Heute ist der 26.04.2026 und in Baden-Württemberg, einem der malerischsten Bundesländer Deutschlands, gibt es immer wieder spannende Nachrichten rund um unsere gefiederten Freunde. Störche und Schwalben finden zunehmend Unterschlupf auf Dächern von Privathäusern. Diese faszinierenden Zugvögel kehren jährlich an ihre Brutstätten zurück und haben sich in den letzten Jahren auch an ungewöhnlichen Orten wie Achterbahnen und Hochspannungsleitungen als Nistplätze etabliert. Besonders in Langenau im Alb-Donau-Kreis wurde ein Storchenbeauftragter, Jörg Müller, ernannt, um das Nisten und den Schutz dieser Vögel zu unterstützen.
Die gute Nachricht: Störche stehen seit 2016 nicht mehr auf der roten Liste, sind jedoch weiterhin geschützt. Das bedeutet, dass das Entfernen von Nester ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde illegal ist und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Hausbesitzer, die mit Storchennestern auf ihren Dächern konfrontiert sind, müssen sich jedoch bewusst sein, dass intakte Kamine durch diese Nester zugebaut werden können. Das Entfernen von Nester erfordert eine Ausnahmegenehmigung, was für viele eine Herausforderung darstellt.
Schwalben und ihre Nistproblematik
Während Schwalben in den letzten Jahren zunehmend Schwierigkeiten haben, geeignete Nistmöglichkeiten zu finden, schlagen Experten wie Rudi Apel vor, Nisthilfen aus Holz anzubringen. Diese Vögel bevorzugen zugluftgeschützte Ecken und Nischen für ihre Nester. Zudem haben glatte Fassaden und der Mangel an Nistmaterialien zu einem „Nestbauproblem“ bei Schwalben geführt. Um die Lebensbedingungen für diese Vögel zu verbessern, können Hausbesitzer verschiedene Maßnahmen ergreifen.
- Anlegen einer feuchten, lehmigen Kuhle für Nistmaterial.
- Schaffung von Sitzplätzen, z.B. durch Brettchen oder Sitzstangen im Stall für Rauchschwalben.
- Anbringen von rauem, griffigem Außenputz an Häusern, insbesondere unter dem Dachvorsprung für Mehlschwalben.
- Anbringen von Kotfang-Brettchen unter Mehlschwalbennestern zur Sauberkeit der Hausfassade.
Diese Maßnahmen können nicht nur helfen, die Lebensbedingungen für Schwalben zu verbessern, sondern auch zur Sauberkeit der Hausfassade beitragen, da der Kot dieser Vögel als Dünger im Garten nützlich ist. Zudem besteht die Möglichkeit, ein „Schwalbenfreundliches Haus“ zu beantragen. Seit 2017 wurden bereits über 15 Häuser mit dieser Plakette ausgezeichnet, was den Einsatz für den Schutz dieser Vögel honoriert.
Gesetzliche Bestimmungen und Unterstützung
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Schwalbennester ohne Genehmigung nicht entfernt werden, und hohe Bußgelder drohen bei Missachtung. In Langenau gibt es etwa 40 Storchennester, und obwohl das Entfernen von drei Nester keine signifikanten Auswirkungen auf die Population hat, ist es wichtig, dass die Naturschutzbehörden in der Nachsorge aktiv sind. Nach dem Abflug der Störche im Oktober werden die Nester und Dachrinnen von der Stadt begutachtet und gereinigt, wobei die Reinigungskosten von der Stadt und dem Landkreis übernommen werden.
Insgesamt zeigt sich, dass der Schutz von Störchen und Schwalben nicht nur ein Anliegen des Naturschutzes ist, sondern auch eine Verantwortung der Hausbesitzer darstellt. Indem wir geeignete Nistmöglichkeiten schaffen und den Vögeln helfen, können wir dazu beitragen, dass diese beeindruckenden Zugvögel auch in Zukunft in unseren Städten und Dörfern nisten können. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Interessierte über die lokalen Naturschutzorganisationen.