In Wien sorgt die Diskussion um ein verpflichtendes Register für Kurzzeitvermietungen wie Airbnb für Furore. Bürgermeister Michael Ludwig hat sich klar positioniert und fordert ein solches Register, das sich an einer EU-Verordnung orientiert. Damit möchte er nicht nur die Übersichtlichkeit erhöhen, sondern auch den Wohnraum in der Stadt schützen. Wohn- und Frauenstadträtin Elke Hanel-Torsch unterstützt diese Idee, denn sie betont, dass Wohnraum nicht zweckentfremdet werden soll. Seit dem 1. Juli 2024 gelten bereits verschärfte Regeln für Kurzzeitvermietungen, die durch die Wiener Bauordnungsnovelle 2023 eingeführt wurden.

Marcel Wegscheider vom Verband der Apartmentvermieter (Vdav) hat ebenfalls seine Unterstützung für das Register erklärt, solange es zu mehr Transparenz führt. Laut dem Vdav sind in Wien tatsächlich nur 3.000 bis 5.000 Wohnungen von Kurzzeitvermietungen betroffen, weit weniger als die oft genannten 14.000. Das Register soll verschiedene Vermietungsarten unterscheiden: zwischen dauerhaften Kurzzeitvermietungen, gelegentlichen Vermietungen von bis zu 90 Tagen im Jahr, Objekten, die länger als 31 Tage vermietet werden, und gewerblich genutzten Objekten, die keine Wohnungen im Sinne der Bauordnung sind.

Vorteile und Herausforderungen

Wegscheider hebt hervor, wie wichtig Kurzzeitvermietungen für Austauschstudierende, Handwerker und Touristen sind. Die Wirtschaftskammer Wien (WKW) sieht das geplante Register als einen Schritt hin zu fairem Wettbewerb. Die Baupolizei (MA 37) erhofft sich durch das Register eine bessere Überwachung illegaler Kurzzeitvermietungen. Doch nicht alle sind von der Idee begeistert: Die Grünen Wien lehnen das Register ab und haben eine Petition gegen den Wohnraub durch Airbnb gestartet. Sie fordern wirksame Maßnahmen gegen die Umwandlung von Wohnungen in Tourismusappartements.

In einem größeren Kontext betrachtet, wächst das Geschäft mit Kurzzeitmieten über Plattformen wie Airbnb, Booking.com und Co. rasant. Fast ein Viertel der Beherbergungen in der EU erfolgt mittlerweile über diese Plattformen. Reisende ziehen private Unterkünfte in Stadtzentren oft den traditionellen Hotelzimmern vor. Diese Entwicklung bietet den Gastgebenden eine neue Einnahmequelle und kann die lokale Wirtschaft ankurbeln. Allerdings führt die Zunahme von Kurzzeitvermietungen auch zu einem Mangel an bezahlbarem Wohnraum für die Einheimischen. Um diesen Spannungsbogen zu entschärfen, regulieren viele Städte in der EU die Kurzzeitvermietungen, um den Wohnraum und die Lebensbedingungen der Bürger zu schützen.

EU-weite Regelungen

Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass dort bereits gesetzliche Maßnahmen zur Vermeidung der Zweckentfremdung von Wohnraum bestehen. Der Europäische Gerichtshof hat 2020 entschieden, dass solche Maßnahmen im Allgemeininteresse sind. Auch die EU selbst hat mit der neuen Verordnung (EU) 2024/1028 zur Erhebung und zum Austausch von Daten zu Kurzzeitvermietungen reagiert. Diese tritt im Mai 2024 in Kraft und schafft eine digitale Infrastruktur für die Kontrolle solcher Vermietungen. Die EU-Kommission schätzt, dass Kurzzeitvermietungen 25 % der Beherbergungen in der EU ausmachen, was die Notwendigkeit von Regulierungen unterstreicht.

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Die Verordnung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, lokale Bedürfnisse bei der Regulierung zu berücksichtigen und muss innerhalb von zwei Jahren in den einzelnen Ländern umgesetzt werden. In Deutschland spielt die Bundesnetzagentur eine zentrale Rolle als digitale Zugangsstelle, die den Behörden den Zugriff auf relevante Daten erleichtert.