Heute ist der 17. Mai 2026, und die Neuigkeiten aus Deutschland sind ganz frisch, besonders wenn es um Reisen geht. Am 11. Mai 2026 hat das Auswärtige Amt die Reise- und Sicherheitshinweise für insgesamt 14 Länder aktualisiert. Das hat natürlich Auswirkungen auf viele deutsche Urlauber, denn in sieben dieser Länder waren zuletzt über 1,3 Millionen von ihnen pro Jahr unterwegs. Wer also plant, in den Urlaub zu fliegen, sollte sich gut informieren!
Unter den betroffenen Ländern befinden sich einige sehr beliebte Reiseziele. Dubai, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Südafrika, Katar und Namibia stehen im Fokus. Allein Dubai konnte 2025 etwa 660.000 deutsche Besucher verzeichnen, die VAE insgesamt sogar Millionen. Doch Vorsicht! Für die VAE und Katar gilt dringendes Abraten. Der Grund? Ein eskalierender Konflikt zwischen den USA, Israel und dem Iran sorgt für eine höchst volatile Lage. Trotz einer Waffenruhe, die seit April gilt, warnen die Hinweise vor möglichen Angriffen auf Hotels, Flughäfen und sogar Wohngebäude. Plötzliche Einschränkungen im Flugverkehr sind ebenfalls nicht auszuschließen.
Besondere Hinweise für Reisende
Wenn man in die VAE reist, sollte man sich bewusst sein, dass dort CBD-Öl illegal ist und strenge Alkoholgesetze herrschen. Wer denkt, hier einfach Fotos von militärischen Einrichtungen zu schießen – der sollte sich das wirklich gut überlegen. Das kann zu Haftstrafen führen! Aber auch in anderen Ländern gibt es spezielle Risiken. In Südafrika gibt es beispielsweise Warnungen wegen Unwettern und Flugausfällen in Kapstadt sowie Hinweise zur Kriminalität. Und in Kenia? Da sieht die Lage noch düsterer aus: Treibstoffmangel, Bandenangriffe und eine erhöhte Terrorgefahr machen das Reisen riskant.
Die Liste der betroffenen Länder ist lang: Aserbaidschan hat eine Teilreisewarnung für Karabach und die Grenzgebiete zu Armenien. Im Tschad gibt es einen Ausnahmezustand in der Provinz Lac, während Jamaika mit hoher Gewaltkriminalität und Militärzonen in Touristengebieten kämpft. Bolivien leidet unter Streiks und blockierten Straßen, was dazu führt, dass Touristen feststecken. Und in Bangladesch sind die Flugverbindungen eingeschränkt. Es wird also klar, dass man die aktuelle Reisewarnlage beim Auswärtigen Amt unbedingt prüfen sollte, bevor man in den Flieger steigt.
Rechtliche Aspekte und Empfehlungen
Spannend wird es auch, wenn es um die rechtlichen Aspekte geht. Reisewarnungen können, besonders bei Pauschalreisen, ein Argument für kostenfreie Stornierungen sein. Doch dringendes Abraten ist rechtlich eine Stufe darunter und begründet nicht automatisch ein kostenloses Stornorecht. Individualreisende sollten die Tarife, Airline-Bedingungen und Versicherungsklauseln genau unter die Lupe nehmen. Manchmal kann es auch hilfreich sein, Umsteigeverbindungen über Dubai und Doha kritisch zu hinterfragen. Und ganz wichtig: Die App „Sicher Reisen“ installieren und sich in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND registrieren!
Zusätzlich zur Überprüfung der Flugstatus direkt bei der Airline oder dem Veranstalter sollte auch die Auslandskrankenversicherung genau unter die Lupe genommen werden. Ausschlussklauseln können im Ernstfall zu unerwarteten Problemen führen. Es gilt, gut vorbereitet zu sein und sich nicht von einem schönen Urlaubstraum blenden zu lassen, während die Realität anders aussieht.
Die Abteilung für Auswärtige Angelegenheiten bietet umfassende Informationen zur Sicherheitslage in verschiedenen Ländern an. Reisewarnungen sind die höchste Stufe des Sicherheitsrisikos und fordern Reisende auf, von Reisen in bestimmte Länder oder Regionen abzusehen, wenn akute Gefahren bestehen. Diese Warnungen werden nicht leichtfertig ausgesprochen und können sogar zu Ausreiseaufforderungen für bereits im Land befindliche deutsche Staatsbürger führen. Daher ist es umso wichtiger, sich rechtzeitig zu informieren und die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Für alle, die bald in den Urlaub fliegen möchten, bleibt nur zu sagen: Seid vorsichtig und informiert euch gut!
Für weitere Informationen und Details zu den aktuellen Reisewarnungen empfiehlt sich ein Blick auf die Seite des Auswärtigen Amtes.
