In Wolfsberg gab es kürzlich einen recht amüsanten Vorfall, der nicht nur die Gemüter, sondern auch das Gericht beschäftigte. Ein Lavanttaler, dessen Name nicht genannt wird, fand sich vor dem Bezirksgericht wieder, und das alles wegen eines kaputten Terrassenstuhls. Der Abend, an dem es zu diesem Vorfall kam, war für ihn etwas unscharf – nach zwei Bieren hatte er einen Filmriss und erinnerte sich an nichts mehr.
Doch die Polizei hatte ihm bereits die Details des Geschehens berichtet. In einem Kebapladen war es zu einem Vorfall gekommen, bei dem der Mann einen Stuhl gegen die Scheibe geworfen hatte. Ein eher ungewöhnlicher Weg, um seinen Unmut auszudrücken, könnte man sagen. Der Schaden, der dabei entstand, beläuft sich auf etwa 30 Euro. Der Lokalbesitzer, der durch die Zerstörung betroffen war, betrachtete die Angelegenheit als erledigt, nachdem der Angeklagte den Schaden beglichen hatte.
Vorstrafen und das Urteil
Allerdings ist der Mann kein unbeschriebenes Blatt. Mit bereits neun Vorverurteilungen auf dem Konto beantragte er eine Diversion, da er in den letzten zehn Jahren keine weiteren Straftaten begangen hatte. Doch Richterin Britta Kollmann-Moritz war anderer Meinung und lehnte den Antrag ab. Sie verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Monaten und setzte eine Bewährungszeit von drei Jahren an.
Der Angeklagte zeigte sich reuig und erklärte, dass er sich ehrenamtlich engagiert und in finanziellen Schwierigkeiten ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Angeklagte bat um zwei Tage Bedenkzeit, um sich über die nächsten Schritte Gedanken zu machen. Die Richterin mahnte ihn eindringlich, in den kommenden drei Jahren keine weiteren Delikte zu begehen.
Was ist Sachbeschädigung?
Der Fall wirft ein Licht auf den rechtlichen Begriff der Sachbeschädigung. Gemäß § 303 StGB liegt Sachbeschädigung vor, wenn eine fremde Sache vorsätzlich beschädigt oder zerstört wird. In diesem Kontext handelt es sich um ein Vergehen, das mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden kann. Ob ein Stuhl, ein Auto oder sogar ein Tier – alles, was im Eigentum einer anderen Person steht, zählt als fremde Sache.
Die Definition von Sachbeschädigung ist klar: Man muss absichtlich handeln. Es reicht aus, wenn jemand den Stuhl mit der Absicht wirft, ihn zu beschädigen. Die Strafe hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der Vorstrafen des Täters und der Schadenshöhe. Bei geringfügiger Sachbeschädigung, wie in diesem Fall mit einem Betrag unter 50 Euro, kann es zu einer Verfahrenseinstellung kommen. Aber auch hier gilt: Der Geschädigte muss Anzeige erstatten.
Ein Blick auf die Rechtslage
In Deutschland, wo ähnliche rechtliche Bestimmungen herrschen, wird Sachbeschädigung ebenfalls streng geahndet. Geschädigte haben einen Anspruch auf Schadensersatz, was bedeutet, dass der Angeklagte nicht nur mit einer Strafe rechnen muss, sondern auch für den entstandenen Schaden aufkommen sollte. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, und der Versuch einer Sachbeschädigung ist ebenfalls strafbar.
Das Ganze zeigt, dass auch kleine Auseinandersetzungen schnell zu schwerwiegenden Konsequenzen führen können, besonders wenn jemand nicht nachdenkt, bevor er handelt. Vielleicht hätte der Lavanttaler besser auf seine Bierlaune achten sollen, bevor er einen Stuhl in die Freiheit entließ. Wer weiß, vielleicht wird er beim nächsten Mal vorsichtiger – oder wählt einfach einen anderen Weg, um seinen Frust abzulassen.
