In Wien-Landstraße gibt es zurzeit ordentlich Bewegung im Zusammenhang mit dem umstrittenen Bauprojekt „HeumarktNeu“. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat entschieden, dass für die beiden neuesten Varianten des Projekts eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Das hat die Projektwerberin WertInvest nicht auf sich sitzen lassen und wollte diese Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) überprüfen lassen. Doch die Revisionen wurden abgewiesen – eine bittere Pille für die Verantwortlichen.

Der VwGH stellte fest, dass WertInvest keine stichhaltigen Argumente vorgebracht hatte, um die Entscheidung des BVwG zu ändern. Besonders brisant: Die „HeumarktNeu 2023“-Variante wird laut VwGH das „Historische Zentrum von Wien“ erheblich beeinträchtigen. WertInvest hatte in seinem Revisionsansuchen sogar die Frage aufgeworfen, unter welchen Umständen Wien von der „Roten Liste“ der gefährdeten Welterbestätten gestrichen werden könnte. Der VwGH fand diese Überlegung jedoch nicht entscheidungsrelevant. Christian Schuhböck von der Umweltschutzorganisation „Alliance for Nature“ unterstrich, dass eine UVP unabhängig von der Entscheidung des UNESCO-Welterbe-Komitees erforderlich sei.

Der weitere Verlauf des Verfahrens

Wie es dazu kam, dass der VwGH nun entscheiden musste? Die Projektwerberin hatte bereits 2022 und 2023 bei der Wiener Landesregierung beantragt, die Feststellung zu treffen, dass für die Projekte „Heumarkt Neu 2021“ und „Heumarkt Neu 2023“ keine UVP notwendig sei. Die Bruttogeschossflächen der beiden Projekte betragen etwa 85.000 m² und 84.600 m², die maximalen Höhen 56,5 m und 49,95 m. Im August und November 2024 stellte die Wiener Landesregierung fest, dass die Projekte nicht UVP-pflichtig seien. Doch diverse Nachbarn und Umweltorganisationen erhoben Beschwerden beim BVwG, das schließlich im November 2025 und Januar 2026 entschied, dass beide Projekte UVP-pflichtig sind.

Der Grund? Das historische Zentrum von Wien, das seit 2001 zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört, wird durch die Projekte in seiner visuellen Integrität beeinträchtigt. WertInvest und die Umweltorganisationen legten daraufhin außerordentliche Revisionen beim VwGH ein, der am 17. Juli 2026 alle Revisionen zurückwies. Es gab keine relevanten Rechtsfragen oder Verfahrensfehler, die dargelegt wurden. Der VwGH verwies zudem auf die gesetzliche Anordnung eines vereinfachten UVP-Verfahrens, das nicht umgangen werden kann.

Der UNESCO-Welterbestatus unter Druck

Aktuell steht Wien erneut im Fokus der UNESCO, die ab Sonntag in Busan, Südkorea, tagt. Hier wird entschieden, ob die Wiener Innenstadt weiterhin als „gefährdete Welterbestätte“ klassifiziert bleibt. Der Grund für diese Gefährdung sind die Baupläne von WertInvest, die das Areal rund um das Hotel Intercontinental, den Eislaufverein und das Konzerthaus betreffen. Besonders die Hochhaustürme, die Teil des Projekts sind, stehen in der Kritik der UNESCO-Experten.

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Seit 2017 steht das historische Zentrum Wiens auf der „Roten Liste“ der gefährdeten Welterbestätten. In der Draft Decision für die anstehende Sitzung wird empfohlen, Wien weiterhin als „rot“ zu klassifizieren. Vergleichsweise hat sich das Heumarkt-Projekt im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert, auch wenn die 2023 vorgestellte Variante eine Maximalhöhe von 49,95 Metern aufweist – ursprünglich waren es mal 73 Meter. Die Unsicherheit bleibt: Welche spezifische Projektvariante ist nun gemeint, und was wird das Welterbe-Komitee entscheiden?

Die Warten auf eine endgültige Klärung geht weiter, während Michael Tojner von WertInvest weiterhin gegen die UVP mit einer außerordentlichen Revision vorgeht. Das Thema bleibt heiß und wird die Stadt wohl noch eine Weile beschäftigen. Die nächsten Schritte könnten entscheidend für die Zukunft des Welterbes in Wien sein.

Für weitere Informationen zu diesem Thema, siehe auch die Quelle: meinbezirk.at.

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