In der Steiermark gibt es einen neuen Bericht zur Gleichbehandlung im Landes- und Gemeindedienst, der sowohl Fortschritte als auch anhaltende Probleme aufzeigt. Insbesondere der Fokus auf Führungspositionen und die Entgeltgerechtigkeit macht deutlich, dass hier Handlungsbedarf besteht. Von 2023 bis 2025 wurden etwa 1.400 Anfragen registriert – das sind rund 300 mehr als in der vorherigen Periode. Dies deutet auf ein wachsendes Bewusstsein für Diskriminierung hin, was keineswegs zu unterschätzen ist.

Der Bericht, der von der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten und der Gleichbehandlungskommission erstellt wurde, analysiert auf über 70 Seiten die Themen Gleichstellung und Antidiskriminierung im Landes- und Gemeindedienst. Die Hauptanliegen der Anfragen sind Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, gefolgt von Behinderung und Alter. Besonders auffällig ist, dass Frauen in Spitzenfunktionen im Landesdienst und in Krankenanstalten stark unterrepräsentiert sind. Hier wird klar, dass wir noch einen langen Weg vor uns haben.

Empfehlungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Im Bericht werden einige Empfehlungen ausgesprochen, die als Leitfaden dienen könnten: verbindliche Zielvorgaben, transparente Auswahlverfahren und eine Evaluierung bestehender Maßnahmen. Ein interessanter Aspekt ist der Hinweis auf Paragraph 13 des Steiermärkischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes, der eine Bevorzugung geeigneter Bewerberinnen vorsieht. Es tut gut zu wissen, dass es rechtliche Rahmenbedingungen gibt, die auf Gleichbehandlung abzielen. Doch der Bericht betont, dass diese Rahmenbedingungen allein nicht ausreichen; es braucht einen kulturellen Wandel im Landes- und Gemeindedienst.

Positiv zu vermerken ist die zunehmende Inanspruchnahme der Väterkarenz sowie die Umsetzung von Sensibilisierungsprogrammen und Fortbildungen für Führungskräfte. Dies zeigt, dass sich etwas bewegt, auch wenn die Schritte klein sind. Die Gleichbehandlungsbeauftragten bieten außerdem Unterstützung für Betroffene von Diskriminierung – sei es aufgrund von Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, ethnischer Zugehörigkeit oder sexueller Orientierung. Das Angebot richtet sich nicht nur an Bedienstete des Landes und Gemeinden, sondern auch an Lehrkräfte und Bürgerinnen sowie Bürger, die Diskriminierung durch öffentliche Einrichtungen erfahren.

Ein Blick über die Landesgrenzen

Schaut man über die Grenzen der Steiermark hinaus, wird schnell klar, dass die Herausforderungen nicht einzigartig sind. Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist zwar gestiegen, aber der Weg zur Gleichstellung ist noch lang. Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG), das am 1. Mai 2015 in Kraft trat, hat das Ziel, den Anteil von Frauen in Führungspositionen im privaten und öffentlichen Sektor zu erhöhen. Es sieht unter anderem Mindestanteile von Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen vor. Diese Regelungen zeigen, dass man auf politischer Ebene erkennt, wie wichtig Gleichstellung ist.

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Spannend ist auch die Novellierung des BGleiG, die Vorgaben für Gleichstellungspläne konkretisiert und die Gleichstellungsbeauftragten stärkt. Mit dem FüPoG II, das seit August 2021 in Kraft ist, sollen die Regelungen weiter verbessert werden. Dennoch bleibt der kulturelle Wandel unabdingbar. Denn letztlich geht es darum, dass Frauen und Männer gleichberechtigt in allen Bereichen vertreten sind. Das Ziel: eine paritätische Vertretung in wesentlichen Gremien bis Ende 2025.