Ein 35-jähriger E-Scooter-Fahrer hat am vergangenen Wochenende im Bezirk Wels-Land für Aufregung gesorgt. Der Mann war alkoholisiert und versuchte, einer Polizeikontrolle zu entkommen. Die Polizei bemerkte ihn gegen 17.30 Uhr in der Gmundnerstraße in Stadl-Traun, in der Gemeinde Stadl-Paura. Offensichtlich nicht im besten Zustand, ignorierte er die Anhaltezeichen der Beamten und raste mit überhöhter Geschwindigkeit weiter. Komisch, wie manche Leute bei Alkohol das eigene Urteilsvermögen so stark vernebeln können. Doch die Flucht nahm ein abruptes Ende: In einer Kurve touchierte der Fahrer einen Drahtzaun und stürzte. Da hat er wohl auch die Schwerkraft unterschätzt.

Nach seinem Sturz wurde der Mann medizinisch versorgt, bevor ein Alkotest durchgeführt wurde. Das Ergebnis war alarmierend: 1,26 Promille – also mehr als doppelt so viel wie erlaubt. Bei der technischen Überprüfung seines E-Scooters stellte sich heraus, dass dieser eine Höchstgeschwindigkeit von 63 km/h erreichen konnte. Klar, dass der 35-Jährige wegen seiner Übertretungen angezeigt wird. Es bleibt zu hoffen, dass er aus dieser Erfahrung lernt und beim nächsten Mal vielleicht besser auf die Polizei hört.

Alkoholkontrollen im Burgenland

Und nicht nur im Bezirk Wels-Land wird Alkohol am Steuer, respektive beim Fahren von E-Scootern, ernst genommen. Am Samstag, den 29. Juni 2026, führte die burgenländische Polizei ein landesweites Planquadrat durch. Mit 82 Polizistinnen und Polizisten wurden zwischen 16 Uhr und 2 Uhr etwa 850 Fahrzeuglenker kontrolliert. Der Schwerpunkt lag dabei auf Alkohol- und Drogenlenkern, Geschwindigkeitsüberschreitungen und verbotener Handynutzung. Dabei wurden insgesamt 753 Alkomat- und Alkovortests durchgeführt.

Die Ergebnisse waren besorgniserregend: 19 alkoholisierte oder durch Suchtmittel beeinträchtigte Lenker wurden festgestellt. Besonders heftig war der Fall einer 51-jährigen Lenkerin im Bezirk Eisenstadt, die mit 2,20 Promille unterwegs war. Da fragt man sich, was in den Köpfen dieser Leute vorgeht. Neun weitere Lenker und eine Lenkerin wiesen mehr als 0,8 Promille auf. In Summe wurden 172 Organstrafverfügungen ausgesprochen und 338 weitere Anzeigen erstattet. Es ist schon erschreckend, wie viele Menschen sich in derart gefährliche Situationen begeben.

Regeln für E-Scooter-Fahrer

E-Scooter sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden, vor allem in städtischen Gebieten. Sie sind praktisch, schnell und unkompliziert, aber die Regeln für E-Scooter-Lenker sind genauso wichtig wie für Autofahrer. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille, und wer darüber ist, muss mit empfindlichen Strafen rechnen – ab 800 Euro aufwärts. Außerdem müssen E-Scooter mit einer wirksamen Bremsvorrichtung, Blinkern, Klingeln und Licht ausgestattet sein, vor allem bei Dunkelheit.

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Ein weiterer wichtiger Punkt: Fahren auf Gehsteigen ist verboten, und in Fußgängerzonen dürfen E-Scooter nur fahren, wenn Radfahren erlaubt ist – und das dann im Schritttempo. Bei den vielen Unfällen, die durch alkoholisiertes Fahren verursacht werden, sollte jeder einmal darüber nachdenken, was sein Verhalten für andere Verkehrsteilnehmer bedeutet. Und für all die jungen Fahrer: Wer unter 16 ist, muss einen Helm tragen. Sicher ist sicher!

Die Vorfälle zeigen einmal mehr, dass jeder für seine Sicherheit und die der anderen verantwortlich ist. Es bleibt zu hoffen, dass solche Warnungen Wirkung zeigen und wir weniger solcher Meldungen hören.