Heute, am 9. Mai 2026, erreichen uns aus Amstetten Nachrichten, die aufhorchen lassen. Ein 22-jähriger Mann, der 2016 als Zwölfjähriger aus Afghanistan geflüchtet war, steht vor dem Landesgericht St. Pölten. Der Vorwurf? Verbreitung von Propaganda einer terroristischen Vereinigung und Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation. Zwischen Februar 2024 und April 2025 soll er über den Messengerdienst Telegram IS-Propaganda verbreitet haben. Klingt nach einem Film, oder? Aber das ist die Realität.
Der junge Afghaner verschickte sogenannte „Naschid“ – das sind islamische A-cappella-Lieder mit radikalen Texten, die Aufrufe zum Dschihad enthalten. Laut Polizei stammen diese Lieder von Medienhäusern, die dem IS zugeordnet sind. Irgendwie skurril, denn der Angeklagte behauptet, nichts von den Inhalten gewusst zu haben und könne nur Arabisch lesen, aber nicht sprechen. Er soll die Lieder zur „Motivation beim Trainieren im Fitnessstudio“ gehört haben. Aber wie kommt man dazu, solche Lieder zu hören? Das wirft Fragen auf.
Die Beweislage
Die Polizei fand auf seinem Smartphone Bilder mit IS-Inhalten. Zudem nahm er ein Video mit einem IS-Sympathisanten auf, in dem sie gemeinsam einen „Naschid“ sangen und den „Tauhid“-Finger zeigten. Dieses Video wurde auf Instagram gepostet, wo er über 5.000 Follower hat. Hier stellt sich die Frage: Wie kann man in einer digitalen Welt, die so vernetzt und transparent ist, solche Inhalte verbreiten und sich dabei nicht dessen bewusst sein? Eine Hausdurchsuchung führte dazu, dass zwei Smartphones sichergestellt wurden.
Die Situation ist auch deshalb brisant, weil der Angeklagte Mitglied in Telegram-Gruppen von IS-Sympathisanten war und islamistischen Predigern in sozialen Medien folgte. Vor Gericht wurden die „Naschid“ von einer Dolmetscherin übersetzt, und der Verteidiger versuchte, die Situation mit Fußballfans zu vergleichen, die Lieder mitsingen, ohne deren Hintergrund zu kennen. Der Richter war mit dieser Unwissenheit jedoch nicht einverstanden. Der Staatsanwalt verwies auf einen Chatverlauf, der ein Problembewusstsein des Angeklagten offenbarte.
Vergleichbare Fälle in Deutschland
Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass das Phänomen der IS-Propaganda nicht nur in Österreich auftritt. In Berlin wurde kürzlich ein „Naschid Action Day“ organisiert, an dem Einsatzkräfte des Landeskriminalamtes 22 Wohnanschriften durchsuchten. Der Anlass war der Verdacht des Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen. Dabei wurden hauptsächlich Mobiltelefone und Datenträger beschlagnahmt. Die Zielgruppe dieser Propaganda sind häufig Jugendliche und junge Erwachsene, die möglicherweise unwissentlich in strafbare Handlungen verwickelt werden. Diese Entwicklungen verdeutlichen, wie wichtig es ist, über die Gefahren der Radikalisierung aufzuklären.
Die rechtlichen Konsequenzen für den 22-Jährigen aus Amstetten sind nicht ohne. Er wurde gemäß Jugendgerichtsgesetz zu 18 Monaten Bewährungsstrafe mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Außerdem muss er die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen und an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Das Urteil ist rechtskräftig. Es wird spannend sein zu beobachten, wie sich solche Fälle weiter entwickeln und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Verbreitung solcher Inhalte einzudämmen.