In Wien-Favoriten hat der 69-jährige Paul K. eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen: aufgrund einer defekten Gastherme entschloss er sich, auf Fernwärme umzusteigen. Im November 2025 wurde diese von einem Installateur installiert, wobei die Kosten bei etwa 4.400 Euro lagen. Der Umstieg von Gas auf Fernwärme sollte nicht nur umweltfreundlicher sein, sondern auch finanziell gefördert werden. So entdeckte Paul K. die Dekarbonisierungsprämie der Stadt Wien, die bei einem solchen Wechsel und der Abmeldung des Gas-Anschlusses ausgezahlt wird. Die Prämie beträgt in der Regel 1.000 Euro, und bei einer vollständigen Dekarbonisierung im Rahmen einer Heizungsumstellung kann sie sogar 1.500 Euro erreichen. Diese Förderung ist Teil der Bemühungen der Stadt, die vollständige Dekarbonisierung von Wohnungen zu unterstützen.

Nachdem die Wiener Netze im Januar 2026 die Gastherme entfernt und den Gaszähler abgebaut hatten, erhielt Paul K. eine E-Mail-Bestätigung über diesen Schritt. Doch die Beantragung der Prämie gestaltete sich komplizierter als erwartet. Um die Prämie zu erhalten, benötigt man eine Bestätigung der Stilllegung durch eine befugte Installationsfirma sowie eine Zustimmungserklärung des Eigentümers, falls es sich um eine Mietwohnung handelt. Paul K. reichte seinen Antrag per E-Mail ein, ergänzt durch ein Foto der stillgelegten Gasleitung und die Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen.

Hürden bei der Antragstellung

Die Freude über den möglichen Zuschuss wurde schnell getrübt, als die MA 50, die für die Wohnbauförderung zuständige Stelle, Paul K. informierte, dass Unterlagen fehlen und die Bestätigung der Wiener Netze nicht ausreichend sei. Ein Formular, das vom Installateur ausgefüllt werden muss, war notwendig, um die Prämie zu beantragen. Trotz seiner Bemühungen erfuhr Paul K. keine Unterstützung vom Service Center der Wiener Netze. Letztendlich wandte er sich an die Installationsfirma, die die Fernwärme installiert hatte. Diese leitete die erforderlichen Unterlagen an die IMMOH Energie- und Gebäudemanagement GmbH weiter, die das wichtige Formular schließlich ausfüllte.

Nach Einreichung des ausgefüllten Formulars erhielt Paul K. die Prämie. Dennoch äußerte er seine Frustration über das System, da die Wiener Netze zwar die Stilllegung durchführten, jedoch nicht in der Lage waren, das benötigte Formular auszustellen. Die MA 50 erklärte dazu, dass die Stilllegung einer Gasanlage nur von befugten Fachfirmen bestätigt werden darf, und ein einheitliches Formular zur Bestätigung wurde in Zusammenarbeit mit der Installateur-Innung entwickelt. Die Stadt Wien entschuldigte sich für die Unannehmlichkeiten und bestätigte, dass sie die Stilllegung zwar per E-Mail bestätigen können, aber keine anderen Bestätigungen ausstellen dürfen.

Wichtige Informationen zur Dekarbonisierungsprämie

Die Dekarbonisierungsprämie kann von Eigentümern und Mietern beantragt werden, jedoch nur für die Wohnung, in der der Hauptwohnsitz ist. Mieter benötigen vor Beginn der Umbau- und Installationsarbeiten die Zustimmung des Eigentümers oder der Hausverwaltung. Die Antragstellung muss innerhalb von sechs Monaten nach der vollständigen Dekarbonisierung erfolgen, und die erforderlichen Unterlagen umfassen neben der Bestätigung der Stilllegung auch einen Nachweis der Dekarbonisierung sowie, bei Mietwohnungen, die Zustimmungserklärung des Eigentümers. Die Antragstellung ist kostenlos, jedoch hängt die Auszahlung von den verfügbaren Budgetmitteln ab, und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Prämie.

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Die zuständigen Stellen für die Dekarbonisierungsprämie sind der Infopoint für Wohnungsverbesserung (MA 50) und die Technische Stadterneuerung (MA 25). Interessierte können die MA 50 unter der Telefonnummer +43 1 4000-74860 oder via E-Mail unter wv@ma50.wien.gv.at erreichen. Um einen Termin im Infopoint zu erhalten, sind Online-Reservierungen oder telefonische Vereinbarungen erforderlich.

Für weitere Informationen zur Dekarbonisierungsprämie können Interessierte die offizielle Webseite der Stadt Wien besuchen: Dekarbonisierungsprämie.