Nikolaus Eder übernimmt das Kommando im Feuerwehrabschnitt Grein
In Perg ist die Spitze des Feuerwehrabschnitts Grein neu besetzt: Nikolaus Eder wurde am Samstag auf der Bezirkshauptmannschaft Perg einstimmig zum Abschnitts-Feuerwehrkommandanten gewählt. Für den bisherigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Klam stimmten alle zwölf Kommandanten des Abschnitts.
Eder steht seit 2018 an der Spitze der FF Klam und war seit 2021 stellvertretender Abschnittskommandant. Er folgt auf Stephan Prinz, der seine Funktion zurückgelegt hat. Prinz leitete den Feuerwehrabschnitt Grein seit 2014 – insgesamt zwölf Jahre. Zum Abschied wurde er zum Ehren-Brandrat ernannt.
Dank an Stephan Prinz
Bezirksfeuerwehrchef Eduard Paireder hob Prinz’ kameradschaftliche Zusammenarbeit und seine Tätigkeit im Führungsstab des Bezirkskommandos hervor. Bezirkshauptmann Werner Kreisl dankte ihm ebenfalls für die Zusammenarbeit und wünschte ihm noch viele weitere Jahre in der Feuerwehr des Bezirks Perg. Prinz war von 2008 bis 2015 außerdem Kommandant der FF Grein.
Seine bisherige Funktion als stellvertretender Bezirksfeuerwehrkommandant übernimmt Christoph Neuhauser von der FF Ried in der Riedmark. Neuhauser ist Kommandant des Feuerwehrabschnitts Mauthausen. Bei den Wahlen Ende Jänner 2024 war er unter dem Vorsitz von Bezirkshauptmann Werner Kreisl und Dominik Behr als Abschnittsfeuerwehrkommandant wiedergewählt worden. Damals wurde auch Stephan Prinz im Abschnitt Grein einstimmig bestätigt. Der Abschnitt umfasst zwölf Feuerwehren.
Neuhauser ist Kommandant-Stellvertreter der FF Ried in der Riedmark; der Abschnitt Mauthausen umfasst 18 Feuerwehren. Die Amtszeit der Abschnittsfeuerwehrkommandanten beträgt fünf Jahre.
Auch im Abschnitt Perg gab es einen Wechsel
Im Abschnitt Perg trat der bisherige Abschnittsfeuerwehrkommandant Helmut Knoll nicht erneut an. Roland Paireder, ehemaliger Kommandant-Stellvertreter der Stadtfeuerwehr Perg, wurde einstimmig zu seinem Nachfolger gewählt. Damit ist Paireder für 16 Feuerwehren im Abschnitt Perg zuständig.
Bezirksfeuerwehrkommandant Eduard Paireder und Bezirkshauptmann Werner Kreisl dankten Knoll für seine Arbeit. Anschließend erhielt er den Ehrendienstgrad.
Die Funktionen zeigen, wie fein das Feuerwehrwesen im Bezirk gegliedert ist: Je nach Bundesland bestehen Bezirks- und Abschnittsfeuerwehrkommandos, dazu kommen Landesfeuerwehrkommandos als Geschäfts- und Servicestellen der Landesverbände. An der Spitze eines Landesfeuerwehrverbands steht der Landesfeuerwehrkommandant mit dem Dienstgrad Landesbranddirektor; je nach Bundesland gibt es einen oder zwei Stellvertreter. Teilweise ist zusätzlich ein Landesfeuerwehrinspektor vorgesehen, in Vorarlberg ist dieser die einzige entsprechende Führungsperson. Kommandant und Stellvertreter werden von Feuerwehrleuten gewählt, der Landesfeuerwehrinspektor ist Landesbeamter.
Freiwillige als Rückgrat
Österreichs Feuerwehrwesen basiert überwiegend auf Freiwilligen Feuerwehren. Nur sechs große Städte verfügen über Berufsfeuerwehren, einige Großbetriebe über Betriebsfeuerwehren. Freiwillige Feuerwehren arbeiten unentgeltlich und übernehmen neben dem Brandschutz zentrale Aufgaben im Katastrophenschutz und technischen Hilfsdienst – etwa nach Verkehrsunfällen, wenn zwischen Blech, Glas und ausgelaufenen Flüssigkeiten rasch Ordnung geschaffen werden muss.
