Im April fand in Gleisdorf eine ganz besondere Schulung für pflegende Angehörige statt, die viel positives Feedback erhalten hat. Das Seniorentageszentrum Schillerhaus war der Schauplatz dieser informativen Veranstaltung. Hier konnten die Teilnehmer nicht nur die Räumlichkeiten kennenlernen, sondern auch das umfassende Angebot des Zentrums erkunden. Das Motto der Einrichtung, „Tagsüber herzlich umsorgt – abends wieder zu Hause“, spiegelt das Engagement wider, Senioren ab einer Pflegestufe 1 eine angenehme Zeit in Gesellschaft zu bieten.
Das Ziel der Schulung war klar: Es ging darum, die Fähigkeiten der Senioren zu unterstützen und gleichzeitig eine Entlastung für die oft überlasteten pflegenden Angehörigen zu schaffen. Die Teilnehmer erhielten wertvolle Informationen und praktische Anregungen, die sie in ihrem Alltag umsetzen können. Besonders erfreulich war die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Einigkeit herrschte darüber, dass das Schulungsangebot unbedingt fortgeführt werden sollte. Alle Teilnehmer waren sich einig: Dieses Angebot würden sie zu 100 % weiterempfehlen. Ein herzliches Dankeschön geht an Monika Köck von „Pflegepraxis Monika“, die Stadtgemeinde Gleisdorf, das Team des Seniorentageszentrums Schillerhaus sowie den Vorstand des Pflegeverbandes Weiz für ihre großartige Unterstützung. Mehr Informationen zur Schulung finden Sie in einem Artikel auf meinbezirk.at.
Vielfältige Unterstützungsangebote
Die Herausforderungen, mit denen pflegende Angehörige konfrontiert sind, sind oft immens. Daher ist es wichtig, dass sie Zugang zu umfassenden Unterstützungsangeboten haben. Zu den Hilfen in der Hauswirtschaft zählen beispielsweise die Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Einkaufen und Kochen. Diese Aufgaben können entweder von Angehörigen, Freunden oder sogar durch bezahlte Hilfen wie Minijobs übernommen werden. Professionelle Reinigungsfirmen stehen ebenfalls zur Verfügung und können beauftragt werden.
Besonders interessant ist, dass das Pflegegeld in den Pflegegraden 2 bis 5 zur Finanzierung dieser Dienstleistungen genutzt werden kann. Ambulante Pflegedienste bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die über die Pflegekasse abgerechnet werden können. Und auch der Entlastungsbetrag kann in allen Pflegegraden für ambulante Dienste verwendet werden. Weitere Informationen zu verfügbaren Diensten erhalten Interessierte von ihrer Pflegekasse oder den Pflegestützpunkten. Es ist auch möglich, dass die Krankenkasse unter bestimmten Umständen die Kosten für Haushaltshilfen übernimmt.
Behandlungspflege und Unterstützung im Alltag
Die Behandlungspflege ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der oft übersehen wird. Dazu gehören Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme, das Anlegen von Hilfsmitteln, Wundversorgung und sogar Blutzuckermessen. Hier kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen, vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Verordnung vor. Viele Angehörige sind sich dieser Möglichkeiten nicht bewusst und könnten so wertvolle Unterstützung erhalten.
Aber nicht nur die Grundpflege ist entscheidend. Auch bei der Betreuung und Beschäftigung der Senioren gibt es zahlreiche Angebote. Ob Spazierengehen, Ausflüge, Vorlesen oder Spielen – diese Aktivitäten fördern das Wohlbefinden der Pflegebedürftigen. Ehrenamtliche Organisationen wie Nachbarschaftshilfen oder kirchliche Gruppen können hierbei eine große Hilfe sein. Professionelle Dienste stehen ebenfalls zur Verfügung und können durch den Entlastungsbetrag oder Pflegesachleistungen finanziert werden.
Die Übernahme von Fahrten zu Arztpraxen oder Krankenhäusern kann ebenfalls ein großes Thema sein. Die Krankenkasse kann Fahrtkosten übernehmen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Tagespflegeeinrichtungen organisieren oft Fahrten, deren Kosten in den Pflegekosten enthalten sind. Das sind alles Punkte, die pflegenden Angehörigen das Leben erleichtern können!
Auszeiten für pflegende Angehörige
Wichtig ist auch, dass pflegende Angehörige nicht vergessen werden. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege stehen Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 bis 5 zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für maximal 8 Wochen pro Jahr, was eine enorme Entlastung darstellen kann. Auch die Möglichkeit zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung und die Pflegezeit sind wichtige Aspekte, die oft nicht ausreichend kommuniziert werden. Hier können bis zu 10 Arbeitstage oder sogar bis zu 2 Jahre Familienpflegezeit in Anspruch genommen werden.
All diese Informationen und Angebote sind nicht nur wichtig, sie sind notwendig, um den Alltag von pflegenden Angehörigen zu erleichtern. Kostenlose, umfassende und unabhängige Pflegeberatung ist ebenfalls verfügbar. Diese kann von der Pflegekasse oder unabhängigen Beratungsstellen durchgeführt werden. Eine rechtliche Beratung rund um das Thema Pflegebedürftigkeit bieten auch Verbraucherzentralen an. Es lohnt sich, diese Angebote zu nutzen, um die Herausforderungen der Pflege zu meistern.