Zukunft der Medizinischen Fakultät in Linz: Dringende Finanzierungszusage gefordert
Heute ist der 9.07.2026 und in Linz stehen spannende Zeiten bevor. Die Medizinische Fakultät der Johannes Kepler Universität (JKU) wurde 2014 ins Leben gerufen und hat sich in nur 12 Jahren zu einem bedeutenden Ausbildungs- und Forschungsstandort entwickelt. Mit rund 1.300 Studierenden, die jedes Jahr über 300 angehende Ärztinnen und Ärzte ausbildet, ist die Fakultät ein wichtiger Bestandteil des österreichischen Gesundheitswesens.
Die Verantwortlichen der Medizinischen Fakultät, des Kepler Uniklinikums (KUK) und die Stadt Linz setzen sich nun für eine langfristige Finanzierungszusage des Bundes ein. Diese ist dringend notwendig, um Planungssicherheit über das Jahr 2028 hinaus zu gewährleisten. Die bestehende Finanzierungsvereinbarung, die auf der Art.-15a-Vereinbarung basiert, läuft Ende 2028 aus. Ohne eine rechtlich abgesicherte und leistungsgerechte Bundesfinanzierung ist die künftige Entwicklung von Lehre, Forschung und klinischer Ausbildung in Linz gefährdet.
Finanzielle Unterstützung für die Zukunft
Bis 2028 hat das Land Oberösterreich bereits beeindruckende 525 Millionen Euro in die Medizinische Fakultät und das KUK investiert. Diese Unterstützung ist essentiell, denn der Bund trägt in der Gründungsphase die Kosten für den laufenden Betrieb und die laufenden Mehrkosten des KUK. Zum Vergleich: Während der Bund pro Medizinstudierendem in Wien etwa 139.000 Euro investiert, sind es in Linz lediglich rund 44.000 Euro. Das ist, gelinde gesagt, nicht fair.
Im Herbst dieses Jahres beginnen 330 Studierende ihr Medizinstudium, was ohne die Unterstützung des Landes nicht möglich wäre. Die zweite Ausbauphase bis 2039 sieht einen Entwicklungspfad vor, der zusätzliche klinische Lehrstühle, Professuren und mehr Ressourcen erfordert. Die Mehrkosten für diese Phase sind enorm: Für 2029 bis 2030 sind 47 Millionen Euro nötig, für 2031 bis 2033 sogar 103 Millionen Euro und so weiter – ein finanzieller Kraftakt, der nicht einfach zu stemmen ist.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Grundlage für die Finanzierung der Medizinischen Fakultät ist die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, die am 29.03.2014 in Kraft trat. Diese regelt die Errichtung und den Betrieb der Fakultät und das Studium der Humanmedizin an der Universität Linz. Die Vereinbarung berücksichtigt auch die Berechnung der Mehrkosten gemäß § 55 KAKuG, was für die klinische Ausbildung entscheidend ist. Eine neue 15a-Vereinbarung oder eine entsprechende Verordnung wird als notwendig erachtet, um die klinische Lehre und Forschung über 2028 hinaus zu sichern.
Idealerweise soll bis Ende 2026 eine Grundsatzvereinbarung mit dem Bund erreicht werden, um die langfristige finanzielle Perspektive der Fakultät abzusichern. Die Stadt Linz unterstützt diese Forderungen und sieht die medizinische Ausbildung als essenziell für die Region. Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit, um die Zukunft der Fakultät und damit auch die Ausbildung zahlreicher Medizinstudierender zu sichern.
Die Entwicklungen der kommenden Monate sind entscheidend für die medizinische Ausbildung in Linz. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen die Dringlichkeit erkennen und die notwendigen Schritte einleiten, um die Medizinische Fakultät auch über 2028 hinaus zu einem florierenden Standort zu machen.
Für weitere Informationen zur rechtlichen Grundlage der Fakultätsfinanzierung besuchen Sie bitte die RIS-Website.
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