Linz, 29. Mai 2026 – Der Neubau des Donauparkstadions in Linz sorgt weiterhin für viel Gesprächsstoff. Ursprünglich waren die Kosten auf etwa 9 Millionen Euro geschätzt worden, doch nun belaufen sich die finalen Kosten auf knapp 60 Millionen Euro. Das Stadion, das im Juli 2023 eröffnet wurde, dient als Heimspielstätte des FC Blau-Weiß Linz. Ein großer Teil der Aufregung um das Projekt rührt von der massiven Kostensteigerung, die bei vielen Bürgern für Unverständnis sorgt. Die Quellen des Kurier berichten, dass die Donauparkstadiongesellschaft und die Immobilien Linz GmbH (ILG) für das Projekt verantwortlich sind. Die ILG gibt an, dass die Gesamtkosten bei 44 Millionen Euro liegen, während der Rechnungshof von bis zu 60 Millionen Euro spricht, was auf zusätzliche Grundstückskosten zurückzuführen ist.
Für die Stadt Linz war es ein gewaltiges Unterfangen, das auch viele Fragen aufwirft. Der Rechnungshof hat in einem Bericht, der im Rahmen einer Stichprobe erstellt wurde, die Rückforderung von mindestens 1 Million Euro vom Generalunternehmer empfohlen. Es wurde festgestellt, dass der Generalunternehmer 500.000 Euro mehr erhalten hat als vertraglich vereinbart. Zudem könnten weitere 500.000 Euro aufgrund gestiegener Baustahlkosten zurückgefordert werden. Die ILG hat jedoch Bedenken geäußert, dass solche Rückforderungen rechtlich herausfordernd sein könnten, insbesondere im Hinblick auf mögliche Nachforderungen des Totalunternehmers.
Kritik an der Projektplanung
Ein weiterer Aspekt, der für Irritation sorgt, ist die mangelnde Einbindung des Gemeinderats während der Kostensteigerungen. Im Grunde wurden die genehmigten Beträge für das Stadion auf etwa 45 Millionen Euro festgelegt, plus 8,5 Millionen Euro aus jährlichen Beschlüssen. Der Gemeinderat wurde laut Berichten nur sporadisch über wesentliche Entscheidungen informiert. Zudem wurde festgestellt, dass eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse der öffentlichen Investitionen vorab nicht durchgeführt wurde. Diese Nachlässigkeit wirft Fragen auf, ob die Stadt Linz aus den Fehlern anderer lernen wollte, wie etwa dem gemeinsamen Stadionmodell in Mailand.
Die Donauparkstadiongesellschaft, die von der Stadt Linz gegründet wurde, hat sich in der Planung und Durchführung des Projekts offenbar nicht immer an die Grundregeln der Rechnungsprüfung gehalten. Ein Beispiel dafür ist die Überzahlung von 498.000 Euro, die aufgrund einer nicht vertragskonformen Vergütung festgestellt wurde. Der Rechnungshof empfiehlt die Anwendung der ÖNORM B 2111 für veränderliche Preise und die Rückforderung der Überzahlungen. In der Tat könnte dies bedeuten, dass die Stadt Linz vor einer rechtlichen Herausforderung steht, die sie nicht unterschätzen sollte.
Die Rolle der Sportstätten in der Gesellschaft
Das Donauparkstadion ist nicht nur ein neues Gebäude, sondern es ist auch ein Teil eines größeren Puzzles, das die Bedeutung von Sportstätten in der Gesellschaft verdeutlicht. Laut einer Sonderbefragung im Rahmen des „KfW-Kommunalpanel 2025“ streben viele Kommunen an, Sportstätten offen zu halten, um ein vielfältiges Angebot zu sichern. Doch der Investitionsrückstand in Sportanlagen erschwert dieses Ziel. In Österreich berichten 59% der Kommunen von einem gravierenden oder nennenswerten Investitionsrückstand bei Sporthallen und anderen Einrichtungen. Die Notwendigkeit, solche Einrichtungen zu erhalten und zu modernisieren, wird immer dringlicher, insbesondere in Anbetracht der steigenden Nachfrage.
Das Donauparkstadion steht also nicht nur für die Schwierigkeiten der Stadt Linz bei der Umsetzung großer Projekte, sondern spiegelt auch die Herausforderungen wider, denen sich viele Kommunen gegenübersehen, wenn es um die Förderung des Sports und der Gemeinschaft geht. Es bleibt abzuwarten, wie die Verantwortlichen in Linz mit den aktuellen Problemen umgehen und welche Lehren sie aus diesem Projekt ziehen werden.