Die Gemeinden sind gesetzlich für den örtlichen Brand- und Gefahrenschutz verantwortlich. Für die Ausrüstung ist grundsätzlich ebenfalls die Gemeinde zuständig; landesrechtliche Mindestausrüstungsverordnungen legen nach Gemeindegröße und Gefahrenpotenzial die erforderliche Ausstattung fest. Gemeinden, Unternehmen oder private Sponsoren können darüber hinaus Fahrzeuge und Geräte finanzieren. Die laufende Finanzierung tragen hauptsächlich die Gemeinden, Länder gewähren Zuschüsse, etwa für Fahrzeuge und Geräte. Feuerwehren helfen sich zusätzlich mit Sammlungen, Festen und Veranstaltungen; Spenden an einzelne Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände sind seit 2012 steuerlich begünstigt.
Alle Feuerwehren sind im jeweiligen Landesfeuerwehrverband organisiert. Unterschiede gibt es unter anderem bei Dienstgraden, Dienstkleidung und Ausbildung, denn das Feuerwehrwesen ist landesrechtlich geregelt. Feuerwehren arbeiten eigenständig, müssen aber Landesgesetze und Dienstordnungen der Landesfeuerwehrverbände beachten. Jedes Bundesland verfügt über eine Feuerwehrschule; die Landesverbände unterstützen bei Ausbildung und Ausrüstung und legen Standards für Geräte, Bekleidung und Dienstabläufe fest. Einzelne Feuerwehren weichen wegen eigener Finanzierung teilweise davon ab.
Österreichweit sind mehr als 350.000 Menschen Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr. Für 2019 werden 341.325 aktive Feuerwehrleute, ein Frauenanteil von sieben Prozent und 28.598 Kinder und Jugendliche in der Feuerwehrjugend genannt. Damals gab es 5.399 Feuerwachen und Feuerwehrhäuser, 16.509 Löschfahrzeuge sowie 323 Drehleitern beziehungsweise Teleskopmasten. 278.672 Alarmierungen wurden verzeichnet, darunter 43.370 Brandeinsätze. Die Statistik weist außerdem sechs Berufsfeuerwehren, 308 Betriebsfeuerwehren und 4.503 Freiwillige Feuerwehren aus.
Zum Vergleich: 2009 wurden 253.274 aktive Mitglieder, darunter 9.273 Frauen, sowie 26.020 Jugendmitglieder und 57.710 Reservisten genannt. 2009 bestanden österreichweit 4.528 Freiwillige Feuerwehren – im Durchschnitt beinahe zwei pro Gemeinde. Gemeinden mit mehreren Ortschaften haben meist zusätzliche Feuerwehren in Ortsteilen. Diese sind überwiegend selbstständig; organisatorisch integrierte „Abgesetzte Züge“ gibt es nur selten.
Vom Brandschutz bis zum Katastropheneinsatz
Alarmierungen laufen über Landes-, Bezirks-, Bereichs- oder Abschnittsalarmzentralen, im Katastrophenfall über die Bundeswarnzentrale. In Tirol und Vorarlberg sind Rettungs- und Feuerwehrleitstellen zuständig, im Burgenland und in Oberösterreich Landessicherheitszentralen. Der Notruf 122 wurde 1955 österreichweit eingeführt. In Niederösterreich wird seit Ende 2022 schrittweise das einheitliche Einsatzleit- und Kommunikationssystem ELKOS eingeführt; zuvor kamen je nach Alarmzentrale unterschiedliche Systeme zum Einsatz.
