Gestern Abend, es war der 19. September 2026, hat die Polizei in St. Georgen im Attergau eine kuriose und zugleich besorgniserregende Situation erlebt. Gegen 22:30 Uhr, während einer gewöhnlichen Fußstreife, bemerkten die Beamten zwei Jugendliche, die rücksichtslos auf E-Scootern umherfuhren. Man fragt sich, was da wohl abgeht!

Die Kontrolle brachte dann das Unfassbare ans Licht. Ein 16-Jähriger auf einem E-Scooter und ein 15-Jähriger, der auf einem Fahrrad unterwegs war, hatten sich offenbar in einen kleinen Rausch gestürzt. Der Alkotest des 16-Jährigen ergab stolze 1,64 Promille – das ist mehr als nur ein kleiner Schuss. Der 15-Jährige blieb mit 0,86 Promille knapp unter der Grenze, aber auch das ist alles andere als unbedenklich.

Alkohol und E-Scooter: Ein gefährliches Duo

In Österreich, wie auch in Deutschland, gelten strenge Regeln für E-Scooter-Fahrer. Während die Promillegrenze für Radfahrer etwas lockerer ist, müssen E-Scooter-Fahrer sich an die gleichen strengen Grenzen wie Autofahrer halten. Das bedeutet: Ab 0,3 Promille wird es problematisch, und ab 1,1 Promille ist man tatsächlich strafbar. Wer denkt, es sei ein Spaß, mit ein paar Drinks auf dem E-Scooter durch die Gegend zu düsen, könnte schnell eines Besseren belehrt werden.

Die Konsequenzen können hart sein. Bei einem Verstoß drohen Bußgelder zwischen 500 und 1.500 Euro, und das ist noch nicht alles. Punkte in Flensburg – ja, auch E-Scooter-Fahrer können dafür bestraft werden – und sogar ein Fahrverbot sind möglich. Ein Urteil des OLG Braunschweig hat erst kürzlich klargestellt, dass eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter als schwerer Verstoß gewertet wird. Wer da nicht aufpasst, könnte schnell in Schwierigkeiten geraten.

Die Verantwortung nicht vergessen

Es ist ja nicht nur der Alkohol, der zu Fahruntüchtigkeit führen kann. Drogen und Medikamente können ebenfalls das Urteilsvermögen beeinträchtigen. Daher ist es umso wichtiger, sich der eigenen Verantwortung bewusst zu sein. Ein kleiner Spaß kann schnell in einem Desaster enden, wenn man nicht aufpasst. Und was viele nicht wissen: Mitfahrten auf E-Scootern sind untersagt! Wer sich am Lenker festhält, riskiert ebenfalls eine Geldbuße.

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Die beiden Burschen aus St. Georgen werden nun der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck angezeigt. Ob sie aus dieser Sache lernen und beim nächsten Mal nüchtern bleiben, bleibt abzuwarten. Eines ist klar: Alkohol und E-Scooter, das geht einfach nicht gut zusammen. Halten wir die Augen offen, damit wir solche Situationen in Zukunft vermeiden können!