Gericht entschied: Kongo-Graupapagei muss artgerecht untergebracht werden!
Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem bedeutenden Urteil entschieden, dass die Einzelhaltung eines Kongo-Graupapageis nicht den tierschutzrechtlichen Vorgaben entspricht. In einem kürzlich veröffentlichten Beschluss wies die 4. Kammer einen Eilantrag der Antragstellerin zurück, die gegen die Anordnungen des Landkreises Gießen vorgegangen war. Die Behörde hatte die Einzelhaltung des Papageis untersagt und einen Vergesellschaftungsversuch angeordnet, da die über 30-jährige Alleinhaltung als nicht artgerecht bewertet wurde. Die Antragstellerin muss nun den Vogel für mindestens 14 Tage an eine geeignete Einrichtung abgeben, um den Sozialisierungsversuch durchzuführen, wie Recht und Politik berichtete.
Das Veterinäramt argumentierte, dass Kongo-Graupapageien ein starkes soziales Verhalten zeigen und mindestens paarweise gehalten werden müssen, um ihre natürlichen Bedürfnisse zu befriedigen. Ein vorheriger Vergesellschaftungsversuch mit einem anderen Papagei war gescheitert, jedoch wies das Gericht darauf hin, dass ein effektiver Sozialisierungsversuch bisher nicht unternommen worden war. Die Entscheidung war zudem auf ein Gutachten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gestützt. Das Gericht stellte klar, dass das Bedürfnis des Kongo-Graupapageis nach artgerechter Haltung Vorrang vor möglichen gesundheitlichen Risiken für die Antragstellerin hat. Die Einschätzung des Gerichts über die Notwendigkeit der Vergesellschaftung steht noch zur rechtlichen Überprüfung bereit, da eine Beschwerde gegen den Beschluss innerhalb von zwei Wochen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden kann, wie Verwaltungsgerichtsbarkeit Hessen mitteilte.
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