Am vergangenen Wochenende kam es in Wien-Währing zu einem Vorfall, der die Gemüter erhitzt. Ein aufmerksamer Leser bemerkte illegalen Sondermüll, der in einer Baustellenmulde entsorgt worden war. Doch nicht irgendein Müll – es handelte sich um krebserregende Glaswolle! Die Mulde gehört zu einer Baufirma, die gerade Balkone in der Peter-Jordan-Straße errichtet. Unbekannte hatten sich anscheinend am Wochenende die Freiheit genommen, diesen gefährlichen Abfall einfach dort abzuladen.
Als der Leser von der unappetitlichen Entsorgung erfuhr, informierte er sofort die Stadt. Doch anstatt schnelle Hilfe zu erhalten, wurde er mit einem „Zuständigkeits-Pingpong“ konfrontiert. Die Polizei, die ebenfalls vor Ort war, konnte nicht eingreifen. Am Montag fanden sich schließlich die Arbeiter der Baufirma ein, die den Müll aus der Mulde holten – nur um ihn kurzerhand auf einen Grünstreifen zu werfen. Ein absolutes No-Go, wenn man bedenkt, dass Glaswolle hochgiftig ist und unter speziellen Vorkehrungen entsorgt werden muss.
Behörden reagieren auf die Meldung
Auf eine Anfrage von „Heute“ reagierten die zuständigen Stellen, namentlich die MA 46 und MA 48. Die MA 46 schickte ein Baustellenkontrollteam zur Baustelle und kontaktierte die Baufirma. Diese stellte klar, dass sie nicht der Verursacher des Problems ist. Die MA 48 übernahm schließlich die Verantwortung für die fachgerechte Entsorgung des gefährlichen Materials. Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, erstattete die Baufirma Anzeige gegen Unbekannt.
Es ist erschreckend, wie in unserer Stadt mit gefährlichem Abfall umgegangen wird. Glaswolle, die hier einfach so entsorgt wird, ist nicht nur gesundheitsschädlich, sondern auch ein Verstoß gegen verschiedene Umweltvorschriften. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Sondermüll sind klar definiert, und das sollte für jeden nachvollziehbar sein.
Umweltrecht und mögliche Konsequenzen
In Österreich gibt es zwei Arten von Sanktionen für Umweltvergehen: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Während erstere mit Bußgeldern bestraft werden können, drohen bei schwerwiegenden Verstößen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Die Einordnung eines Verstoßes als Ordnungswidrigkeit oder Straftat erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, die in verschiedenen Umweltgesetzen verankert sind. So kann beispielsweise das Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Anwendung kommen.
Bußgelder müssen stets verhältnismäßig sein und werden von den zuständigen Behörden festgelegt. Dabei gibt es zwar Bußgeldkataloge, die Richtwerte bieten, dennoch bleibt die Prüfung des Einzelfalls unerlässlich. Solche Vergehen können in der Tat auch gegen juristische Personen verhängt werden, was die Sache zusätzlich kompliziert macht. Die Verfolgung von Umweltordnungswidrigkeiten liegt in der Verantwortung der Verwaltungsbehörden, während die Polizei und Staatsanwaltschaft bei Umweltstraftaten zuständig sind. Die rechtlichen Grundlagen sind klar, doch die Durchsetzung gestaltet sich oft als herausfordernd.
Ein weiterer Punkt, der nicht zu vergessen ist: Das Umweltbundesamt dokumentiert seit 1978 die Entwicklung von Umweltstraftaten in der Reihe „Umweltdelikte“. Doch trotz dieser Bemühungen gibt es derzeit keine bundeseinheitliche Übersicht zu Umweltordnungswidrigkeiten. Wie absurd ist das? Wir leben in einer Zeit, in der Umweltschutz wichtiger denn je ist, und dennoch fehlt es an den notwendigen Daten, um ein umfassendes Bild zu erhalten.