Heute, am 31.05.2026, wird in Wien-Josefstadt ein Strafprozess von historischem Ausmaß eröffnet. Zwei ehemalige syrische Sicherheitsfunktionäre, Khalid Muhsen AL HALABI und Mussab ABOU ROKBH, sehen sich schweren Vorwürfen gegenüber. Diese beiden Männer sind nicht einfach nur Täter, sondern sie stehen für die dunkle Seite des syrischen Regimes und den Schrecken, den es über das eigene Volk gebracht hat. Die Anklage wirft ihnen systematische Folterungen von Dutzenden Demonstranten zwischen 2011 und 2013 vor, und das ist nicht irgendetwas. Es geht um Folter, die unvorstellbare Dimensionen angenommen hat.

Die Vorwürfe sind gravierend: Mindestens 16 Opfer haben sich bereit erklärt, vor Gericht auszusagen. Die beiden Angeklagten, die die Folterungen selbst bestreiten, müssen sich auf einen langen Prozess gefasst machen. Dieser könnte sich über Wochen oder sogar Monate hinziehen, da die Komplexität und die Vielzahl der Zeugen eine ausführliche Beweisaufnahme erfordern. Es sind nicht nur die Opfer, die gehört werden; auch Sachverständige wie Gerichtsmediziner und Psychiater werden ihre Expertise einbringen.

Ein Blick auf die Angeklagten

Khalid Muhsen AL HALABI, 62 Jahre alt und ehemaliger Brigadegeneral des syrischen Geheimdienstes, leitete die Abteilung Nr. 335 des Allgemeinen Geheimdienstes in Rakka. Dort fanden unzählige Folterungen statt. Sein Komplize, Mussab ABOU ROKBH, 53 Jahre alt und früherer Leiter der Kriminalpolizei in Rakka, wird beschuldigt, selbst Folterungen angeordnet und durchgeführt zu haben. Die Methoden, die zur Anwendung kamen, sind erschreckend: Schläge, Elektroschocks, sexuelle Gewalt – die Liste ist lang und grausam.

Die Anklage beschreibt diese Verbrechen als Teil eines systematischen Angriffs auf die Zivilbevölkerung. Es ist ein Teil des Geschehens, das viele Menschen noch immer verfolgen: Wie konnte so etwas in einem modernen Staat passieren? Die beiden Angeklagten desertierten und flohen nach Österreich, wobei AL HALABI durch eine nachrichtendienstliche Operation nach Wien gebracht wurde. Hier kommt das Weltrechtsprinzip ins Spiel, das es Österreich ermöglicht, solche Taten zu verfolgen, unabhängig vom Tatort oder der Staatsangehörigkeit der Täter.

Die Bedeutung des Prozesses

Die Taten verjähren nicht, da sie als Völkerrechtsstraftaten gelten. Daher stehen AL HALABI und ABOU ROKBH wegen schwerer Körperverletzung, Nötigung und Folter vor Gericht. Diese Verfahren haben nicht nur rechtliche, sondern auch symbolische Bedeutung. Für die Opfer ist es eine Chance zur Gerechtigkeit, eine Möglichkeit, die Verbrechen des Assad-Regimes aufzubereiten. Zudem ist dieser Prozess der erste seiner Art in Österreich. Ähnliche Verfahren fanden bereits in Deutschland und anderen Ländern statt, wo die internationale Gemeinschaft eine Vorreiterrolle in der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen spielt.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Das Völkerstrafrecht hat eine komplexe Dimension. Es regelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Einzelpersonen für Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Es ist ein Rechtsrahmen, der die internationale Gemeinschaft betrifft und universell geschützte Rechtsgüter verletzt. Deutschland hat vor über 20 Jahren das Völkerstrafgesetzbuch geschaffen, das es der deutschen Justiz ermöglicht, Gräueltaten unabhängig vom Tatort und der Staatsangehörigkeit des Täters zu verfolgen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist für die nationale Seite zuständig, während das Auswärtige Amt für die internationale Seite verantwortlich ist.

Es bleibt abzuwarten, wie dieser Prozess verlaufen wird. Doch eines steht fest: Die Hoffnung auf Gerechtigkeit ist stark, und die Stimmen der Opfer werden endlich gehört.