Heute ist der 25.09.2026, und in Tamsweg gibt es endlich Grund zur Freude! Laurena aus Stadl an der Mur kann nun die Sonderschule in Tamsweg besuchen. Nach monatelangen Unsicherheiten und dem Stigma, zuhause bleiben zu müssen, wurde eine Lösung gefunden. Die Landesregierung hat auf eine dringliche Anfrage der NEOS im steirischen Landtag reagiert und am 22. September die finanzielle Absicherung für die notwendige Schulassistenz bekanntgegeben.

Die Situation war alles andere als einfach. Laurena, die auf Schulassistenz angewiesen ist, stand während der Wartezeit vor der Herausforderung, dass der Transport zur Schule zwar genehmigt war, aber die Finanzierung der Schulassistenz unklar blieb. Die Schule liegt in Salzburg, was zusätzliche Komplikationen mit sich brachte. Glücklicherweise haben NEOS und Grüne im Landtag Druck gemacht und auf die Lücken im steirischen Schulassistenzgesetz hingewiesen. In einem gemeinsamen Vorstoß forderten sie klare Regeln nicht nur für Laurena, sondern auch für andere Kinder in ähnlichen Situationen.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Grünen haben auf einen wichtigen Punkt hingewiesen: Kinder mit Hauptwohnsitz in der Steiermark sollten auch bei einem Schulbesuch in anderen Bundesländern Anspruch auf Schulassistenz haben. NEOS-Klubobmann Niko Swatek betonte die Notwendigkeit, einheitliche Regeln über die Bundesländer hinweg zu schaffen, um solche Probleme in Zukunft zu vermeiden. „Es ist wichtig, dass wir eine dauerhafte Absicherung für Kinder in Grenzregionen finden“, so Swatek. Die Landesregierung hat erkannt, dass die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer in der Vergangenheit die Finanzierung behindert haben. Doch wie es mit der Schulassistenz bei Schulbesuchen über Landesgrenzen hinweg weitergeht, bleibt unklar.

Für alle, die in Zukunft Schulassistenz beantragen möchten, gibt es einige wichtige Informationen. Die Antragsfrist für das Schuljahr 2026/2027 endet am 31. März 2026. Früh- und Ferienbetreuung sind dabei nicht inbegriffen. Ab dem Schuljahr 2024/2025 haben die Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Unterstützung im Unterricht und bei Schulveranstaltungen, jedoch gilt dies nur für bedarfsgerechte Betreuung und nicht für pädagogische Leistungen. Der Antrag auf Schulassistenz muss von den Eltern oder volljährigen Schülerinnen und Schülern bei der Schulleitung eingereicht werden. Wer schnell vorankommen möchte, sollte vorhandene Befunde und Gutachten beifügen.

Wichtige Ansprechpartner

Die Schulleitung reicht den Antrag online bei der Abteilung 6 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung ein. Eine Entscheidung über den Anspruch erfolgt dann durch Bescheid. Im Falle einer Ablehnung kann auch Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Steiermark eingelegt werden. Das Onlineformular für Anträge wird nach dem 31. März nicht mehr zur Verfügung stehen, aber in Ausnahmefällen sind auch Anträge nach dieser Frist möglich. Wer Fragen hat, kann sich an die Kontaktpersonen der Steiermärkischen Landesregierung wenden:

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  • Mag.a Frederika Ferrari: +43 (316) 877-2109
  • Daniela Gugimaier: +43 (316) 877-6395
  • Ernst Kahr: +43 (316) 877-3687
  • Elias Reisenhofer: +43 (316) 877-6394
  • Mag.a Elsa Riedlsperger: +43 (316) 877-4315
  • Tamara Spelec: +43 (316) 877-6527
  • David Stelzl: +43 (316) 877-6497
  • E-Mail: pflichtschulen@stmk.gv.at

Es bleibt abzuwarten, wie die Landesregierung die Regelungen zur Schulassistenz in Zukunft gestalten wird. Doch für Laurena und ihre Familie ist dieser Schritt ein Lichtblick, der Hoffnung für viele andere Kinder in ähnlichen Situationen gibt.