Im malerischen Südoststeiermark stehen die Sikazüchter vor einer enormen Herausforderung. Die EU hat das Sikawild als invasive Art eingestuft, und bis August 2027 müssen die Bestände ausgerottet werden. Diese Entscheidung betrifft insbesondere die rund 80 Züchter in der Steiermark, die zusammen mit etwa 2.500 Sikawild-Tieren in kontrollierten Gehegen arbeiten. Für viele von ihnen ist die Situation existenzbedrohend – wirtschaftliche Verluste in Höhe von etwa 2,2 Millionen Euro sind die Folge. Einhergehend mit der Entscheidung wehren sich die Züchter und Betriebe mit einer Petition gegen das Verbot, in der Hoffnung, ihre Existenz zu sichern. Interessanterweise gibt es keine bekannten Fälle von Sikawild, die aus Gehegen entkommen sind und sich in der freien Wildbahn verbreitet haben, was die Frage aufwirft, warum diese drastische Maßnahme ergriffen wurde. Wer da denkt, es könnte noch Hoffnung geben, der sieht sich allerdings mit der Realität konfrontiert: Die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen bei der EU zu beantragen, besteht zwar, aber ohne Garantie auf Erfolg.

Die regionale Politik zeigt sich machtlos. Der ÖVP-Landtagsabgeordnete hat bereits Unterstützung bei betrieblichen Umstellungen angekündigt, doch die Züchter fühlen sich oft im Stich gelassen. Es ist ein bitterer Kampf, den sie führen müssen, um ihre Betriebe und Lebensgrundlagen zu schützen. Und während die Zeit drängt, wird deutlich, dass die Verordnung wenig Spielraum lässt. Die Übergangsfrist bis Anfang August 2027 läuft, und die Vermehrung von Sikawild ist in dieser Zeit strikt verboten. Ein düsteres Szenario für die Züchter, die sich um ihre Zukunft sorgen.

Politische und rechtliche Schritte

Um die Situation zu klären, hat der Bundesverband der Wildhalter bereits Kontakt zur Landwirtschaftskammer Österreich aufgenommen. Im August wurde eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission gestellt, die jedoch negativ beantwortet wurde. Das ist ein echter Rückschlag für alle Beteiligten. Im September wurde auf der Homepage des Bundesverbands auf das Problem hingewiesen, und auch der gesamte Text der Verordnung wurde veröffentlicht, inklusive eines besonderen Hinweises auf Artikel 7. Ein Newsletter informierte darüber, dass keine neuen Sikawildgehege errichtet werden dürfen. Der Bundesobmann hat sogar persönlich in Wien beim Generalsekretär der Landwirtschaftskammer Österreich vorgesprochen.

Gemeinsam mit einem Juristen wird eine Sachverhaltsdarstellung für das Ministerium erarbeitet, die als Grundlage für eine mögliche Ausnahmegenehmigung dienen soll. Es gibt zwar Gespräche mit der EU-Kommission über das Verfahren zur Ausnahmeregelung, aber bislang ist noch nichts definiert. Zudem steht der Bundesobmann im Kontakt mit dem Präsidenten des Wildgehegeverbandes und plant ein konzertiertes Vorgehen, um die Anliegen der Wildhalter zu bündeln. Unterstützung kommt auch von den deutschen Bundesverbänden für Landwirtschaftliche Wildhaltung und großen Landesverbänden aus Bayern, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. So soll das Problem vor die EU-Kommission gebracht werden. Überall wird nach Lösungen gesucht, auch auf europäischer Ebene, wo der Bundesobmann als Vorstandsmitglied im europäischen Wildhalterverband FEDFA eine koordinierte Vorgehensweise ins Leben ruft.

Die Sorgen der Züchter sind greifbar. Viele fragen sich, wie es weitergeht, während sie gleichzeitig versuchen, ihre Leidenschaft für die Zucht und Pflege dieser Tiere aufrechtzuerhalten. Es bleibt abzuwarten, ob innerhalb der zweijährigen Frist eine akzeptable Lösung gefunden werden kann. Die Uhr tickt, und die Herausforderungen sind groß. Doch der Zusammenhalt unter den Züchtern und die Unterstützung von Seiten der Politik könnten vielleicht einen Ausweg aus dieser schwierigen Lage bieten. Wer weiß, vielleicht gibt es ja noch Hoffnung? Die nächsten Monate werden entscheidend sein.

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Für weitere Informationen und Hintergründe zu diesem Thema empfehlen wir die ausführlichen Berichte und Updates auf der Website von meinbezirk.at und die Stellungnahmen auf der Webseite der Wildhaltung.

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