Debatte um Wolfabschüsse in Kärnten erreicht Höhepunkt
Heute ist der 10.06.2026 und in Hermagor, Kärnten, brodelt es ganz schön. Die Debatte um die Abschüsse von Wölfen hat hier längst ihren Höhepunkt erreicht. Zwischen dem 1. Jänner und dem 11. Mai 2026 wurden im gesamten Bundesland insgesamt neun „Risikowölfe“ abgeschossen. Das hat verständlicherweise für viel Aufregung gesorgt, insbesondere unter Tierschützern, die die Maßnahmen als ineffektiv und unethisch betrachten. Sie argumentieren, dass die Vergrämungsversuche, die der Landesregierung vorangestellt wurden, nicht nur ineffektiv sind, sondern auch dass die gesamte Vorgehensweise politisch motiviert ist.
Die Kärntner Landesregierung hat sich entschlossen, die Abschüsse künftig nur noch vierteljährlich öffentlich zu machen. Das Ziel? Negative Reaktionen in der Öffentlichkeit zu minimieren. Martin Balluch, der Chef des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), hat sich auch zu Wort gemeldet und kritisiert die Jagdreferenten scharf. „Die Viehhaltung in Gebieten, die als unschützbar vor Wölfen gelten, ist nicht nur problematisch, sondern auch fahrlässig“, ruft er in die Runde. Tierschützer sind sich einig: Abschüsse bringen nichts, da das Revier sofort von anderen Wölfen besetzt wird.
Die Wissenschaft hinter dem Begriff „Risikowolf“
Ein weiterer interessanter Punkt ist, dass die Umweltbiologin Andrea Hagn erklärt hat, der Begriff „Risikowolf“ sei politisch und nicht wissenschaftlich fundiert. Experten betonen, dass ein Wolf nur dann als potenziell risikoreich gilt, wenn er sich wiederholt aktiv auf sehr kurze Distanz zu Menschen annähert oder aggressives Verhalten zeigt. Menschen stehen nicht auf dem natürlichen Beuteschema der Wölfe – problematisches Verhalten entsteht oftmals durch menschliches Fehlverhalten. In der Zeitspanne von 15. Dezember 2025 bis 24. April 2026 wurden 28 Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt, wobei zwei optische und 22 akustische Maßnahmen zum Einsatz kamen. Diese akustischen Vergrämungen umfassten alles von Pfeifen über Klatschen bis hin zu Gestikulation.
Was die rechtlichen Rahmenbedingungen betrifft, darf ein Jäger einen Risikowolf nur dann erlegen, wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos waren. Die Entnahme ist nur innerhalb von vier Wochen nach der letzten Vergrämung zulässig. Das bedeutet, die Jagd darf im Gebiet der letzten Vergrämung sowie in den umliegenden Jagdgebieten im Umkreis von maximal zehn Kilometern stattfinden. Doch es bleibt die Frage: Wie effektiv sind diese Maßnahmen wirklich?
Die Rolle des Europäischen Gerichtshofs
Ein bedeutender Aspekt ist die Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs, der betont, dass das Verhalten des Tieres entscheidend für den Schutzstatus ist und nicht die Nähe zu menschlichen Siedlungen. Die politisch festgelegte Distanz von 200 Metern zu Siedlungen, die für die Einstufung als Risikowolf gilt, hat laut Experten keine wissenschaftliche Grundlage. Das führt zu einer spannenden Diskussion darüber, wie wir mit der Wolfspopulation in Österreich umgehen sollen.
Die Liste der vergrämten und getöteten Wölfe zeigt, dass alle Tiere aus der italienischen Population stammen und in der Nähe von menschlich genutzten Gebäuden vergrämt oder getötet wurden. Die Gemüter sind erhitzt, und die Pro- und Contra-Argumente prallen aufeinander. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Situation weiter entwickeln wird und ob die Maßnahmen tatsächlich zur Lösung des Problems beitragen oder ob sie nur weitere Kontroversen auslösen. Eine Sache ist sicher: Die Diskussion über den Umgang mit Wölfen wird uns noch lange beschäftigen.
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