In der Stadtgemeinde Wolfsberg wurde kürzlich eine bedeutende Anpassung der Hundesteuer beschlossen. Nach etwa 20 Jahren wurde die Steuer von bisher 30 Euro auf 50 Euro pro Hund erhöht. Dieser Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 12. März 2026 einstimmig gefasst und wird viele Hundebesitzer in der Region betreffen.

Um den finanziellen Druck auf einkommensschwache Haushalte zu mildern, wurde jedoch auch eine neue Regelung eingeführt. Haushalte, deren Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt, können um eine Halbierung der Hundesteuer ansuchen. Der aktuelle Ausgleichszulagenrichtsatz, gültig seit dem 24. Februar 2026, beträgt 1.308,39 Euro brutto pro Monat für alleinstehende Personen und 2.064,12 Euro brutto pro Monat für Ehepaare.

Förderung für einkommensschwache Haushalte

Die Einkünfte, die für diese Regelung relevant sind, umfassen unter anderem Einnahmen aus unselbstständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen sowie Leistungen aus Arbeitslosen- oder Krankenversicherung, Sozialhilfe, Familienzuschüssen, Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen, Lehrlingsentschädigungen und Mieteinnahmen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Familienbeihilfe und Pflegegeld nicht als Einnahmen gewertet werden. Bei Studierenden wird das Einkommen der Eltern herangezogen, um die Berechtigung für die Steuerermäßigung zu prüfen.

Die Anträge zur Halbierung der Hundesteuer können jährlich gestellt werden, wobei maximal zwei Hunde pro Antragsteller berücksichtigt werden können. Eine Voraussetzung für den Antrag ist die Vorlage der Zahlungsbestätigung der Hundesteuer. Sofern alle Kriterien erfüllt sind, erhalten Antragsteller eine Rückerstattung von 25 Euro pro Hund und Jahr.

Ausblick und Unterstützung für Hundebesitzer

Die Erhöhung der Hundesteuer und die Einführung der neuen Förderregelung sind Teil der Bemühungen der Stadtgemeinde Wolfsberg, eine nachhaltige Finanzpolitik zu verfolgen und gleichzeitig die Bedürfnisse ihrer Bürger zu berücksichtigen. Für viele Hundebesitzer kann die finanzielle Entlastung durch die mögliche Rückerstattung eine willkommene Unterstützung darstellen.

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Es bleibt abzuwarten, wie diese Änderungen von der Bevölkerung aufgenommen werden und ob sie den gewünschten Effekt haben, einkommensschwache Haushalte zu entlasten. Weitere Informationen und Details zu den Antragsverfahren sind auf der Website der Stadtgemeinde Wolfsberg verfügbar. Für weitere Informationen können Interessierte auch die ausführliche Berichterstattung auf meinbezirk.at nachlesen.