Laurenas Traum vom Schulstart: Ein Gesetz stellt sich in den Weg
Im beschaulichen Bezirk Murau, genauer gesagt in Stadl an der Mur, wartet Laurena, ein fröhliches siebenjähriges Mädchen, sehnsüchtig auf ihren ersten Schultag. Die Vorfreude auf die Sonderschule in Tamsweg (Salzburg) wird jedoch durch ein hartnäckiges Problem getrübt: Laurena benötigt eine Schulassistenz, um den Schulbesuch zu ermöglichen. Doch ein Landesgesetz stellt sich wie ein unüberwindbares Hindernis in den Weg. Die Finanzierung der dringend benötigten Schulassistenz über die Landesgrenze hinweg ist schlichtweg nicht möglich. Und auch die private Finanzierung ist gesetzlich ausgeschlossen. Das ist ein echter Schock für die Familie!
Am Donnerstag steht ein wichtiges Gespräch an. Bildungslandesrat Stefan Hermann (FPÖ) wird sich mit Laurenas Familie und Bürgermeister Johannes Rauter (ÖVP) in Graz treffen. Sie alle hoffen auf eine Lösung, die Laurena den Schulstart erleichtert. Währenddessen hat der Fall auch die Landespolitik beschäftigt. Die SPÖ, die Grünen und die Neos drängen auf eine rasche Lösung – schließlich geht es um die Bildungschancen eines Kindes! Hermann berichtete bei einer Landtagssitzung, dass es noch zwei weitere ähnliche Fälle in der Steiermark gibt. Interessanterweise wurden von den betroffenen Familien bisher keine Anträge auf Schulassistenz gestellt.
Hürden im Bildungssystem
Ein großer Stolperstein ist das Schulassistenzgesetz, das keine Grundlage für eine Kostenübernahme in einem anderen Bundesland bietet. Für die betroffenen Familien bleibt nur die Hoffnung auf die Ergebnisse der Bildungs-Reformpartnerschaft. Aber eine Änderung des Gesetzes ist derzeit nicht in Sicht. Und während die FPÖ und die ÖVP einen Antrag zur kurzfristigen Absicherung der betroffenen Kinder ablehnten, bleibt Laurena weiterhin ohne Unterstützung. Es ist eine verzweifelte Lage für die Familie.
Das Thema Schulassistenz ist nicht nur in Österreich ein heißes Eisen, sondern zieht sich durch das gesamte deutsche Bildungssystem. Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben oft Anspruch auf Schulbegleiterinnen oder Integrationshelferinnen, die ihnen den Schulbesuch an Regelschulen ermöglichen. Diese Unterstützung wird in der Regel durch die Sozial- und Jugendhilfe bereitgestellt und muss beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt werden. Doch hier gibt es keine einheitliche Regelung für die Qualifizierung dieser Schulbegleiter. Sie übernehmen keine pädagogisch-unterrichtlichen Aufgaben, sondern bieten praktische Hilfestellungen und unterstützen die sozialen Interaktionen der Kinder. Oft verschwimmen die Grenzen zwischen diesen Aufgaben im Alltag.
Inklusion als Herausforderung
Die Inklusion ist ein wichtiges Thema, das viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf betrifft. Schulbegleitung ermöglicht es vielen, Regelschulen zu besuchen und fördert die Teilhabe am Bildungssystem. Doch die verschiedenen Regelungen in den Bundesländern machen es nicht einfach. Hier gibt es Leitfäden und Ratgeber für Eltern und Lehrkräfte, die Unterstützung bieten sollen. In Sachsen beispielsweise unterstützen Inklusionsassistenten die schulischen Inklusionsprozesse seit dem Schuljahr 2016/2017. Es bleibt zu hoffen, dass auch für Laurena und ihre Familie bald eine Lösung gefunden wird, damit sie endlich ihren Platz in der Schule finden kann.
