In der kleinen, charmanten Gemeinde Rohrbach tut sich einiges in der Gastronomie. Eva-Maria Pürmayer, die engagierte Wirtesprecherin des Bezirks, hat sich ganz der Unterstützung der Gastronomie und der Jugend verschrieben. Sie beobachtet mit Besorgnis, dass jungen Menschen im Umgang miteinander oft Fähigkeiten abhandenkommen. Dies führe sie auf Defizite in der Erziehung zurück. Umso wichtiger sei es, dass Betriebe ihre Lehrlinge nicht nur ausbilden, sondern sie auch begleiten und klare Grenzen setzen.

Ein besonders spannendes Beispiel ist das Hotel Bergergut in Afiesl, wo derzeit zwölf Lehrlinge in verschiedenen Bereichen ausgebildet werden. Stella, 18 Jahre alt und aus Ulrichsberg, ist im zweiten Lehrjahr an der Rezeption und bringt bereits Erfahrung aus ihrer Familie mit, da ihre Mutter in der Gastronomie tätig ist. Nach einem Schnupperpraktikum war für sie schnell klar: Hier passt alles. Ihr Kollege Artem, 19 Jahre alt und gebürtiger Ukrainer, hat sich als Jahrgangsbester in der Küche einen Namen gemacht. Er kam vor vier Jahren nach Österreich und sieht den rauen Ton in der Küche nicht negativ, sondern als Teil des Jobs.

Arbeitszeiten und Herausforderungen

Die Arbeitszeiten in der Gastronomie – ein heißes Thema unter den Jugendlichen. Auch Stella musste ihre Meinung dazu überdenken. Pürmayer fordert mehr Transparenz und ein Ende der Ausbeutung von Lehrlingen. Ein Lehrling verdient im Hotel Bergergut netto 1.100 Euro, inklusive Verpflegung, Unterkunft und Trinkgeld. Die Regelungen zur Arbeitszeit von Jugendlichen im Gastgewerbe sind durch das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) sowie den Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe festgelegt. Für Jugendliche, die typische Tätigkeiten im Gastgewerbe ausüben, sind Sonderbestimmungen zur Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit zu beachten.

Jugendliche im Gastgewerbe müssen mindestens zwei zusammenhängende Kalendertage pro Woche frei haben. Die tägliche Arbeitszeit beträgt in der Regel acht Stunden, wobei eine ungleichmäßige Verteilung erlaubt ist. Überstunden sind nur für Jugendliche ab 16 Jahren unter bestimmten Bedingungen zulässig. Ein Blick auf die Details zeigt, dass Jugendliche bis 15 Jahre maximal 9 Stunden pro Tag arbeiten dürfen, während die Grenze für die 16- bis 17-Jährigen bei 9,5 Stunden liegt. Pünktliche Pausen sind selbstverständlich: Nach über 4,5 Stunden Arbeit hat man Anspruch auf eine halbe Stunde Pause.

Integration und Perspektiven

Pürmayer hebt Artem als Beispiel für gelungene Integration hervor. Er träumt davon, Küchenchef zu werden und plant, in einem renommierten Fünf-Hauben-Betrieb in der Wachau zu arbeiten. Die Gastronomie bietet jungen Menschen nicht nur eine berufliche Perspektive, sondern auch die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln und ihre Leidenschaft auszuleben. Stella hingegen sieht sich zwar in der Gastronomie, möchte aber nach ihrer Ausbildung nicht für immer in diesem Bereich bleiben.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Die Herausforderungen, die den jungen Lehrlingen begegnen, sind vielfältig. Der rauen Ton in der Küche, den viele als Teil des Jobs akzeptieren, wird von Pürmayer als Punkt angesprochen, an dem Verbesserungen nötig sind. Sie wünscht sich mehr Wertschätzung für die Gastronomie und ein positiveres Bild der Branche in der Öffentlichkeit. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt die Jugendlichen vor Überlastung und gesundheitlichen Risiken. Es stellt sicher, dass sie während ihrer Arbeit in der Gastronomie nicht ausgenutzt werden und ihre Entwicklung gefördert wird.

Das Engagement von Menschen wie Eva-Maria Pürmayer ist von unschätzbarem Wert für die Zukunft der Gastronomie in Rohrbach. Ihre Stimme für die Jugend und die Branche ist ein wichtiger Bestandteil, um den Herausforderungen zu begegnen und die nächsten Generationen von Gastronomie-Fachkräften zu unterstützen. Dieses Zusammenspiel von Ausbildung, Verantwortung und Wertschätzung könnte der Schlüssel sein, um die Gastronomie als attraktiven Berufszweig zu fördern.

Für weitere Informationen über die Arbeitszeitregelungen für Jugendliche im Gastgewerbe können Sie die Webseite der Arbeitsinspektion besuchen.

Um mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfahren, die den Schutz von Jugendlichen in der Gastronomie sicherstellen, kann auch die Seite zum Jugendarbeitsschutzgesetz konsultiert werden.

Neues Design, maximale Performance: Wie gefällt Ihnen unsere neue Website?

Ein modernes Nachrichtenportal wie unseres, muss für alle Menschen zugänglich sein. Unser Website System wurde daher konsequent nach den Vorgaben der WCAG 2.1 und BITV 2.0 neu entwickelt – mit sauberer Struktur, ARIA-Attributen und ohne technische Hürden für assistive Technologien. Die barrierefreie Umsetzung verantwortete Daniel Wom / VeloCore.