In Liezen, einer kleinen Stadt, wo jeder jeden kennt, sorgt ein aktueller Fall für Aufregung und Diskussionen unter den Bewohnern. Der Sozialdienstleister Jugend am Werk hat eine Räumungsklage gegen einen Bewohner eines Wohnprojekts eingereicht. Was zunächst wie ein normales Verfahren aussieht, hat sich schnell zu einem Streitpunkt entwickelt. Die erste Instanz hat der Klage bereits stattgegeben. Der betroffene Bewohner, der sich in einer äußerst schwierigen Lage sieht, hat nun Berufung eingelegt. Dabei sieht er die Schuld beim Sozialdienstleister und fühlt sich von Anfang an belogen. Diese Vorwürfe werfen ein Licht auf die Probleme, die zwischen ihm und den Mitarbeitern des Sozialdienstleisters bestehen – und die sind nicht zu unterschätzen.
Der Bewohner berichtet von seinen Schwierigkeiten, während die Verantwortlichen von Jugend am Werk betonen, dass er wiederholt Hilfe bei der Wohnungssuche abgelehnt hat. Das klingt vielleicht nach einer simplen Behauptung, doch die Situation ist komplexer. Niemand wird von heute auf morgen auf die Straße gesetzt, so die Auskunft des Sozialdienstleisters. Aber wie lange kann man in der Schwebe leben, ohne zu wissen, wo man morgen schlafen wird? Die Volksanwaltschaft und die Behindertenanwaltschaft des Landes Steiermark haben von dem Fall erfahren, können aber gegen das Gerichtsurteil nichts ausrichten.
Rechtliche Hintergründe
Im österreichischen Rechtssystem ist gegen das Urteil des Amtsgerichts ein Rechtsmittel der Berufung möglich, sofern die Beschwer 600 EUR übersteigt. Das bedeutet, dass die finanziellen Aspekte des Streits eine Rolle spielen. Wenn die Beschwer unterhalb dieser Summe liegt, kann das Amtsgericht die Berufung trotzdem zulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Der Streitwert wird in einem gerichtlichen Beschluss festgelegt. Das Landgericht ist für die Berufung zuständig, und hier besteht Anwaltszwang. Ein Anwalt muss also her, denn die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt einen Monat ab Zustellung des amtsgerichtlichen Urteils.
Nach der Einlegung hat der Beklagte zwei Monate Zeit, um die Berufung zu begründen. Das klingt nach einer Menge Papierkram! Und das ist es auch. Fehlerhafte Feststellungen im Urteil der ersten Instanz müssen durch einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung beseitigt werden. Das Berufungsgericht ist an die in der ersten Instanz festgestellten Tatsachen gebunden und beschränkt sich im Wesentlichen auf die Korrektur von Fehlern. Man fragt sich, wie viele solcher Verfahren es wohl gibt und wie viele Menschen in ähnlichen Situationen stecken.
Räumungsklagen im Allgemeinen
Räumungsklagen sind oft der letzte Ausweg für Vermieter, wenn Mieter ihren Pflichten nicht nachkommen. Die rechtlichen Anforderungen sind streng – da wird nichts dem Zufall überlassen. Häufige Gründe für eine Kündigung sind Zahlungsverzug, Störungen des Hausfriedens oder Eigenbedarf. Ein Mietrückstand von mindestens zwei Monatsmieten kann zu einer ordentlichen Kündigung führen, die dann eine Frist von drei Monaten hat. Aber es gibt auch eine Möglichkeit, die Kündigung unwirksam zu machen: Wenn der Mieter die rückständigen Beträge innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung zahlt, ist alles wieder im Lot.
Besonders heikel wird es, wenn es um Störungen des Hausfriedens geht. Erhebliche Verstöße müssen dokumentiert werden – dazu gehört Datum, Uhrzeit und Art der Störung. Eigenbedarfskündigungen müssen zudem konkret begründet werden, sonst hat der Vermieter ein Problem. Fehler in der Kündigungsform oder Fristberechnung können zur Unzulässigkeit der Klage führen – deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig juristischen Rat einzuholen. Ein Gütetermin vor der Gerichtsverhandlung kann helfen, eine Lösung zu finden. Etwa 30-40% der Klagen enden so. Aber wenn es dann doch zur Klage kommt, steckt man in einem langwierigen Verfahren, das oft Monate dauert.
Die Situation in Liezen zeigt, wie schmal der Grat zwischen Hilfe und Verzweiflung ist. Einmal in den Fängen des rechtlichen Systems, kann es schwierig sein, wieder herauszukommen. Und so bleibt die Frage: Wie viele Menschen sind in ähnlichen Situationen gefangen, ohne einen Ausweg zu sehen? Die Antwort darauf ist nicht einfach, und die Geschehnisse in Liezen sind nur ein kleiner Teil eines viel größeren Bildes.