Für überregionale Katastrophenschutzaufgaben gibt es in allen Bundesländern Katastrophenhilfsdienste, die sich aus örtlichen Feuerwehren zusammensetzen. In Oberösterreich liegt die zentrale KHD-Leitung seit dem Hochwasser 1954 beim Landesfeuerwehrkommando. Bewährt haben sich diese Strukturen unter anderem bei den Hochwassereinsätzen 2002, bei Auslandseinsätzen in Friaul 2003 und bei den Hochwassern 2005 in Tirol und Vorarlberg.
Spezielle Stützpunktfeuerwehren halten Drehleitern, Atemschutz- und Gefahrgutfahrzeuge bereit. Zu den Sonderdiensten des Landesfeuerwehrkommandos zählen unter anderem Versorgungs-, Flug-, Strahlenschutz-, Spreng-, Tauchdienst und Feuerwehrstreifen. Österreichische Feuerwehren sind außerdem in die für Auslandseinsätze organisierte Eingreiftruppe CRAFT Austria eingebunden und waren unter anderem bei Hochwassern in Rumänien und Bulgarien im Einsatz. Im internationalen Feuerwehrverband CTIF spielen sie eine führende Rolle.
Der Bund koordiniert ausschließlich den Zivilschutz auf Gesamtebene. Die Landesverbände sind über den Österreichischen Zivilschutzverband eingebunden, Landeszivilschutzzentralen befinden sich häufig bei Landesfeuerwehrschulen. Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband hat keine eigene Kommandostruktur, sondern ist die Dachorganisation der Landesverbände und der Berufsfeuerwehren.
Bei besonders gefährdeten Betrieben kann die Behörde eine Betriebsfeuerwehr vorschreiben. Sie kann aus nebenberuflichen Betriebsmitarbeitern oder hauptberuflich ständig verfügbaren Kräften bestehen. Je nach Größe wird sie in örtliche Alarmpläne aufgenommen und kann auch außerhalb des Betriebsgeländes helfen. Betriebsfeuerwehren großer Betriebe können als Stützpunktfeuerwehren etwa über Drehleitern verfügen; in Industriezentren betreut eine gemeinsame Betriebsfeuerwehr manchmal mehrere Betriebe. Freiwillig eingerichteter betrieblicher Brandschutz kann Versicherungsprämien senken. Betriebe ohne Betriebsfeuerwehr müssen gegebenenfalls einen Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarte benennen.
Gemeinden ohne Freiwillige Feuerwehr können eine Pflichtfeuerwehr einrichten und geeignete Personen per Bescheid zum Dienst verpflichten. In Niederösterreich wurde diese Möglichkeit 2000 aus dem Feuerwehrgesetz gestrichen. Besteht eine Betriebsfeuerwehr, muss diese herangezogen werden; andernfalls kann die Gemeinde eine Nachbargemeinde mit dem Brand- und Gefahrenschutz beauftragen. In der Steiermark kann der „Löschauftrag“ ebenfalls an eine Nachbarfeuerwehr übertragen werden.
Ausbildung, Nachwuchs und lange Geschichte
Jedes Feuerwehrmitglied erhält eine Grundausbildung, üblicherweise in der eigenen Feuerwehr. Das bundesweit einheitliche Schema „Grundausbildung 2000“ definiert den Wissensstand für weiterführende Lehrgänge, zusätzlich ist ein Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Für Funktionen und Beförderungen kommen je nach Aufgabenbereich weitere Fachlehrgänge in Feuerwehren, Bezirken oder Feuerwehrschulen dazu. Regelmäßige, meist wöchentliche Übungen verbinden praktische und theoretische Ausbildung. Bewerbe prüfen Kenntnisse und Können; erfolgreiche Teilnehmer dürfen die entsprechenden Leistungsabzeichen tragen.
In Niederösterreich gibt es unter anderem Leistungsbewerbe für Feuerwehrleistung, Wasser- und Bootsdienst, Funk, Sprengdienst, Feuerwehrjugend sowie Lösch-, Technik- und Atemschutzeinsatz. Andere Bundesländer haben vergleichbare Bewerbe, darunter das Branddienstleistungsabzeichen in der Steiermark und Atemschutzleistungsabzeichen in Oberösterreich. Auch feuerwehrfremde Institutionen vergeben einschlägige Abzeichen, etwa das Strahlenschutzleistungsabzeichen des AIT in Seibersdorf.
