In Wels hat am Mittwochabend ein 17-Jähriger für Aufregung gesorgt, als er mit seinem E-Scooter auf einem Gehsteig unterwegs war. Gegen 17 Uhr bemerkte eine Polizeistreife den Jugendlichen in der Hans-Sachs-Straße, auf Höhe der Goethestraße. Anstatt sich der Kontrolle zu stellen, versuchte der Fahrer, sich schnell aus dem Staub zu machen. Doch die Beamten hatten ihn im Blick und hielten ihn auf.
Die Messung der Geschwindigkeit offenbarte, dass der E-Scooter mit satten 51 km/h unterwegs war – und das, obwohl die erlaubte Höchstgeschwindigkeit lediglich bei 25 km/h liegt. Die Polizei war gezwungen, dem Jugendlichen die Weiterfahrt zu untersagen und informierte ihn über die bevorstehende Anzeige. Zusätzlich erhielt er eine Informationsbroschüre zur aktuellen Gesetzesnovelle bezüglich E-Scootern, um ihn über die geltenden Regeln aufzuklären. Es bleibt abzuwarten, ob der junge Fahrer aus dieser Erfahrung lernt.
Gesetzliche Rahmenbedingungen für E-Scooter
E-Scooter sind mittlerweile aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken. Diese Tretroller mit Elektroantrieb unterliegen allerdings strengen Vorschriften. Es ist wichtig zu wissen, dass nur E-Scooter mit einer Betriebserlaubnis legal im Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht, die durch eine entsprechende Versicherungsplakette nachgewiesen werden muss. Helm tragen? Das ist zwar nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen – die Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen!
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKfV) regelt die Nutzung von E-Scootern und sorgt dafür, dass die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet bleibt. Neueste Änderungen wurden am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und zielen darauf ab, die gestiegene Unfallzahl zu bekämpfen. So dürfen E-Scooter nur dort fahren, wo Radverkehr freigegeben ist, und auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, wo dies erlaubt ist, gilt Schrittgeschwindigkeit.
Verhaltensregeln und mögliche Strafen
Ein weiterer wichtiger Punkt: Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, sollte sich auch an die Alkoholgrenzwerte halten, die denen von Autofahrern entsprechen. Für Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar 0,0 Promille! Bei Verstößen winken empfindliche Bußgelder – beispielsweise 60 bis 180 Euro für das Überfahren einer roten Ampel oder 15 bis 30 Euro für das Fahren auf dem Gehweg.
Das Beispiel des 17-Jährigen in Wels zeigt, wie wichtig es ist, sich an die Regeln zu halten. E-Scooter können eine tolle Möglichkeit sein, um schnell und flexibel durch die Stadt zu kommen, jedoch geht das nur, wenn alle Verkehrsteilnehmer verantwortungsvoll handeln. In einer Zeit, in der sich die Gesetzeslage ständig ändert, ist es umso wichtiger, informiert zu bleiben.
Die Aufklärungsarbeit der Polizei, wie sie in Wels stattfand, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Mit Informationsbroschüren und klaren Hinweisen können wir hoffentlich dazu beitragen, dass E-Scooter sicherer und verantwortungsvoller genutzt werden. Und vielleicht denkt der ein oder andere beim nächsten Fahren noch einmal darüber nach, ob es wirklich nötig ist, die Geschwindigkeit zu übertreten.