In der Nacht zum Freitag, am 22. Mai 2026, ereignete sich ein schrecklicher Unfall in Deutschlandsberg, der für viele Anwohner plötzlich und unerwartet kam. Gegen 22.30 Uhr kam ein 31-jähriger Autofahrer aus dem Bezirk Deutschlandsberg aus bislang ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab. Das Auto prallte mit voller Wucht gegen die Mauer eines Einfamilienhauses. Der Aufprall war so heftig, dass die Hausbewohner aufgeschreckt wurden und sofort nach draußen eilten, nachdem sie den lauten Crash gehört hatten.

Der Fahrer lag bewusstlos neben seinem Fahrzeug, konnte sich aber glücklicherweise selbstständig aus dem Auto befreien. Die Hausbewohner leisteten Erste Hilfe und verständigten sofort die Einsatzkräfte. Er wurde mit unbestimmten Verletzungen ins LKH Graz gebracht, während das Auto als Totalschaden abgerechnet werden kann. Auch die Fassade des Hauses und ein Zaun erlitten erhebliche Schäden. Die genaue Unfallursache bleibt unklar, Ermittlungen sind im Gange. Mehr Details zu diesem Vorfall können Sie in dem Bericht von 5min.at nachlesen.

Haftung und Versicherung bei Unfällen

Wenn man nun über solche Unfälle nachdenkt, kommt schnell das Thema Haftung auf. Bei einem Unfall hängt die Haftung davon ab, wer ihn verursacht hat. Liegt die 100%ige Schuld beim Fahrer, muss dieser den Unfall seiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Ist die Schuld jedoch beim anderen, kann der Fahrer vollen Schadenersatz von dessen Versicherung erwarten, ohne seine eigene zu informieren. Bei vermuteter Teilschuld oder wenn der Unfallgegner die Schuld beim Fahrer sieht, sollte auch die eigene Kfz-Haftpflicht informiert werden. Es wird dann geprüft, was genau passiert ist, und die Regulierung erfolgt in der Regel nach der Haftungsquote. Wenn beispielsweise jemand beim Rangieren im Parkplatz einen anderen Fahrer anrempelt, könnte eine 50:50 Haftung angenommen werden. In diesem Fall würden beide Parteien jeweils die Hälfte der Schadensersatzleistungen erhalten.

Die Situation kann kompliziert werden, insbesondere wenn es um die Versicherungen geht. Hat man eine Vollkaskoversicherung, sollte man Kontakt zur Versicherung aufnehmen, falls die gegnerische Versicherung nur teilweise oder gar nicht zahlt. Ein kleiner Tipp am Rande: Wenn man keinen Rabattschutz vereinbart hat, besteht das Risiko einer Höherstufung beim Schadenfreiheitsrabatt. Es kann auch hilfreich sein, das „Quotenvorrecht“ zu nutzen, um Teile der Rückstufungskosten und Selbstbeteiligung bei der gegnerischen Kfz-Haftpflicht zurückzuholen, wenn der Unfallgegner Mitschuld hat. Die Details dazu kann man in einem umfassenden Artikel auf der Website des ADAC nachlesen.