Heute ist der 16.05.2026, und in Wels-Land hat die Polizei kürzlich Kontrollen von privaten E-Scootern rund um Schulen durchgeführt. In insgesamt 53 Kontrollen gab es nur bei fünf Scootern und deren Nutzern keine Beanstandungen. Das klingt ja schon mal ganz gut, oder? Doch die Bilanz hat auch Schattenseiten: Acht Kinder unter 16 Jahren fuhren ohne Helm, und es wurden elf Anzeigen wegen Fahrens auf Gehsteig ausgesprochen. Das schnellste gemessene Gerät erreichte unglaubliche 61 km/h – erlaubt sind jedoch nur 25 km/h! Da wird einem schon mulmig, wenn man sich vorstellt, wie schnell das gehen kann.
Die neuen Regelungen, die durch die StVO-Gesetzesnovelle am 1. Mai in Kraft traten, bringen einige Änderungen mit sich. So gilt jetzt eine Helmpflicht für Jugendliche unter 16 Jahren, und Blinker in den Lenkern sind ab sofort erforderlich. Außerdem gibt es eine maximale Leistungsgrenze von 600 Watt für E-Scooter, und es darf immer nur eine Person pro Scooter fahren. Das klingt nach einem Schritt in die richtige Richtung! Die Polizei plant bereits weitere Kontrollen, und der nächste Fokus liegt auf der Innenstadt.
Weniger Leihscooter in der Stadt
Eine interessante Entwicklung ist auch, dass es weniger Leihscooter im Stadtgebiet gibt. Momentan sind nur drei Anbieter mit maximal 100 Geräten pro Anbieter aktiv, und einer dieser Anbieter ist sogar insolvent. Aktuell stehen der Stadt nur 200 Geräte zur Verfügung, und die Anbieter stellen weniger Geräte auf. Auch die Abstellflächen für die E-Scooter werden in den Stadtteilen weiter ausgerollt. Mobilitätsreferent Stefan Ganzert von der SP begrüßt die neuen Regelungen und hofft auf mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Doch nicht nur in Österreich gibt es Diskussionen um die Sicherheit von E-Scootern. In Deutschland ist die Zahl der Unfälle mit Elektro-Scootern im Jahr 2022 auf knapp 12.000 gestiegen, was einem Anstieg von 27% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Das hat auch die Bundesregierung auf den Plan gerufen. Sie hat neue Fassungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sowie weitere straßenverkehrsrechtliche Vorschriften beschlossen. Die neuen Regelungen sollen nach einer Übergangsfrist Anfang 2027 in Kraft treten.
Neue Anforderungen und Regeln
Ab 2027 müssen neu zugelassene E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein – das könnte für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Zudem sind höhere Sicherheitsanforderungen an Batterien sowie erweiterte fahrdynamische Prüfungen vorgesehen. Interessanterweise gelten diese neuen technischen Regelungen nur für Neufahrzeuge, während ältere Fahrzeuge weiterhin genutzt werden dürfen. Damit wird es für die Nutzer von E-Scootern einfacher, die neuen Regeln einzuhalten.
Die Städte und Gemeinden erhalten zudem mehr Befugnisse, um das Abstellen von Miet-E-Rollern zu regeln. Fahrräder und E-Scooter dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden, solange keine anderen gefährdet oder behindert werden. Das sorgt für ein bisschen mehr Freiheit, aber auch für eine gewisse Verantwortung. Gleichzeitig wird das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen von 15 Euro auf 25 Euro erhöht – ein deutliches Signal, das nicht ignoriert werden sollte.
Ein weiterer interessanter Punkt: Geschädigte von Unfällen mit E-Rollern sollen es leichter haben, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Halter von Elektro-Scootern müssen künftig haften, und es sind verschärfte Haftungsregeln für die Fahrerinnen und Fahrer vorgesehen. Das könnte sich als wichtig erweisen, denn die Sicherheit auf den Straßen sollte für alle oberste Priorität haben.
Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass die Entwicklungen rund um E-Scooter sowohl in Wels als auch in Deutschland spannend zu verfolgen sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen auf das Verhalten der Nutzer auswirken werden und ob sie tatsächlich zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr führen können. Die Debatte um E-Scooter ist noch lange nicht zu Ende, und wir dürfen gespannt sein, was die Zukunft bringt.