Weihnachtszuschuss in Wels: Unterstützung für die, die es am meisten brauchen
Heute ist der 24.09.2026. Während sich die ersten Blätter herbstlich färben und die Tage kürzer werden, denkt die Stadt Wels bereits an die bevorstehenden Feiertage. Die Stadtverwaltung hat beschlossen, auch in diesem Jahr einen Weihnachtszuschuss anzubieten – eine wichtige Unterstützung für all jene, die mit einem geringeren Einkommen kämpfen.
Der Weihnachtszuschuss richtet sich an verschiedene Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern, die besonders unter den hohen Lebenshaltungskosten leiden. Dazu zählen Rentner und Pensionisten, Berufstätige (aber nicht Lehrlinge oder Auszubildende) sowie Bezieher von Sozialhilfeleistungen. Auch Personen, die Leistungen vom Arbeitsmarktservice (AMS) oder der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) empfangen, können von dieser finanziellen Hilfe profitieren.
Details zur Unterstützung
Die Höhe des Zuschusses ist klar geregelt: Ein-Personen-Haushalte können mit 150 Euro rechnen, und für jede weitere unterhaltsberechtigte Person im Haushalt gibt es zusätzlich 75 Euro. Der Zuschuss ist für all jene gedacht, die österreichische Staatsbürger oder Bürger eines EU- oder EWR-Landes sind und seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Wels haben.
Die Einkommensgrenzen sind ebenfalls entscheidend. Für Ein-Personen-Haushalte liegt die Grenze bei 1.288,52 Euro, während Haushalte mit Ehegatten oder Lebensgefährten bis zu 2.024,38 Euro verdienen dürfen. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person, die Anspruch auf Familienbeihilfe hat, erhöht sich diese Grenze um 109 Euro. Eine faire Regelung, die sicherstellen soll, dass die Unterstützung genau dort ankommt, wo sie dringend gebraucht wird.
Antragstellung und wichtige Unterlagen
Wer in den Genuss dieser Unterstützung kommen möchte, sollte sich beeilen. Der Antrag kann vom 1. bis 31. Oktober gestellt werden, und zwar entweder persönlich im Rathaus am Stadtplatz 4 oder online über die Webseite wels.at/sozialfoerderungen. Die Sprechzeiten sind täglich von 08:00 bis 12:00 Uhr. Für die Antragstellung benötigt man einige Dokumente: einen amtlichen Lichtbildausweis, Nachweise über das Einkommen (wie Pensionsbescheid oder Lohnzettel der letzten drei Monate) sowie gegebenenfalls Nachweise über Unterhaltsleistungen oder AMS- bzw. ÖGK-Leistungen. Bezieher von Sozialhilfe müssen übrigens keinen eigenen Antrag stellen, da sie von Amts wegen erfasst werden.
Kontakt und Unterstützung
Für weitere Informationen steht die Dienststelle Sozialservice und Frauen unter der Telefonnummer +43 7242 235 3800 zur Verfügung. Dort erhält man nicht nur Hilfe bei Fragen zur Antragstellung, sondern auch wertvolle Tipps, wie man eventuell noch weitere Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen kann.
In einer Zeit, in der es für viele Menschen immer schwieriger wird, über die Runden zu kommen, ist dieser Weihnachtszuschuss eine willkommene Entlastung. Wels zeigt damit, dass die Stadtverwaltung ein Ohr für die Belange ihrer Bürger hat und versucht, auch in schwierigen Zeiten ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
