Die Vorbereitungen für die Wahl des Migrant:innenbeirates in Graz laufen auf Hochtouren. Vom 16. April 2026 bis zum 22. Mai 2026, um genau 17:00 Uhr, können Wahlvorschläge eingereicht werden. Diese Wahl ist eine wichtige Gelegenheit für Menschen, die keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, ihre Stimme und Meinung in die politische Gestaltung der Stadt einzubringen. Wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, einen gültigen Aufenthaltstitel oder einen Konventionspass hat und seit mindestens sechs Monaten seinen Hauptwohnsitz in Graz hat, kann sich als Kandidat:in aufstellen lassen.

Die Formulare für die Wahlvorschläge sind in der Geschäftsstelle des Migrant:innenbeirates erhältlich. Bei Fragen zur Einreichung und den Wahlmodalitäten steht die Geschäftsstelle unterstützend zur Seite. Außerdem werden Infoveranstaltungen in verschiedenen Vereinen und Communities angeboten, um das Interesse an der Wahl zu fördern. Für angehende Kandidat:innen gibt es die Möglichkeit, Schulungen und Workshops anzufordern, um sich optimal auf die Wahl vorzubereiten.

Einreichungsdetails und finanzielle Unterstützung

Eine kleine Hürde gibt es: Die Einreichungsgebühr beträgt 75 Euro, die im Bürger:innenamt zu zahlen ist. Aber keine Sorge, diese Gebühr wird vom Migrant:innenbeirat zurückerstattet! Und das ist noch nicht alles: Es gibt auch finanzielle Unterstützung für Wahlvorbereitungen, deren genaue Höhe nach der Veröffentlichung der Wahllisten bekannt gegeben wird. Wer also an einer Kandidatur interessiert ist, sollte sich unbedingt rechtzeitig informieren und die nötigen Schritte einleiten.

Für alle, die mehr Informationen wünschen: Die Kontaktstelle des Migrant:innenbeirates befindet sich in der Keesgasse 6, 8010 Graz. Dort können Interessierte telefonisch unter +43 316 872-2191 oder per E-Mail an MB.Graz@stadt.graz.at ihre Fragen stellen. Es lohnt sich, die Initiative zu ergreifen!

Ein Blick auf das Wahlrecht in Österreich

Österreich hat eine komplexe Geschichte, wenn es um das Wahlrecht geht. Es ist an die österreichische Staatsbürgerschaft gebunden, was bedeutet, dass viele Menschen, die hier leben, nicht wählen dürfen. In Wien beispielsweise können Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft nicht an Bezirks-, Gemeinde-, Landes- oder Bundeswahlen teilnehmen. Das betrifft über 560.000 Menschen, die in Wien leben, aber aufgrund ihrer Herkunft von den Wahlen ausgeschlossen sind. Besonders erschreckend ist, dass 77 % dieser Personen seit mindestens fünf Jahren in Österreich leben und dennoch nicht wählen dürfen.

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Die Ungerechtigkeit wird umso deutlicher, wenn man bedenkt, dass 68 % der Wiener*innen eine automatische Staatsbürgerschaft für hier geborene Kinder von zugewanderten Eltern befürworten. Gleichzeitig unterstützen 52 % die Idee, dass zugewanderte Menschen, die mindestens fünf Jahre in Wien leben, das Recht haben sollten, an Wahlen teilzunehmen. Die Diskussion über das Wahlrecht wird also immer lauter, und die kommende Wahl des Migrant:innenbeirates in Graz könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein, um das Demokratiedefizit zu überwinden und die Stimmen derjenigen zu stärken, die oft übersehen werden.