Ein Mann aus dem Bezirk Innsbruck-Land ist einem Anlagebetrug aufgesessen. Im Internet stieß der Österreicher auf zwei vermeintliche Investmentplattformen, die mit hohen Gewinnen lockten. Der Köder: manipulierte Deepfake-Videos, in denen bekannte Persönlichkeiten für die Angebote warben.

Der Mann überwies daraufhin einen niedrigen fünfstelligen Eurobetrag. Das Geld floss auf verschiedene Konten in Litauen und den Niederlanden. Eine Auszahlung der angeblich erzielten Gewinne erfolgte nicht. Schließlich erstattete der Betroffene Anzeige bei der Polizei.

Deepfakes machen den Betrug glaubwürdiger

Der Fall passt zu einer Entwicklung, die Ermittler und Aufsichtsbehörden zunehmend beschäftigt. Anlagebetrug nimmt in Deutschland zu, Täter nutzen moderne Technik ebenso wie die Verunsicherung von Anlegern. Realistisch wirkende Videos mit vermeintlichen Prominenten werden über soziale Netzwerke verbreitet. Mithilfe künstlicher Intelligenz ist außerdem eine personalisierte Ansprache auf Basis von Social-Media-Profilen möglich.

Gefälschte Nachrichtentexte und Testberichte sollen den Eindruck erwecken, hinter einer Plattform stecke ein seriöses Unternehmen. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA warnt vor dieser Entwicklung. Anlageempfehlungen sollten unabhängig überprüft werden – auch dann, wenn das Video noch so überzeugend wirkt.

Eine weitere Masche führt Opfer in exklusive WhatsApp- oder Telegram-Gruppen. Komplizen geben sich dort als erfolgreiche Anleger aus und veröffentlichen angebliche Gewinne und Auszahlungen. Der soziale Druck soll zu weiteren Einzahlungen bewegen. Bei gefälschten Trading-Apps steigen derweil die angezeigten Kontostände und Kurse; beim Versuch, das Geld abzuheben, platzt die Blase meist.

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Plattformen wechseln Namen und Länder

Beim sogenannten Cybertrading-Betrug erbeuteten Täter in Sachsen zwischen 2018 und 2024 mehr als 217 Millionen Euro. In Rheinland-Pfalz entstand innerhalb eines Jahres ein Schaden von fast 30 Millionen Euro. Die Münchner Polizei meldet seit Anfang 2025 deutlich steigende Fallzahlen, auch andere Bundesländer verzeichnen Zuwächse.

Betroffen sind Anleger aller Altersgruppen, darunter erfahrene Investoren. Ende 2025 zerschlugen europäische Ermittlungsbehörden mehrere internationale Cybertrading-Netzwerke. Die Betreiber sitzen häufig im Ausland und arbeiten mit Callcentern in Osteuropa und Asien sowie deutschen Finanzagenten zusammen. Domains und Firmennamen werden schnell gewechselt; ist eine Plattform abgeschaltet, taucht oft schon die nächste auf.

Misstrauisch machen sollten eine unaufgeforderte Kontaktaufnahme über soziale Medien, hohe Renditen ohne angebliches Risiko, ein fehlender Eintrag bei einer europäischen Finanzaufsicht und Überweisungen auf Privatkonten oder an Kryptoadressen. Auch ein unvollständiges Impressum oder Beratung ausschließlich per Chat sind Warnzeichen. Seriöse Anbieter sprechen hingegen auch über mögliche Verluste.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte Kontoauszüge, Chatverläufe, Screenshots, E-Mails und Wallet-Adressen sichern. Nachrichten bitte nicht löschen. Weitere Zahlungen sind keine gute Idee – auch dann nicht, wenn angebliche Steuern, Gebühren oder Freischaltbeträge verlangt werden. Solche Forderungen gehören häufig zur Betrugsmasche.

Wichtig ist, den Geldweg möglichst früh prüfen zu lassen, insbesondere bei Kryptowährungen und unregulierten Plattformen. Täter verschieben Gelder oft rasch ins Ausland. Banken und Zahlungsdienstleister brauchen aussagekräftige Unterlagen, damit sie überhaupt ansetzen können. Ein Zeitstrahl mit Kontakten, Zahlungen, Empfängerkonten und zusätzlichen Gebührenforderungen erleichtert Ermittlungen und rechtliche Schritte.

Anlagebetrug kann den Straftatbestand des Betrugs nach § 263 StGB erfüllen. Die Täuschung kann sich auf versprochene Renditen oder auf die Seriosität der Plattform beziehen. Der Schaden entsteht durch die daraufhin veranlasste Vermögensverfügung – besonders dann, wenn das Geld auf nicht rückholbare Konten gelangt. Zivilrechtlich können Ansprüche aus unerlaubter Handlung bestehen. Unter Umständen kommen auch Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister infrage, wenn diese Warnsignale übersehen haben.

Eine frühe Prüfung kann die Chancen erhöhen, Geld zurückzuholen. Resch Rechtsanwälte in Berlin bearbeitet laut dem genannten Bericht bundesweite und internationale Fälle von Anlagebetrug, prüft Zahlungsströme, Plattformstrukturen und mögliche Anspruchsgegner. Über „Anlegerschutz Aktuell“ führt die Kanzlei außerdem eine aktualisierte Warnliste zu Plattformen und Betreibern. Betroffene sollten zunächst Beweise sichern und anschließend prüfen lassen, ob Rückforderungen, eine Strafanzeige oder Ansprüche gegen Zahlungsstellen möglich sind. Laut Artikel bietet Resch Rechtsanwälte eine kostenfreie Ersteinschätzung an.