In Wien-Landstraße kam es am Dienstagabend zu einer regelrechten Ruhestörung, die viele Anwohner an der Erdberger Lände an den Rand der Verzweiflung trieb. Schlaflosigkeit war das Resultat, als die Baustelle, die die Unterführung in Fahrtrichtung Flughafen betrifft, vorübergehend gesperrt wurde. Autofahrer, frustriert über die Verkehrsmaßnahmen, ließen ihrem Unmut in Form eines lautstarken Hupkonzerts freien Lauf. Selbst bei geschlossenem Fenster war an Schlaf nicht zu denken, wie ein Anwohner berichtete. Dies ist natürlich ein großes Problem für alle, die in der Nähe wohnen und auf ihre Nachtruhe angewiesen sind.

Die Baustelle wird voraussichtlich bis zum 12. Juni in vollem Gange sein, und die Sperren gelten insbesondere in den Nachtstunden zwischen 22.00 und 5.00 Uhr. Betroffen sind die Bereiche Stadionbrücke und Schüttelstraße. Anwohner müssen also weiterhin Geduld aufbringen, was mit Sicherheit nicht einfach ist.

Gesetzliche Regelungen und Ruhezeiten

Lärmende Bauarbeiten sind gesetzlich von Montag bis Sonntag zwischen 6 und 20 Uhr zulässig. Das bedeutet, dass die nächtlichen Ruhestörungen, die durch die Bauarbeiten verursacht werden, rechtlich gesehen problematisch sind. Es gibt klare Grenzwerte für die eingesetzten Baumaschinen, die nicht überschritten werden dürfen. Jeder unnötige Baulärm ist zu vermeiden, und Ausnahmen gelten nur für Arbeiten, die zur Beseitigung einer unmittelbaren Gefahr oder für öffentliche Versorgungsleitungen notwendig sind. Anwohner in Wien haben also das Recht auf eine gewisse Ruhe, vor allem nachts.

Bei Baulärmbeschwerden können sich Betroffene an die Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36) wenden, um Antworten auf sicherheitstechnische Fragen zu erhalten. Ein Informationsblatt ist ebenfalls verfügbar, um die Anwohner über ihre Rechte in Bezug auf Lärmbelästigung aufzuklären.

Lärmbelästigung und rechtliche Möglichkeiten

Das Thema Lärmbelästigung durch Baustellen ist nicht neu, aber gerade in dieser Situation wird es für viele Anwohner besonders drängend. Sie können gegen die Lärmbelästigung vorgehen, wenn diese die gesetzlichen Vorschriften überschreitet. Dabei spielt die Prüfung des Einzelfalls eine große Rolle. Informationen zu den geltenden Ruhezeiten sind für die Anwohner von entscheidender Bedeutung. Im Mietrecht können sie unter Umständen sogar Mietminderung geltend machen, was in dieser Situation sicherlich ein interessantes Thema für viele Betroffene wäre.

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Im Falle von gewerblichen Baustellen können Anwohner sich an den Bauunternehmer oder die Kommune wenden. Bei privaten Bauarbeiten ist der direkte Kontakt zum Nachbarn oder Vermieter der erste Schritt. Es gibt gesetzliche Grundlagen, die den gewerblichen Baulärm regulieren, wie das Bundesimmissionsschutzgesetz und die dazugehörigen Verordnungen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, was in dieser Situation möglicherweise auch ein Thema sein könnte.

Die Anwohner in Wien-Landstraße müssen sich nun also mit der Situation auseinandersetzen, die durch die Baustelle und das Hupkonzert entstanden ist. Während sie auf eine baldige Besserung der Lage hoffen, bleibt abzuwarten, wie die zuständigen Stellen auf die Beschwerden reagieren werden. Eins ist sicher: Der Sommer wird für viele in dieser Gegend sicher nicht ganz so ruhig, wie sie es sich wünschen würden.