Im Bezirk Braunau ist es ein offenes Geheimnis: Frauen verdienen hier deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des ÖGB, die besagt, dass Frauen in Oberösterreich im Schnitt rund 20 Prozent weniger verdienen als Männer, und das bei gleicher Leistung. Ein echter Hammer, oder? Christine Heitzinger, die ÖGB-Landesfrauenvorsitzende und AK-Vizepräsidentin, hat es deshalb auch nicht bei leeren Worten belassen: Sie fordert mehr Transparenz bei Gehältern. „Es ist an der Zeit, dass wir Licht ins Dunkel bringen“, sagt sie.
Martina Priewasser, die ÖGB-Frauenvorsitzende in Braunau, spricht von einer strukturellen Ungerechtigkeit und unterstützt nachdrücklich die neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz, die 2023 beschlossen wurde. Diese Richtlinie muss bis Juni 2026 in Österreich umgesetzt werden. Die Eckpunkte sind klar: Beschäftigte sollen das Recht haben, Informationen über die Bezahlung vergleichbarer Tätigkeiten zu erhalten. Unternehmen, die mehr als 100 Mitarbeitende beschäftigen, sind dazu verpflichtet, regelmäßig Gehaltsdaten offen zu legen. Und wenn sich Unterschiede von mehr als fünf Prozent nicht objektiv und geschlechtsneutral begründen lassen, müssen Maßnahmen gemeinsam mit dem Betriebsrat ergriffen werden. Das klingt doch schon mal nach einem Schritt in die richtige Richtung!
EU-Richtlinie zur Lohntransparenz
Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz hat auch weitreichende Folgen für viele Unternehmen. Verschwiegenheitsklauseln über Einkommen werden unzulässig, und das ist vielleicht das Beste daran. Die Regelungen zielen darauf ab, das Bewusstsein für Lohnunterschiede zu schärfen und die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in der Arbeitswelt zu bekämpfen. Wenn man bedenkt, wie lange das Thema schon auf dem Tisch liegt, könnte man fast meinen, die Zeit sei überfällig für solch grundlegende Veränderungen.
Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass auch in Deutschland ähnliche Schritte geplant sind. So muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis zum 7. Juni 2026 auch in deutsches Recht umgesetzt werden. Arbeitgeber, unabhängig von ihrer Größe, stehen vor neuen Pflichten. Im Bewerbungsverfahren müssen sie das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne angeben. Zudem ist es nicht mehr erlaubt, Bewerber nach ihrem bisherigen Gehalt zu fragen. Diese Maßnahmen sollen helfen, die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt voranzutreiben.
Was bedeutet das für die Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber in Österreich und Deutschland heißt das konkret: Sie müssen nicht nur über das Gehalt ihrer Mitarbeiter informieren, sondern auch jährlich Auskunft über die durchschnittlichen Entgelte vergleichbarer Kollegen erteilen. Bei Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden gibt es sogar regelmäßige Berichtspflichten, die nach Unternehmensgröße gestaffelt sind. Und sollte es zu einem nicht sachlich begründbaren Entgeltgefälle von mehr als 5 % kommen, müssen die Unternehmen gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung Maßnahmen zur Beseitigung der Unterschiede definieren. Das ist eine echte Herausforderung für viele, aber auch eine Chance, um fairere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Die EU-Richtlinie könnte also ein Wendepunkt sein, nicht nur für Braunau, sondern für ganz Österreich und darüber hinaus. Es wird spannend sein zu beobachten, wie die Unternehmen auf diese Veränderungen reagieren und ob wir endlich die Gleichstellung der Geschlechter in der Arbeitswelt erreichen können. Ein bisschen Hoffnung bleibt da, auch wenn der Weg noch lang ist. Aber wie sagt man so schön? Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!