In Wien-Josefstadt steht ein 47-Jähriger wegen schweren Cyber-Groomings vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat ihm vorgeworfen, zwischen Mai und Dezember 2024 drei unmündige Mädchen online kontaktiert und sie zu sexuellen Handlungen verleitet zu haben. Diese Vorwürfe sind nicht nur schockierend, sie werfen auch ein grelles Licht auf die Gefahren, die im Internet lauern. Der Angeklagte soll die Mädchen über Instagram gefunden haben, indem er gezielt nach jungen Mädchen suchte und Kontakt aufnahm, sobald diese öffentliche Live-Streams starteten. Mit einer perfiden Masche gab er sich als 13-jähriges Mädchen aus und erschlich sich so das Vertrauen der Kinder.
Die betroffenen Mädchen, darunter eine 13-Jährige und zwei zu Beginn der Tathandlungen zwölfjährige Mädchen, sollen sexuelle Handlungen vorgenommen, sich dabei gefilmt oder fotografiert und das Material übermittelt haben. Laut Anklage soll es zu mindestens 40 Angriffen gekommen sein. In weiteren Fällen wird berichtet, dass der Angeklagte von einer Zwölfjährigen zusätzliche Aufnahmen verlangte und sie unter Druck setzte. Diese schockierenden Details wurden in einem Artikel des Kurier veröffentlicht.
Festnahme und Anklage
Der 47-Jährige wurde Ende Juni 2025 festgenommen, nachdem er ausgeforscht wurde. Bei einer Hausdurchsuchung wurden Datenträger sichergestellt, die tausende Dateien mit bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial enthielten. Er befindet sich seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft. Die Anklage umfasst schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, den Besitz und die Verbreitung von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial sowie versuchte geschlechtliche Nötigung. Ein Teil des Materials soll im Darknet hochgeladen worden sein. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Mann eine „verfestigte pädosexuelle Deviation“ und stuft dies als schwerwiegende psychische Störung ein, mit der Gefahr weiterer strafbarer Handlungen.
Der Prozess beginnt am 10. Juni am Wiener Landesgericht und ist auf mehrere Stunden angesetzt. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Mann bis zu zehn Jahre Haft sowie eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Es ist kaum vorstellbar, welchen emotionalen und psychologischen Druck die betroffenen Mädchen erlitten haben müssen.
Die Gefahren des Cybergroomings
Die Situation wirft ein größeres Licht auf ein Problem, das viele Jugendliche betrifft. Laut einer Befragung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen gaben fast sieben Prozent aller Minderjährigen an, aufgefordert worden zu sein, sich vor der Kamera auszuziehen. Ein Viertel der Minderjährigen berichtete, von Cybergrooming betroffen gewesen zu sein. 15 Prozent der Befragten wurden sogar aufgefordert, sich mit Erwachsenen zu treffen. Die Suche nach Kontakten in sozialen Netzwerken und Online-Spielen birgt für Jugendliche immense Risiken. Psychologen warnen, dass besonders Mädchen und seelisch belastete Jugendliche gefährdet sind.
Die Täter sind oft geschickt darin, das Vertrauen der Kinder zu gewinnen, stellen Fragen zu Familie und Schule und machen sie emotional abhängig. Leider erreicht die Präventionsarbeit viele Jugendliche nicht, da sie oft naiv im Umgang mit Online-Gefahren sind. Über zwei Drittel der Jugendlichen wünschen sich ausführlichere Gespräche über Cybergrooming in Schulen. Es ist klar, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Für Betroffene gibt es Anlaufstellen wie die Nummer gegen Kummer (040 116 111) oder die Internet-Beratungsplattform JUUUPORT. Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn sie in solch bedrohliche Situationen geraten. Die gesellschaftliche Verantwortung, auf dieses Thema aufmerksam zu machen, ist enorm.
