Ein 67-jähriger Niederösterreicher ist am Landesgericht Wiener Neustadt wegen versuchten Mordes und versuchter Mitwirkung an der Selbsttötung zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte bekannte sich in der Geschworenenverhandlung nicht schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anfang Februar 2026 wollten der Mann und seine 66-jährige Frau in Kottingbrunn im Bezirk Baden gemeinsam Suizid begehen. Das Paar sah sich laut Anklage als Justizopfer und informierte mehrere Empfänger per E-Mail über den geplanten Suizid. Die Nachrichten sollten am folgenden Tag automatisch versendet werden, damit eine vorzeitige Rettung verhindert würde.

Medikamentencocktail und ein Küchenmesser

Am Abend des 1. Februar tranken beide einen Medikamenten- beziehungsweise „Giftcocktail“, den der Mann für sie gemischt haben soll. Die Menge der Medikamente reichte jedoch nicht aus, der Suizidversuch scheiterte. Am nächsten Tag wachte der 67-Jährige auf und bemerkte, dass auch seine Frau noch lebte.

Daraufhin soll er ihr zweimal mit einem Küchenmesser in den Bauch gestochen haben. Laut Anklage war der Einsatz eines Messers zum Sterben mit seiner Frau nicht vereinbart. Eine Empfängerin der E-Mail verständigte die Einsatzkräfte. Die lebensgefährlich verletzte Frau wurde im Wohnhaus entdeckt und in ein Krankenhaus gebracht.

Der Angeklagte selbst wurde mit einer Bauchwunde auf einem Sofa gefunden und ebenfalls ins Spital gebracht. Das Messer stellten die Ermittler in seinem Hemdärmel sicher.

Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Frühere Haftstrafe und noch keine Rechtskraft

Der Mann war bereits 2025 wegen Untreue und betrügerischer Krida rechtskräftig zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Strafantritt stand damals bevor; derzeit verbüßt er diese frühere Haftstrafe.

Das Gericht verurteilte ihn anklagekonform. Auch seine Frau wurde verurteilt. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher trotzdem noch nicht rechtskräftig.

Der Fall spielte sich in Kottingbrunn ab, verhandelt wurde er am Landesgericht Wiener Neustadt. Heute, am 3. November 2026, steht damit eine zehnjährige Haftstrafe im Raum, während die rechtlichen Fristen noch laufen.