Heute ist der 13.05.2026 und in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus sorgt ein schöner Balkon für Aufregung. Gertrude Navratil, die stolze Besitzerin, wurde 2023 mit dem Titel „schönster Balkon der Stadt“ ausgezeichnet. Doch die Freude über die Auszeichnung wird von einer unangenehmen Realität überschattet. Ihr Balkon ist stark verschmutzt durch Taubenkot. Es ist schon eine tägliche Belastung, denn ab etwa sechs Uhr morgens besuchen unzählige Tauben regelmäßig ihr kleines Paradies. Ein echter Albtraum für die Gartenliebhaberin!

Die Ursache für die Taubenplage scheint in einer Baustelle in der Pillergasse 13 zu liegen. Diese Baustelle sorgt seit Jahren für Diskussionen unter den Anwohnern, da das unfertige Dach als Nist- und Aufenthaltsort für die gefiederten Plagegeister dient. Gertrude hat bereits festgestellt, dass ihre Pflanzen, wie Petersilie und Schnittlauch, aufgrund der ständigen Verschmutzungen unbrauchbar geworden sind. Ein trauriger Anblick, wenn man an die Mühe denkt, die sie in ihren Balkon gesteckt hat.

Die Reaktion der Behörden

In der Zwischenzeit hat die Redaktion von MeinBezirk die MA 49 (Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb) sowie die Eigentümerfirma Aurum Estate kontaktiert, um eine Stellungnahme zu erhalten. Bisher gab es jedoch noch keine Rückmeldungen von den kontaktierten Stellen. Die Bezirksvorstehung Rudolfsheim-Fünfhaus wurde informiert und bestätigte, dass die MA 49 und Aurum Estate kontaktiert wurden. Pressesprecher Maurizio Giorgi erklärte, dass die MA 49 die Situation vor Ort prüfen und Lösungen erarbeiten wird, um zu verhindern, dass sich die Tauben dauerhaft im Baustellenbereich einnisten. Tierschutzgerechte Maßnahmen sollen ebenfalls geprüft werden. Eine Unterstützung für die Anwohner ist offenbar in Planung.

Die rechtliche Lage rund um Taubenplagen ist nicht zu unterschätzen. Vermieter sind verpflichtet, Verunreinigungen durch Taubenkot zu verhindern (Amtsgericht Altenburg, Urteil vom 28. Januar 2005). Es ist also nicht nur ein Thema der Sauberkeit, sondern auch der Verantwortung. Wenn bereits Maßnahmen ergriffen wurden, die nicht fruchten, müssen weitere Schritte unternommen werden. Mieter haben das Recht, dass beispielsweise Taubenstacheln am Dach angebracht werden (Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 16. Januar 2017). Damit soll ein gewisses Maß an Ordnung wiederhergestellt werden.

Die Herausforderungen im Alltag

Das Spannen eines Netzes zur Taubenabwehr ist ebenfalls eine Option, selbst wenn es optische Beeinträchtigungen für Mieter mit sich bringt (Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 03. September 2007). In einem Stadtteil, wo das Leben pulsiert, ist es nicht einfach, die Balance zwischen Natur und urbanem Raum zu finden. Die Anwohner wie Gertrude stehen oft vor der Herausforderung, sich gegen die Belästigungen zur Wehr zu setzen. Außerdem können Maßnahmen zur Beseitigung von Taubenplagen als Ausgaben für Ungezieferbekämpfung auf die Nebenkosten umgelegt werden.

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Leider haben Mieter keinen Anspruch auf Mietminderung, wenn sie die Tauben anfüttern. Das Anfüttern ist in den meisten Hausordnungen verboten, und wer sich nicht daran hält, kann abgemahnt werden. Das Füttern von Vögeln ist zwar nicht immer untersagt, kann aber problematisch werden, wenn gesundheitliche Bedenken oder unverhältnismäßige Verschmutzungen auftreten (LG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2010). Daher ist es wichtig, dass die Anwohner informiert und sensibilisiert werden.

Der Fall von Gertrude zeigt, wie schnell aus einem idyllischen Balkon eine Quelle der Frustration werden kann. Die Anwohner hoffen auf baldige Lösungen und ein Ende der Taubenplage. Wer hätte gedacht, dass der schönste Balkon der Stadt mit solch einem Problem zu kämpfen hat? Vielleicht wird die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Anwohnern ja bald Früchte tragen. Man kann nur hoffen, dass Gertrudes Pflanzen bald wieder in voller Pracht erblühen können.