In einem kleinen, aber aufmerksamen Stadtteil von Wien-Penzing hat sich eine Anrainerin kürzlich für das Wohl der Busfahrer und Fahrgäste eingesetzt. An der Haltestelle Bergmillergasse gab es nämlich ein Problem, das vielen anderen auch schon einmal ein Dorn im Auge war: ein unglücklich platzierter Werbeständer. Dieser gehörte zur Plattform OE24 und hinderte die Passanten daran, die Fahrgastinformationen der Wiener Linien richtig zu lesen. Man musste sich fast direkt neben den Ständer stellen, um die Ankunftszeiten ablesen zu können – ein Umstand, der nicht nur ärgerlich, sondern auch unpraktisch war.

Die Anrainerin entschloss sich, das Problem nicht einfach hinzunehmen. Sie dokumentierte die missliche Lage mit Fotos und wandte sich an die Redaktion von MeinBezirk. Die Redaktion nahm sich der Sache an und kontaktierte die Wiener Linien, um mehr über die Regelungen zur Aufstellung von Werbe- und Entnahmeboxen an Haltestellen zu erfahren.

Die Reaktion der Wiener Linien

Die Wiener Linien waren schnell zur Stelle und erklärten, dass die Haltestellen auf öffentlichem Grund liegen und die Platzierung solcher Ständer vertraglich mit der Stadt Wien geregelt ist. Tatsächlich stellte sich heraus, dass der Werbeständer nicht am ursprünglich vorgesehenen Standort stand. Das Unternehmen forderte den Verlag auf, den Ständer an den vereinbarten Standort zurückzuversetzen – und siehe da, das geschah auch recht zügig. Inzwischen wurde der Ständer umplatziert, sodass die Sicht auf die Fahrgastinformation wieder uneingeschränkt möglich ist. Ein bemerkenswerter Erfolg für die Anrainerin, die ihren Unmut in konstruktive Bahnen lenken konnte.

Bis zum Redaktionsschluss gab es jedoch keine Stellungnahme von OE24. Es bleibt abzuwarten, ob und wie das Unternehmen auf diese Situation reagieren wird. Die Anwohner und Pendler an der Haltestelle dürften sich jedenfalls über die rasche Lösung freuen.

Regeln für Werbung an Haltestellen

Die Wiener Linien stellen klar, dass für das Anbringen von Werbeeinrichtungen an öffentlichen Verkehrsflächen eine Bewilligung erforderlich ist. Diese Regelung gilt nicht nur für Werbeständer, sondern auch für Schilder, Lampen und Markisen. Laut der Straßenverkehrsordnung sowie dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz müssen entsprechende Anträge mindestens fünf Wochen vor der beabsichtigten Anbringung eingereicht werden.

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Die zuständige Stelle für solche Bewilligungen ist die Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46). Wer einen Antrag stellen möchte, sollte sich gut vorbereiten – es werden zahlreiche Unterlagen benötigt, wie etwa ein aktuelles Foto der Anbringungsstelle und eine detaillierte Beschreibung der geplanten Nutzung. Und das Ganze hat auch seinen Preis: Gebühren für die Eingabe, die Bewilligung und möglicherweise auch Verwaltungsabgaben kommen auf die Antragsteller zu.

Wien hat klare Vorschriften, die darauf abzielen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig die Stadt attraktiv zu gestalten. Ein Werbeständer, der die Sicht auf wichtige Informationen versperrt, passt da nicht ins Bild. Es ist also gut zu sehen, dass Anwohner nicht nur auf Missstände hinweisen, sondern auch aktiv zur Lösung beitragen können.

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