristige, wiederwählbare Sitze für Afrika, CARICOM, Westeuropa und andere sowie besondere Sitze für die Arabische Gruppe und SIDS vor. Deutschland befürwortete Mehrheitsentscheidungen im Sicherheitsrat und eine Überprüfungsklausel. L69 forderte 15 von 26 beziehungsweise 27 Stimmen als affirmative Mehrheit. Das Vereinigte Königreich unterstützte ständige Sitze für Afrika und die G4 sowie eine Begrenzung des Vetos. Die Malediven lehnten eine dritte Sitzkategorie ab und verlangten einen besonderen SIDS-Sitz.

Russland hielt weiterhin kein Modell für konsensfähig, lehnte einen weiteren osteuropäischen Sitz ab und kritisierte eine mögliche westliche Überrepräsentation. Frankreich und das Vereinigte Königreich unterstützten eine Erweiterung auf etwa 25 Mitglieder. Die Arabische Gruppe verlangte eine ständige Repräsentanz. Die G4 lehnten ständige Regionalsitze ab und verwiesen auf die Unterstützung von 110 Staaten für eine Erweiterung beider Kategorien.

Die Ko-Vorsitzenden schlugen am 10. Juni 2026 ein Brückenmodell vor: feste regionale Sitze, deren Inhaber von der Generalversammlung gewählt werden, längere und wiederwählbare Amtszeiten, gleiche Rechte und Pflichten wie ständige Mitglieder sowie regelmäßige Überprüfungen. L69 und G4 lehnten den Vorschlag als unvereinbar mit der bisherigen Mehrheit für eine Erweiterung beider Kategorien ab. China sah einen bestehenden Konsens nur bei zusätzlichen nichtständigen Sitzen. Die AU betrachtete hingegen eine Erweiterung beider Kategorien und eine stärkere afrikanische Repräsentation als Konsens. Nordische Staaten unterstützten den Brückencharakter und eine verbindliche Überprüfung. Russland sah im Elemente-Papier besonders viele offene Divergenzen und lehnte eine Abschaffung des Vetos ab. Die USA beteiligten sich nicht an der Aussprache.

Am 28. Juli 2026 beschloss die Generalversammlung, die zwischenstaatlichen Verhandlungen unmittelbar fortzusetzen und in die 81. Generalversammlung zu überführen. Angestrebt wird weiterhin ein konsolidiertes Modell als Grundlage weiterer Verhandlungen. Für die IGN 2025/26 waren Plenarsitzungen bis Juni 2026 vorgesehen; weitere Beratungen sollen folgen. Offen bleiben die Größe und Zusammensetzung des Sicherheitsrats, regionale und überregionale Repräsentation, ständige, langfristige und kurzfristige Sitze, Rolle und Umfang des Vetos, die Anwendung von Artikel 27 Absatz 3, das Verhältnis von Sicherheitsrat und Generalversammlung sowie der Übergang zu einem konsolidierten Modell und textbasierten Verhandlungen.

Mitten in diesem jahrelangen Ringen steht nun also der Name Viktor Orbán im Raum. In Dornbirn wirkt das weit weg, irgendwo zwischen Herbstregen und den üblichen Nachrichtenfluten. In New York aber kann schon ein einzelner Vorschlag neue Fronten öffnen – oder, wie so oft bei der UNO, erst einmal eine weitere vertrauliche Abstimmungsrunde.