Wien ist bekannt für seine beeindruckende Architektur, und besonders die Altbauten ziehen jedes Jahr Millionen von Touristen an. Die Gründerzeithäuser sind nicht nur schön anzusehen, sondern bieten auch leistbaren Wohnraum, der durch das Mietrechtsgesetz (MRG) reguliert wird. Doch wie steht es um den Schutz dieser historischen Gebäude? Genau hier kommt die Stadt Wien ins Spiel, die sich verpflichtet hat, den Erhalt der Gründerzeithäuser zu fördern und zu kontrollieren. Die Maßnahmen sind vielfältig, denn die Stadt prüft den Zustand der Gebäude vor Ort und arbeitet dabei eng mit verschiedenen Dienststellen zusammen.
Ein wichtiger Aspekt sind die strengen Bauordnungsregeln, die dafür sorgen sollen, dass der historische Gebäudebestand nicht nur erhalten, sondern auch in einem guten Zustand bleibt. Um auch zukünftige Generationen in den Genuss dieser Altbauten zu bringen, gibt es eine Sanierungsförderung, die den Eigentümern unter die Arme greift. Im April 2023 wurde zudem eine gemeinsame Gebäudescreening-Offensive der Baupolizei (MA 37) und der Gruppe Sofortmaßnahmen gestartet. Diese Offensive hat bereits in 13 Bezirken stattgefunden, wo 68 Gebäudescreenings organisiert wurden, und dabei wurden insgesamt 7256 Gebäude überprüft.
Beanstandungen und Maßnahmen
Die Ergebnisse sind aufschlussreich: Es gab 1940 Beanstandungen, oft sogar mehrere pro Gebäude. Besonders auffällig ist, dass der Großteil der Beanstandungen (56%) feuerpolizeiliche Mängel betrifft, gefolgt von baulichen (39%) und sanitären (4%). Diese Mängel werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet, die dann die notwendigen Schritte einleiten. Um den Bürgern zu helfen, steht ein mobiles Büro des Stadtservice Wien vor Ort für Rückfragen zur Verfügung. Eine weitere interessante Entwicklung ist die Bauordnungsnovelle 2023, die die Instandsetzungspflichten für Gebäude verschärft hat. Seit deren Inkrafttreten wurden keine neuen Anträge auf „wirtschaftliche Abbruchreife“ genehmigt – ein klares Zeichen, dass die Stadt ernst macht mit dem Altbauschutz.
Ein neues verpflichtendes Bauwerksbuch, auch bekannt als Gebäude-Pickerl, wird für Gebäudebesitzer eingeführt, um die Instandsetzungsmaßnahmen zu dokumentieren. Dabei gibt es eine Übergangsfrist: Für Gebäude, die vor dem 1. Januar 1919 erbaut wurden, endet diese Frist am 31. Dezember 2027. Das betrifft etwa 31.000 Gebäude, während für die etwas jüngeren Gebäude, die vor 1945 errichtet wurden, die Frist bis Ende 2030 verlängert wird.
Ein Blick in die Zukunft
Die Maßnahmen zum Schutz der Altbauten sind nicht nur ein Schritt in die richtige Richtung, sondern auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Geschichte und Kultur Wiens. Die Stadt zeigt, dass sie bereit ist, in die Zukunft dieser historischen Schätze zu investieren. Schließlich sind die Altbauten nicht nur ein Teil des Stadtbildes, sondern auch ein wichtiger Bestandteil des sozialen Lebens und der Identität der Wiener. Mit den laufenden Anpassungen im Mietrecht und der konsequenten Kontrolle der Gebäude kann man optimistisch in die Zukunft blicken – und darauf hoffen, dass die Gründerzeithäuser auch in den kommenden Jahren ihren Platz in der Stadt behalten werden.
Für detaillierte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den geltenden Bestimmungen, kann man sich unter diesem Link informieren.