Die Feuerwehrjugend dient der Nachwuchsgewinnung. Meist können Mädchen und Buben ab zehn Jahren bis zum Übertritt in den aktiven Dienst beitreten. In Niederösterreich und Oberösterreich gibt es seit 2019 Kinderfeuerwehren für Acht- bis Zehnjährige, im Burgenland Feuerwehr-Kids für Sechs- bis Neunjährige. Grundsätzlich kann jede geeignete und willige Person einer Feuerwehr beitreten; zusätzliche Kriterien hängen vom jeweiligen Landesrecht ab.
Frauen sind heute vollständig in den Feuerwehrdienst integriert, bleiben zahlenmäßig aber in der Minderheit. Das Burgenland erlaubte Frauen 1993 offiziell den Beitritt, Niederösterreich folgte 1994. Erste Feuerwehrkommandantinnen gibt es bereits. Der Mädchenanteil in der Feuerwehrjugend lag im September 2018 bei rund 30 Prozent. In manchen Feuerwehren bestehen weiterhin Vorbehalte, unter anderem wegen fehlender Sanitär- und Umkleideräume.
Die Entstehung Freiwilliger Feuerwehren in Österreich reicht in die 1850er-Jahre zurück. 1851 gründete Ferdinand Leitenberger im böhmischen Reichstadt die Freiwillige Bürgerwehr, die als erste Freiwillige Feuerwehr der damaligen Monarchie gilt. 1853 wurde in Graz die erste städtische Feuerwehr gegründet. Anfangs engagierten sich besonders Turnvereine; Turner wurden ausgerüstet und ausgebildet. In einigen Bundesländern werden bis heute der Turnergruß „Gut Heil“ und historische Turnerkreuze verwendet.
Viele Turnvereine konnten die Modernisierung der Feuerlöscheinrichtungen nicht finanzieren. Feuerwehren gingen deshalb häufig an Gemeinden über oder wurden privat finanziert. 1900 gab es im Gebiet des heutigen Österreichs 2.677 Freiwillige Feuerwehren.
Die ersten Hinweise auf Feuerwehren im heutigen Österreich stammen sogar aus der Römerzeit: In Carnuntum bestand im 3. Jahrhundert eine Feuerwehr aus Militärveteranen, weitere Feuerwehren gab es in Vindobona, Flavia Solva, Ovilava, Lauriacum und Virunum. 1685 wurden in Wien nach der zweiten Türkenbelagerung vier Feuerknechte eingesetzt. Maria Theresia erließ 1759 die Wiener Feuerordnung, Joseph II. ergänzte sie später. 1831 entstand in der k.k. Tabakfabrik in Schwaz die erste Werkfeuerwehr, 1847 im Stift St. Florian eine freiwillige Feuerwehr und 1851 eine Feuerwehr in Linz.
Nach der Revolution von 1848 erleichterte ein liberalisiertes Vereinsrecht die Gründung von Feuerwehrvereinen. 1857 wurde in Innsbruck die erste Freiwillige Feuerwehr auf österreichischem Staatsgebiet gegründet. Weitere frühe Gründungen folgten in Bregenz und Krems 1861, in Wiener Neustadt 1862, Scheibbs 1863, Klagenfurt und Steyr 1864 sowie Graz und Salzburg 1865. Innerhalb von fünf Jahren entstanden mehr als 400 Feuerwehren. 1850 wurden in Wien die ersten Hydranten aufgestellt.
Nach dem Ringtheaterbrand von 1881 mit 384 Toten wurde der Eiserne Vorhang für Theater gesetzlich vorgeschrieben. Die Zahl der Feuerwehrvereine stieg von 147 im Jahr 1870 auf 809 im Jahr 1880 und 2.677 um 1900. 1889 wurde der Bundesfeuerwehrverband als Dachverband der österreichischen Feuerwehren gegründet; damals gehörten auch Feuerwehren aus heute tschechischen und schlesischen Gebieten dazu. 1897 gab es im damaligen Österreich-Ungarn etwa 11.190 Freiwillige und rund 20 Berufsfeuerwehren sowie 6.619 Pflichtfeuerwehren in Galizien und Ungarn.
