In Graz gibt es eine spannende Neuigkeit für alle Hebammen: Die Stadt hat beschlossen, dass Hebammen bei ihren beruflichen Einsätzen von Parkgebühren befreit werden. Diese Regelung wurde in der Gemeinderatssitzung am 21. Mai beschlossen und tritt am 4. Juni 2026 in Kraft. Vor allem bei Geburten, Vor- und Nachsorge sowie Beratungsgesprächen im Rahmen des Eltern-Kind-Passes müssen die Hebammen künftig nicht mehr für das Parken zahlen. Das soll die kurzfristigen und oft nicht planbaren Einsatzzeiten deutlich erleichtern.

Die Initiative zu dieser Regelung stammt von der Grazer Hebamme Christine Rieger. Bürgermeisterin Elke Kahr unterstützt die Maßnahme und hebt hervor, wie wichtig diese Entlastung für Hebammen ist. Auch Vizebürgermeisterin Judith Schwentner hat sich klar für die Regelung ausgesprochen und betont, dass sie die Versorgung von Familien in Graz verbessern wird. Gesundheitsstadtrat Robert Krotzer ergänzt, dass es für mobile Gesundheitsberufe verlässliche Rahmenbedingungen braucht, um die Arbeit zu erleichtern. Diese Regelung in Graz geht sogar über ähnliche Regelungen in anderen Städten hinaus, da sie auch Vor- und Nachsorgeleistungen umfasst.

Hebammen und Parkgebühren

Um von der Parkgebührenbefreiung profitieren zu können, müssen Hebammen eine offizielle „Hebamme im Dienst“-Tafel nutzen. Das ist eine praktische Lösung, die die Bürokratie verringert und den Hebammen den Zugang zu den nötigen Parkplätzen erleichtert. In anderen Städten, wie beispielsweise Berlin, gibt es ähnliche Regelungen für Hebammen und ambulante Pflegedienste, die durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt umgesetzt werden. Dort müssen Antragsteller nur noch glaubhaft versichern, dass sie die Freistellung dringend benötigen, was die bürokratischen Hürden deutlich senkt.

Um die Bedeutung dieser Regelung zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Dort sind die Parkgebühren klar geregelt, und es gibt verschiedene Stufen für Sonderparkausweise, abhängig von der Geltungsdauer. Diese Gebühren können von 150,00 EUR für sechs Monate bis zu 650,00 EUR für drei Jahre reichen. In bestimmten Fällen können diese Ausweise sogar gebührenfrei sein, wenn der Pflegedienst einem Wohlfahrtsverband angehört. Bei Ablehnung des Antrags fallen immerhin 75 % der ursprünglichen Gebühr an, was die Situation für viele Hebammen zusätzlich erschwert hat.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Die neue Regelung in Graz ist also ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Hebammen. Sie wird es diesen Fachkräften ermöglichen, sich besser auf ihre wichtige Aufgabe – die Begleitung von Familien in einer der aufregendsten Phasen ihres Lebens – zu konzentrieren. Die Unterstützung durch die Stadt ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung, sondern auch ein ganz praktischer Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Graz. Möglichst viele Städte sollten diesem Beispiel folgen und ähnliche Regelungen einführen, um nicht nur Hebammen, sondern auch andere mobile Gesundheitsberufe zu entlasten.

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