In Wien-Penzing sind die Gemüter in Aufruhr. Am 23. Februar wurde eine 67-Jährige auf dem Friedhof Baumgarten brutal erstochen. Das grausige Verbrechen hat die Stadt in den Bann gezogen und wirft viele Fragen auf. Die Staatsanwaltschaft hat eine Mordanklage gegen eine 14-Jährige erhoben, die als Beschuldigte gilt. Diese Entwicklung ist umso schockierender, da das Mädchen erst 14 Jahre alt ist und zuvor nie polizeilich in Erscheinung trat. Die Tat ereignete sich um 17:30 Uhr, als die Frau mit zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen entdeckt wurde. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsversuche kam jede Hilfe zu spät.
Die 14-Jährige wurde in einer sozialpsychiatrischen Wohngemeinschaft festgenommen. Bei ihrer Festnahme stellte die Polizei ein Taschenmesser, blutbefleckte Kleidung und ihr Handy sicher. Auf dem Handy könnte sich ein Video der Tat befinden. Komischerweise gab die Jugendliche in ihrer Einvernahme zwar zu, die Tat begangen zu haben, blieb aber bei der Frage nach dem Motiv stumm. Vor der Tat hatte sie zudem zehn Tabletten eines verschreibungspflichtigen Beruhigungsmittels eingenommen. Laut einer Sachverständigen ist die Beschuldigte zurechnungsfähig, was die Lage weiter kompliziert.
Der aktuelle Stand der Ermittlungen
Der Fall ist seit dem 6. Mai beim Wiener Oberlandesgericht (OLG) und eine baldige Entscheidung wird erwartet. Die Anwältin der Teenagerin, Astrid Wagner, hält das beantragte psychiatrische Gutachten für nicht schlüssig. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, und das OLG wird entscheiden müssen, ob die 14-Jährige als persönlichkeitsgestört mit Unrechtsbewusstsein eingestuft wird. Sollte sie als zurechnungsunfähig eingestuft werden, könnte sie nach § 21 Abs 1 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen werden. Die Strafdrohung für Mord bei Jugendlichen im Alter von 14 bis 16 Jahren beträgt bis zu zehn Jahre Haft.
In einem anderen besorgniserregenden Vorfall in Wien hat eine Frau in einem Seniorenheim das tragische Schicksal erlitten, erstickt zu werden. Auch hier wurde eine Mordanklage gegen eine andere Bewohnerin erhoben. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen, jedoch sind die Details zur Tat und den Hintergründen noch unklar. Solche Vorfälle werfen ein beunruhigendes Licht auf die Sicherheit in unseren Gemeinschaften und machen deutlich, wie tief die Probleme in unserer Gesellschaft verwurzelt sind.
Ein Blick auf die Kriminalstatistik
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst und stellt die Entwicklung des kriminellen Geschehens in Österreich dar. Seit 2001 werden alle angezeigten Fälle elektronisch registriert, und die PKS dient der strategischen kriminalpolizeilichen Maßnahmenplanung. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Statistik nur die von der Polizei angezeigten und an das Gericht übermittelten Straftaten erfasst. Dunkelfeld der Kriminalität und der Ausgang von Gerichtsverfahren bleiben dabei unberücksichtigt.
Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass verschiedene Einflussfaktoren, wie das Anzeigeverhalten der Bevölkerung, die Intensität polizeilicher Kontrollen und gesetzliche Änderungen, die Statistiken beeinflussen. Die PKS wird laufend an Änderungen in der Strafgesetzgebung und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst. Jährliche Sicherheitsberichte bieten detaillierte Informationen über die PKS und kriminalpolitische Entwicklungen und werden vom Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Justiz veröffentlicht.
Eines ist klar: Die Vorfälle in Wien sind alarmierend und machen deutlich, dass es auch in unserer scheinbar sicheren Gesellschaft dunkle Schatten gibt. Die bevorstehenden Entscheidungen des OLG könnten weitreichende Konsequenzen haben, sowohl für die Beschuldigte als auch für die Gesellschaft insgesamt.
