Waidhofen an der Thaya hebt Waldbrandverordnung nach sieben Monaten auf
Die Waldbrandverordnung im Bezirk Waidhofen an der Thaya ist seit 4. November 2026 Geschichte. Die Bezirkshauptmannschaft hat die forstpolizeilichen Maßnahmen mit diesem Datum aufgehoben. Für Spaziergänger, Waldbesitzer und Einsatzkräfte endet damit eine Vorsichtsperiode, die wegen des trockenen Frühjahrs sowie des besonders trockenen und heißen Sommers notwendig geworden war.
In Kraft getreten war die Waldbrandverordnung am 28. April 2026. Sie sollte Waldbrände verhindern und galt bis zu ihrem Widerruf. Trotz der angespannten Lage kam es im Bezirk zu keinem größeren Waldbrand. In einigen Fällen musste die Feuerwehr allerdings rechtzeitig eingreifen, bevor aus einer kleinen Gefahr mehr werden konnte.
Was im Wald verboten war
Während der Geltung der Verordnung durfte in den Waldgebieten des Bezirks und in Waldnähe kein Feuer entzündet werden. Auch Rauchen, der Umgang mit offenem Feuer und die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände waren untersagt. Brennende oder glimmende Dinge – etwa Zündhölzer und Zigaretten – durften keinesfalls weggeworfen werden.
Für Feuerwehrfahrzeuge mussten die Zufahrtswege zum Wald frei bleiben. Als Gefährdungsbereich galt jeder Bereich, in dem die Bodenbedeckung oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder von Funken auf den Wald begünstigen konnten. Waldeigentümer durften auf das Verbot geeigneterweise hinweisen.
Wer sich nicht daran hielt, musste mit empfindlichen Folgen rechnen: Verstöße konnten mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen geahndet werden. Rauchentwicklungen oder Brände im Wald sollten unverzüglich über den Feuerwehrnotruf 122 gemeldet werden – möglichst mit einer genauen Ortsangabe.
Auch außerhalb des Waldes war Vorsicht gefragt
Die Feuerwehr riet während der trockenen Witterung nicht nur von offenem Feuer, Grillen, Lagerfeuern, Rauchen, Fackeln und Laternen im Wald und im Gefährdungsbereich ab. Zigaretten und Zündhölzer sollten auch nicht achtlos aus Auto- oder Zugfenstern geworfen werden.
Fahrzeuge sollten nicht auf Wiesen oder Waldflächen angehalten oder abgestellt werden. Heiße Auspuffrohre oder Katalysatoren können dort Brände auslösen. Und selbst beim Grillen im eigenen Garten war besondere Umsicht gefragt: Ein Funke reicht mitunter, um eine Hecke zu entzünden. Das geht schneller, als einem lieb ist.
Waldbrandgefahr bleibt eine gemeinsame Aufgabe
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ordnet das Waldbrandmanagement in drei Bereiche: Prävention umfasst vorsorgliche Maßnahmen zur Verhütung von Waldbränden, Intervention die Mittel zu ihrer Bekämpfung, Bewältigung schließlich die Schadensbewältigung und Wiederherstellung.
Informationen über die mögliche Waldbrandgefahr und richtiges Verhalten bei Trockenheit sind dabei besonders wichtig. Behörden können bei Bedarf örtliche Maßnahmen wie Rauchverbote oder Verbote des Feuerentzündens anordnen. Veröffentlicht werden solche Verbote und Hinweise unter anderem in Gemeindezeitungen; Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer weisen mit Tafeln darauf hin.
Zur Einschätzung der Gefahr kann die Waldbrandrisikokarte der GSA herangezogen werden. Wer im Wald oder in seiner Nähe unterwegs ist, sollte sich informieren, achtsam bleiben und vorsichtig handeln. Hinweise zu den Verhaltensregeln im Wald und zu den österreichischen Brandverhütungsstellen finden sich im Bereich „Links“ des Bundesministeriums.