Vor dem Ersten Weltkrieg übernahmen Feuerwehren auch Rettungsdienste des Roten Kreuzes und bildeten Lokal-Transport-Kolonnen. Während des Krieges wurden sie durch eingezogene Soldaten geschwächt, teilweise wurden Reservisten einberufen. Nach dem Krieg blieb der Rettungsdienst zunächst Aufgabe der Feuerwehren, wobei das Rote Kreuz Ausbildung und Material unterstützte.
Während des Austrofaschismus wurden Feuerwehren durch neue Landesfeuerlöschordnungen stärker den Landesregierungen unterstellt. Nach dem „Anschluss“ 1938 wurden Berufsfeuerwehren dem Reichsinnenministerium unterstellt und in die Feuerschutzpolizei überführt. Freiwillige Feuerwehren wurden als „technische Hilfspolizeitruppe“ in die Ordnungspolizei eingegliedert und als Vereine aufgelöst; Ausrüstung und Finanzierung blieben Aufgabe der Gemeinden. Das deutsche Gesetz über das Feuerlöschwesen trat in Österreich am 1. Oktober 1939 in Kraft.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die früheren Gesetze weitgehend wiederhergestellt. Feuerwehren durften ihre Tätigkeit zunächst nur mit Genehmigung der Sicherheitsdirektion aufnehmen. Erst bis in die 1970er-Jahre galten Feuerwehren in allen Bundesländern als Körperschaften öffentlichen Rechts. Österreich war 1969, 1985 und 2017 Austragungsort internationaler CTIF-Feuerwehrwettkämpfe.
Eine Novelle des Steiermärkischen Feuerwehrgesetzes ermöglichte 2018 die Gründung Freiwilliger Feuerwehren an Universitäten und Fachhochschulen. Diese „Uni-Feuerwehren“ sollen Feuerwehrmitglieder wissenschaftlich aus-, fort- und weiterbilden, Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Katastrophen-, Brand-, Feuerwehr- und Zivilschutz unterstützen und wissenschaftliche Erkenntnisse in Einsätzen sowie bei der Unterstützung anderer Feuerwehren nutzen. Beitreten können Studierende, Beschäftigte, Lehrende und Absolventen.
Der Rektor beziehungsweise die Rektorin übernimmt dabei die gemeindeähnliche Rolle des Bürgermeisters, die Universität trägt wesentliche Kosten. Uni-Feuerwehren unterstehen direkt dem Landesfeuerwehrkommandanten und sind keine Betriebsfeuerwehren. Am 4. Mai 2018 wurde die Freiwillige Feuerwehr der Technischen Universität Graz gegründet, am 9. August 2018 jene der Universität Graz. Die Montanuniversität Leoben verpflichtete sich für 2019–2021 zur Gründung einer weiteren Uni-Feuerwehr.
Berufsfeuerwehren gibt es in sechs Landeshauptstädten. In den übrigen Landeshauptstädten bestehen Freiwillige Feuerwehren, teilweise mit hauptamtlich zugeteilten Stadtbediensteten und Zivildienern. Wien stellte bereits 1685 angestellte Feuerknechte für den Brandschutz ein; die Wiener Berufsfeuerwehr gilt daher als älteste Berufsfeuerwehr der Welt.
Verwaltet und disponiert wird je nach Bundesland mit unterschiedlichen Systemen, darunter FDISK, FIS, syBOS, MP-Feuer und Intelli R.4C. Und Vertrauen? Eine europaweite Studie von Reader’s Digest nannte Feuerwehrleute 2012 in Österreich mit 97 Prozent als Berufsgruppe mit dem höchsten Vertrauenswert; in Finnland lag der Wert bei 98 Prozent.
